6383/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Volksanwaltschaftsbericht 2025: Missstände in der Kinder- und Jugendhilfe

 

 

Der Bericht der Volksanwaltschaft 2025[1] zur „Präventiven Menschenrechtskontrolle“ zeigt erhebliche Missstände in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auf. Im Rahmen des Prüfschwerpunkts „Die Einrichtung als sicherer Ort“ wurden stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Krisenzentren geprüft. Dabei wurde untersucht, ob diese Einrichtungen Kindern und Jugendlichen ausreichend physischen, psychischen und organisatorischen Schutz bieten.

 

Die Feststellungen der Volksanwaltschaft zeichnen ein besorgniserregendes Bild. Kritisiert werden fehlende bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, große Unterschiede zwischen den Bundesländern sowie Defizite bei Personalschlüsseln, Gruppengrößen, Ausbildung und Unterstützungsleistungen. Die Volksanwaltschaft verweist erneut ausdrücklich auf die negativen Folgen der Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe und warnt vor einem zunehmenden föderalen Flickenteppich.

 

Laut Bericht verfügten nur 56% der geprüften Einrichtungen über ein passgenaues Angebot für alle Minderjährigen. Individuelle Krisenpläne bestanden lediglich in 71% der Einrichtungen. Gleichzeitig wurden Mängel bei Beschwerdemöglichkeiten, Beteiligungsrechten sowie beim Schutz der Intimsphäre festgestellt.

 

Besonders alarmierend sind die dokumentierten Vorfälle von Gewalt und Grenz-verletzungen. Der Bericht nennt u.a. verbale und körperliche Übergriffe, massive Bedrohungssituationen sowie Verletzungen der Privatsphäre von Mädchen in Wohneinrichtungen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der Bericht der Volksanwaltschaft 2025 zur Präventiven Menschen-rechtskontrolle bekannt?

2.    Welche konkreten Schlussfolgerungen ziehen Sie aus den darin festgestellten Missständen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Krisenzentren?

3.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um hinsichtlich der Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit vergleichbare Qualitäts-standards sicherzustellen?

4.    Welche Bund-Länder-Gremien befassen sich derzeit mit Qualitätsstandards in der stationären Kinder- und Jugendhilfe?

5.    Wie oft tagen diese Gremien? (Bitte um Angabe bisheriger Tagungstermine, Zeitabstände, teilnehmende Stellen und Themengebiete)

6.    Welche konkreten Ergebnisse brachten diese Bund-Länder-Abstimmungen bisher hervor?

7.    Planen Sie eine Evaluierung der Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe?

a.    Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem konkreten Prüfauftrag?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie bewerten Sie die Feststellung der Volksanwaltschaft, wonach sich Unterschiede bei Personalschlüsseln, Gruppengrößen, Ausbildung und Unterstützungsleistungen seit der Verländerung verschärft haben?

9.    Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zu Personalschlüsseln in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen vor?

10. Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zu Gruppengrößen in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen vor?

11. Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zur Ausbildung des Betreuungs-personals vor?

12. Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zu Betreuungsabbrüchen und Fehlplatzierungen vor?

13. Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zu Gewaltvorfällen, Grenz-verletzungen, Mobbing und sexualisierten Übergriffen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor?

14. Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zu Polizeieinsätzen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor?

15. Welche bundesweiten Daten liegen Ihnen zu Freiheitsbeschränkungen, Isolierungen oder Sicherungsmaßnahmen gegenüber Minderjährigen vor?

16. Sollten diese Daten nicht vorliegen, warum schafft der Bund keine einheitliche Datengrundlage?

17. Welche Schritte setzen Sie, damit die FICE-Qualitätsstandards für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe bundesweit bekannt, angewandt und weiterentwickelt werden?

18. Unterstützen Sie die Forderung nach bundesweit verbindlichen Qualitäts-standards in der stationären Kinder- und Jugendhilfe?

a.    Wenn ja, welche konkreten Schritte setzen Sie dafür?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19. Wie bewerten Sie die Feststellung, dass nur 56 % der geprüften Einrichtungen ein passgenaues Angebot für alle Minderjährigen hatten?

20. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Kinder und Jugendliche unabhängig vom Bundesland ein passendes Betreuungsangebot erhalten?

21. Wie bewerten Sie die Feststellung, dass individuelle Krisenpläne nur in 71% der Einrichtungen erstellt wurden?

22. Welche Maßnahmen setzten Sie, damit individuelle Krisenpläne, Beteiligung der Minderjährigen und Nachbesprechungen nach Eskalationen bundesweit Standard werden?

23. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche altersgerecht, sichtbar und tatsächlich erreichbar sind?

24. Gibt es bundesweite Mindestanforderungen für externe Beschwerdestellen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

25. Welche Rolle nimmt das Kinderrechte-Board bei der Aufarbeitung der im Bericht genannten Missstände ein?

26. Wurde das Kinderrechte-Board mit den Feststellungen der Volksanwaltschaft 2025 befasst?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

27. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen bei Regeln, Konsequenzen und sie betreffenden Entscheidungen altersgerecht beteiligt werden?

28. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Mädchen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe besser vor Grenzverletzungen, sexualisierten Übergriffen und Verletzungen der Intimsphäre geschützt werden?

29. Welche bundesweiten Standards gibt es für den Schutz der Privatsphäre in stationären Einrichtungen, etwa bei Duschen, Badezimmern, Zimmern und Rückzugsorten?

30. Welche bundesweiten Standards gibt es zur Gewaltprävention in stationären Einrichtungen?

31. Welche bundesweiten Standards bestehen hinsichtlich Deeskalation, Trauma-pädagogik und Umgang mit aggressivem Verhalten?

32. Welche Mindestqualifikationen müssen Betreuungspersonen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen?

33. Welche Unterschiede bestehen dabei zwischen den Bundesländern?

34. Wie bewerten Sie die personelle Situation in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt- und Krisensituationen?

35. Welche Maßnahmen setzen Sie gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe?

36. Welche Förderungen vergab Ihr Ressort seit 2020 für Projekte zu Kinderrechten, Kinderschutz, Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Fördernehmer, Förderhöhe, Projektziel und Laufzeit)

37. Welche Förderungen vergab Ihr Ressort seit 2020 speziell für Fortbildungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?

38. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit Fachkräfte Fortbildungen zu Gewaltprävention, Deeskalation, Trauma, Neuer Autorität, Kinderschutz und Partizipation erhalten?

39. Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen Einrichtungen der regulären Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hinsichtlich Tagsätzen, Personalschlüsseln und Gruppengrößen?

40. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, damit traumatisierte Minderjährige rasch psychologische und therapeutische Unterstützung erhalten?

41. Welche bundesweiten Standards bestehen für Kinderschutzkonzepte in stationären Einrichtungen?

42. Wie viele Einrichtungen verfügen nach Kenntnis Ihres Ressorts über zertifizierte oder standardisierte Kinderschutzkonzepte?

43. Welche Konsequenzen drohen Einrichtungen bei schweren oder wiederholten Missständen?

44. Wie viele Verstöße sind Ihnen im Zeitraum 2020-2025 bekannt? (Bitte um Angabe nach Jahr, Art des Verstoßes und Einrichtung)

45. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit die Empfehlungen der Volks-anwaltschaft aus dem Bericht 2025 im Rahmen der Bundeszuständigkeiten umgesetzt werden?

46. Werden Sie die Länder zu einem eigenen Bund-Länder-Gipfel zur stationären Kinder- und Jugendhilfe einladen?

a.    Wenn ja, wann und mit welcher Tagesordnung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

47. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie bis Ende 2026, damit Kinder in stationären Einrichtungen überall in Österreich gleich gut geschützt werden?



[1]    https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/PB-49-Pr%C3%A4ventiv_2025_bf.pdf (aufgerufen am 22.05.2026)