6368/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.06.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lokal der rechtsextremen Identitären in Wien-Margareten

BEGRÜNDUNG

 

In der Berichterstattung des STANDARD vom 12. Juni 2026 („Scharfe Kritik von Anrainern an Polizeieinsatz vor Identitären-Lokal in Wien“[1]) wird über einen Polizeieinsatz vor dem Lokal der rechtsextremen „Identitären“ in der Ramperstorffer-gasse im 5. Wiener Gemeindebezirk berichtet. Demnach soll es dort am 11. Juni kurz nach 22 Uhr vor dem Lokal zu einem Vorfall gekommen sein, bei dem mehrere Personen auf einen Mann eingeschlagen haben sollen. Laut Bericht wurde die Polizei von einer Zeugin via Notruf verständigt und traf kurze Zeit später am Einsatzort ein.

Im selben Bericht schildern mehrere Anrainer:innen wiederkehrende Belastungen und Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Veranstaltungen in dem Lokal.

An besagtem Abend soll die aus Sachsen-Anhalt stammende Szenegröße Götz Kubitschek im Rahmen einer Veranstaltung der identitären Tarnorganisation Aktion451 im Lokal aufgetreten sein. Bei dessen Auftritt im November 2023 vor der Universität Wien ist es ebenfalls zu einem Gewaltvorfall – ausgeübt durch Kubitscheks Sohn, der zugleich zum derzeitigen Führungskader der Wiener Identitären zählt – gekommen.

Die Landespolizeidirektion Wien wird dahingehend zitiert, dass die Veranstaltung mit Kubitschek der Polizei bekannt gewesen und „im Rahmen des Streifendienstes überwacht“ worden sei.

An der Adresse des Lokals ist der Verein „Heimat und Kultur“ (ZVR 1784172651) gemeldet. Laut Vereinsregisterauszug fungiert als dessen Obmann Matthias Ohm. Der Verein tritt als Medieninhaber der Website „sommerdemo.at“ auf. Über die Sommerdemos ist im Verfassungsschutzbericht 2025 (S. 40) zu lesen:

Die Demonstrationen haben das Potenzial, mittels der dabei verbreiteten Ideologie die Hemmungen zur Gewaltausübung bis hin zum Rechtsterrorismus als legitimes Mittel zur Zielerreichung abzubauen. Obwohl sich Gruppierungen wie die IBÖ öffentlich von direkter Gewalt distanzieren, stehen ihr Auftreten und ihre Rhetorik im Widerspruch dazu.

Ohne offen zu Gewalt aufzurufen, schafft die von der Neuen Rechten genutzte Sprache ein Umfeld indirekter Unterstützung, die das Umsetzen von Gewalttaten, insbesondere durch Einzeltäterinnen und Einzeltäter, begünstigt, weshalb diese nicht ausgeschlossen werden können.

Darüber hinaus wurden wiederholt öffentlich zugängliche Bildaufnahmen verbreitet, die Räumlichkeiten des Lokals zeigen. Auf diesen Aufnahmen sind die verbotenen Symbole der „Identitären Bewegung“ mehrfach erkennbar. Aus diesem Grund wurde vom Anfragesteller eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Behörde übermittelt.

Der deutsche Verfassungsschutz hat in seinem aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt auf eine weitgehende Annäherung des von der Identitären Bewegung verwendeten Logos an dessen ursprüngliche Gestaltung hingewiesen[2]. Im Bericht wird der Vorsitzende der „Identitären Bewegung Deutschland“, Maximilian Märkl, mit den Worten zitiert: „Jetzt sind wir wieder zurück in unseren Farben Schwarz und Gelb mit unserem Lambda.“ Der Bericht thematisiert in diesem Zusammenhang die Wiederverwendung des Lambda-Symbols in den ursprünglichen Farben.

(Screenshot VSB LSA, S. 51)

In Österreich scheint das Symbole-Gesetz in Bezug auf die geringfügigen Abänderungen in der Verwendung der identitären Symbolik trotz eindeutigen Verbots nach wie vor nicht vollzogen zu werden. Auch eine dementsprechende Anpassung des Gesetzes bzw. der darauf basierenden Verordnung lässt weiterhin auf sich warten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann und durch wen wurde die Landespolizeidirektion Wien erstmals über die Veranstaltung am 11. Juni 2026 im Lokal der rechtsextremen „Identitären“ in der Ramperstorffergasse informiert?

 

2)    Welche konkreten polizeilichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung gesetzt?

3)    Zu welchem Zweck erfolgte die Überwachung im Rahmen des Streifendienstes? Handelte es sich hierbei um eine Fußstreife oder einen Funkwagen?

