6385/J XXVIII. GP
Eingelangt am 24.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Auswirkungen einer CO₂-Besteuerung der Müllverbrennung auf Fernwärmepreise, Versorgungssicherheit und Wirtschaftsstandort
Die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen ist in Österreich ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, sicheren und ökologisch kontrollierten Abfallwirtschaft. Sie behandelt jene Reststoffe, die nicht wiederverwendet oder recycelt werden können, unter strengen Umweltauflagen und verhindert damit insbesondere die umweltschädliche Deponierung unbehandelter Abfälle. Zugleich spielt sie eine zentrale Rolle in der Energieversorgung, da ein erheblicher Teil der österreichischen Fernwärme aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen stammt. In vielen Städten und Regionen trägt die aus der Abfallverwertung gewonnene Nutzwärme wesentlich zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität der Fernwärme bei.
Die Fernwärmegewinnung aus der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen ist ein verlässlicher Bestandteil einer resilienten Wärmeversorgung. Müllverbrennungs-anlagen arbeiten grundlastfähig und sichern damit auch in Zeiten volatiler Energiepreise und schwankender erneuerbarer Erzeugung eine stabile Wärmebereitstellung. Gerade im Wärmesektor, der für Haushalte, Betriebe und kommunale Einrichtungen von zentraler Bedeutung ist, stellt diese Form der Energiegewinnung daher einen wichtigen Stabilitätsanker dar.
Die eingesetzten Brennstoffe fallen regional an und stärken damit die heimische Infrastruktur sowie die kommunale Daseinsvorsorge. Gleichzeitig reduziert die Nutzung dieser Reststoffe die Abhängigkeit von fossil importierten Energieträgern und erhöht die energiepolitische Souveränität. Als Teil einer integrierten Kreislauf- und Energiepolitik leistet die thermische Abfallverwertung somit einen wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Standortstabilität und einer planbaren Transformation des Wärmesektors.
Die Europäische Union prüft derzeit die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung und der daraus erzeugten Wärme in den europäischen CO₂-Handel.[1] Seit 1. Jänner 2024 sind Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen mit mehr als 20 MW Feuerungswärmeleistung bereits zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung ihrer Emissionen verpflichtet. Eine Pflicht zur Abgabe von Emissions-zertifikaten besteht derzeit noch nicht. Die Europäische Kommission hat jedoch gemäß EU-ETS-Richtlinie bis 31. Juli 2026 einen Bericht vorzulegen, in dem die mögliche Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel ab dem Jahr 2028 geprüft wird. Dabei ist auch zu bewerten, ob es dadurch zu einer Verlagerung von Abfällen in Richtung Deponierung oder in Drittstaaten kommen könnte.
Eine solche Maßnahme hätte weitreichende Konsequenzen. Sie würde die umweltfreundlichste Form der Restabfallbehandlung verteuern, während die ökologisch wesentlich schädlichere Deponierung weiterhin ohne vergleichbare CO₂-Kosten auskommt. Deponien setzen über Jahrzehnte hinweg erhebliche Mengen an Methan frei. Methan ist ein Treibhausgas mit rund 80-fach höherem Erwärmungs-potenzial im Vergleich zu CO₂.[2] Trotz dieser enormen Klimawirkung bleibt die Deponierung in vielen Fällen von relevanten CO₂-Kosten unberührt, während die thermische Abfallverwertung durch den Emissionshandel verteuert und damit gegenüber der umweltschädlicheren Deponie benachteiligt würde.
Dabei ist besonders hervorzuheben, dass in Österreich die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen bereits seit 2004 gesetzlich verboten ist.[3] Österreich hat damit, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, bewusst einen klaren Schritt in Richtung nachhaltiger Abfallwirtschaft gesetzt. Ziel war es, die langfristigen Methanemissionen aus Deponien zu vermeiden und eine ökologisch verantwortungs-volle Behandlung von Restabfällen sicherzustellen. Während die Deponierung kurzfristig vielfach die kostengünstigste Entsorgungsform darstellt, ist sie aus umweltpolitischer Sicht die schädlichste Option. Die thermische Verwertung hingegen ist technisch aufwändiger und damit mit höheren Kosten verbunden, verhindert jedoch die über Jahrzehnte anhaltende Freisetzung von klimaschädlichem Methan.
Würde nun zusätzlich eine CO₂-Bepreisung auf die thermische Abfallverwertung eingeführt, belastet dies ausgerechnet jene Staaten, die frühzeitig in eine nachhaltige und emissionsärmere Abfallwirtschaft investiert haben. Eine solche Regelung würde verantwortungsvolles Handeln nachträglich bestrafen und Fehlanreize zugunsten der umweltschädlicheren Deponierung setzen.[4] Besonders betroffen wären Mitglied-staaten wie Österreich, die in moderne Abfallverwertung, strenge Umweltstandards und die energetische Nutzung von Reststoffen investiert haben.