4)    Welche Sachverhalte waren den Einsatzkräften bekannt, bevor sie nach dem Notruf am Einsatzort eingetroffen sind? War die Anzahl der Personen (ca. 70) bekannt?

 

5)    Wie viele Polizeibedienstete waren nach dem Notruf am Einsatzort?

 

6)    Welche Wahrnehmungen wurden durch die eingesetzten Polizeibediensteten dokumentiert?

 

7)    Wurden im Zuge des Einsatzes Anzeigen erstattet oder Ermittlungen eingeleitet?

a)    Wenn ja, wegen welcher Delikte? (Körperverletzung, Ruhestörung, Pyrotechnik, Versammlungsgesetz, unterlassene Hilfeleistung, Veranstaltungsgesetz usw.)

b)    Wenn nein, weshalb nicht?

 

8)    Welche Maßnahmen wurden vor Ort gesetzt, um den Sachverhalt aufzuklären?

9)    Wurden alle noch anwesenden Teilnehmer der Veranstaltung mit Kubitschek einer Identitätsfeststellung unterzogen?
a) Wenn nein: warum nicht?
a) Wenn ja: zu welchem Zweck?
b) Wenn ja: Waren auch parlamentarische Mitarbeiter der FPÖ anwesend?
c) Wurden die Namen jener vier bis fünf Personen, die laut Zeugin auf das Opfer eingeprügelt und eingetreten haben sollen, von anderen Anwesenden bekannt gegeben?

10) Wurde Martin Sellner befragt?

11) Wurden im Zusammenhang mit dem im STANDARD geschilderten Vorfall Ermittlungen wegen des Verdachts einer Körperverletzung aufgenommen?

 

12) Über dem Eingang zum Kellerlokal ist ein Schild „Achtung Videoüberwachung“ angebracht.
a) Wurden Bildmaterial oder sonstige Beweismittel zum Vorfall sichergestellt oder ausgewertet?
b) Handelt es sich um eine offiziell genehmigte Videoüberwachung?

 

13) Wurden Personen als Zeug:innen oder Auskunftspersonen einvernommen?

a)    Wenn ja, wie viele?

 

14) Wurde das mutmaßliche Opfer des Vorfalls ausgeforscht?

a) Wenn nein: Welche Maßnahmen wurden nach dem Einsatz gesetzt, um die Vorgänge zu klären?

15)  Steht die Zeugin, die den Notruf betätigt hat, nun unter polizeilichem Schutz?
a) Wenn nein: warum nicht?

16) Die Identitäre Bewegung wird laut Presseaussendung des Nationalratspräsidenten vom 1.6.2026 von der DSN beobachtet. Dies geschieht im Rahmen einer erweiterten Gefahrenerforschung. War der Verfassungsschutz bei der Veranstaltung am 11. Juni vor Ort?
a) Wenn nein: Warum nicht?
b) Wenn ja: Warum wurde der mutmaßliche körperliche Übergriff nicht verhindert?

 

17) Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium für Inneres über Veranstaltungen in diesem Lokal seit 1. Jänner 2024 vor?

 

18) Wie viele polizeiliche Einsätze fanden seit 1. Jänner 2024 im Zusammenhang mit diesem Lokal statt?

 

19) Wie viele Anzeigen wurden seit 1. Jänner 2024 im Zusammenhang mit diesem Lokal erstattet?

 

20) Welche Deliktsbereiche betrafen diese Anzeigen jeweils?

 

21) Wurden seit 1. Jänner 2024 von Anrainerbeschwerden, Meldungen oder Hinweise betreffend Veranstaltungen, Lärmbelästigungen, Bedrohungen, Gewaltvorfälle oder sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit diesem Lokal eingebracht?

a)    Wenn ja, wie viele?

b)    Welche Maßnahmen wurden jeweils gesetzt?

 

22) Wurde das Lokal seit 1. Jänner 2024 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes betreten oder besichtigt?

a)    Wenn ja, wann?

b)    Aus welchem Anlass?

c)    Mit welchem Ergebnis?

 

23) Wurden seit 1. Jänner 2024 Kontrollen oder Ermittlungsmaßnahmen im Hinblick auf die Verwendung von Kennzeichen, Symbolen oder Darstellungen der Identitären Bewegung in diesem Lokal durchgeführt?

a)    Wenn ja, wann?

b)    Mit welchem Ergebnis?

 

24) Sind dem Bundesministerium für Inneres Bildaufnahmen aus dem Inneren des Lokals bekannt, auf denen identitäre Symbole oder entsprechende Darstellungen erkennbar sind?

 

25) Wurden derartige Bildaufnahmen durch Sicherheitsbehörden ausgewertet?

a)    Wenn ja, wann?

b)    Mit welchem Ergebnis?

 

26) Liegt dem Bundesministerium für Inneres die vom Abgeordneten Lukas Hammer eingebrachte Sachverhaltsdarstellung betreffend die öffentliche Zurschaustellung identitärer Symbole in dem Lokal vor?

 

27) Welche Schritte wurden aufgrund dieser Sachverhaltsdarstellung gesetzt?

 

28) Wurden aufgrund dieser Sachverhaltsdarstellung Ermittlungen eingeleitet?

a)    Wenn ja, welcher Art?

b)    Wenn nein, weshalb nicht?

 

29) Wurde geprüft, ob die in den Räumlichkeiten gezeigten Symbole unter die Symbole-Verordnung oder andere einschlägige Rechtsvorschriften fallen?

 

30) Mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung abgeschlossen?

 

31) Wurde seit Einbringung der Sachverhaltsdarstellung das Lokal auf das Vorhandensein entsprechender Symbole kontrolliert?

a)    Wenn ja, wann?

b)    Mit welchem Ergebnis?

c)    Wenn nein, weshalb nicht?

 

32) Wie viele Verfahren nach dem Symbole-Gesetz wurden seit dessen Inkrafttreten im Zusammenhang mit Symbolen der Identitären Bewegung geführt?

 

33) In wie vielen Fällen kam es dabei zu Anzeigen, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstigen behördlichen Maßnahmen?

 

34) Wie bewertet das Bundesministerium für Inneres das von der Identitären Bewegung verwendete Symbol eines schwarzen Lambdas auf gelbem Grund bzw. eines gelben Lambdas auf schwarzem Grund in rechtlicher Hinsicht?

35) Wurde seit 1. Jänner 2025 eine neuerliche rechtliche Bewertung dieser Symbolvarianten vorgenommen?

a)    Wenn ja, wann?

b)    Mit welchem Ergebnis?

 

36) Wurde im Bundesministerium für Inneres geprüft, ob die derzeit verwendeten Symbolvarianten von bereits in der Symbole-Verordnung erfassten Kennzeichen umfasst sind?

a)    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

37) Wurden seit 1. Jänner 2025 Vorschläge zur Anpassung der Symbole-Verordnung oder des Symbole-Gesetzes erarbeitet, um auf veränderte Erscheinungsformen identitärer Kennzeichen zu reagieren?

a)    Wenn ja, welcher Art?

b)    In welchem Verfahrensstand befinden sich diese?

 

38) Hat das Bundesministerium für Inneres die Feststellungen des Verfassungsschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt zur Verwendung des Lambda-Symbols durch die Identitäre Bewegung geprüft?

 

39) Wurden die dort dargestellten Erkenntnisse in die österreichische Beurteilung identitärer Kennzeichen einbezogen?

 

40) Besteht zwischen österreichischen und deutschen Sicherheitsbehörden ein Informationsaustausch über die Verwendung identitärer Symbole und deren Weiterentwicklung?

a)     Wenn ja, in welcher Form?

 

41) Welche Maßnahmen wurden seit 1. Jänner 2025 gesetzt, um den Vollzug des Symbole-Gesetzes hinsichtlich der Symbole der Identitären Bewegung sicherzustellen?

 

42) Welche Weisungen, Erlässe oder Handlungsanleitungen bestehen für Polizeibedienstete hinsichtlich der Erkennung und Ahndung von Symbolen der Identitären Bewegung?

 

43) Wurden diese Vorgaben seit 1. Jänner 2025 aktualisiert?

a)    Wenn ja, in welcher Hinsicht?

 

44) Wie viele Schulungen oder Fortbildungsmaßnahmen zum Vollzug des Symbole-Gesetzes fanden seit 1. Jänner 2024 statt?

 

45) Welche Maßnahmen werden im Hinblick auf die für den 25. Juli 2026 angekündigte Demonstration der Identitären Bewegung in der Wiener Innenstadt gesetzt, um die Einhaltung des Symbole-Gesetzes sicherzustellen?

 

46) Welche Maßnahmen werden gesetzt, um Hinweisen auf die öffentliche Zurschaustellung identitärer Symbole in Lokalen oder bei Veranstaltungen nachzugehen?

 

47) Welche Behörde ist für die laufende Beobachtung und Beurteilung neu auftretender oder veränderter Symbolvarianten der Identitären Bewegung zuständig?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000327099/scharfe-kritik-von-anrainern-an-polizeieinsatz-vor-identitaeren-lokal-in-wien

[2] https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/MI/3._Themen/Verfassungsschutz/VSB_2025_gesamtfassung_Presse.pdf