Die zentrale und unmittelbarste Folge einer Einbeziehung der Müllverbrennung in den CO₂-Handel wäre jedoch ein massiver Anstieg der Kosten für Abfallwirtschaft und Fernwärme. In vielen österreichischen Regionen stammt ein erheblicher Teil der Wärmeversorgung direkt aus der Abfallverbrennung[5]. Damit würden zusätzliche CO₂-Kosten nicht abstrakt bei Anlagenbetreibern verbleiben, sondern über Müllgebühren, Entsorgungsentgelte und Fernwärmepreise direkt bei Haushalten und Betrieben ankommen. Gerade in Zeiten hoher Wohn-, Energie- und Betriebskosten würde dadurch eine weitere Belastungswelle ausgelöst.
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Zusammensetzung von Siedlungsabfällen durch einzelne Haushalte nur begrenzt beeinflussbar ist. Eine verursachergerechte Umlage der zusätzlichen CO₂-Kosten wäre daher praktisch kaum möglich. Die entstehenden Mehrkosten würden vielmehr pauschal über Gebühren und Preise weitergegeben werden. Damit würden auch jene Bürger belastet, die ihr individuelles Konsum- und Trennverhalten bereits verantwortungsvoll gestalten. Besonders sozial schwächere Bevölkerungsgruppen wären von einer solchen pauschalen Belastung betroffen.
Zugleich entsteht die Gefahr, dass Abfall aus Kostengründen nicht mehr in Österreich energetisch verwertet wird, sondern in andere Länder mit niedrigeren Standards exportiert und dort deponiert oder weniger kontrolliert behandelt wird[6]. Das würde nicht nur die ökologisch schlechteste Option fördern, sondern auch die Versorgungs-sicherheit gefährden. Fällt der Brennstoff für österreichische Müllverbrennungs-anlagen weg, fehlt auch die daraus gewonnene Wärme. Regionen, deren Fernwärmeversorgung in hohem Ausmaß auf thermischer Abfallverwertung basiert, müssten in der Folge mit gravierenden Versorgungseinbußen oder nochmals deutlich höheren Preisen rechnen.
Hinzu kommt, dass eine einseitige Belastung der thermischen Verwertung ohne entsprechendes „Level Playing Field“ für alle Entsorgungswege zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Werden Deponierung, Abfallexporte oder weniger kontrollierte Entsorgungswege nicht im gleichen Ausmaß mit ihren tatsächlichen Klimakosten belastet, wird ausgerechnet jene Form der Abfall-behandlung bestraft, die in Österreich seit Jahren aus guten Gründen rechtlich, technisch und infrastrukturell etabliert wurde. Eine pauschale ETS-Belastung der thermischen Verwertung gefährdet Investitionen, schwächt die kommunale Planungs-sicherheit und behindert die Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Am 29. Mai 2026 hat sich die Landesumweltreferentenkonferenz in Steyr einstimmig gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung und gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem ausgesprochen. In der entsprechenden Aussendung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme Staaten wie Österreich benachteiligen würde, die bereits in eine klimafreundlichere Abfallwirtschaft ohne direkte Deponierung investiert haben. Weiters wurde der zuständige Bundesminister ersucht, auf europäischer Ebene gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung einzutreten und sich gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem auszusprechen.
Bereits zuvor wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine CO₂-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll zu verhindern und kostengünstige Fernwärmeerzeugung aus thermischer Reststoffverwertung sicherzustellen. Dieser Antrag wurde bislang jedoch nicht beschlossen, sondern vertagt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkrete Position die Bundesregierung auf europäischer Ebene einnimmt, welche Initiativen Bundesminister Norbert Totschnig bereits gesetzt hat, wie er mit dem einstimmigen Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz umgeht und ob die Bundesregierung bereit ist, im Nationalrat eine klare Linie gegen zusätzliche CO₂-Kosten auf Müll und Fernwärme zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Müllverbrennungsanlagen werden in Österreich betrieben?
2. Wie hoch ist die thermische Verwertungskapazität pro Jahr der jeweiligen Anlage?
3. Wie hoch ist die jeweilig Wärmeerzeugungskapazität pro Jahr der jeweiligen Anlage?
4. Wie hoch ist die Wärmeerzeugungsleistung in MW der jeweiligen Anlage?
5. Wie hoch ist die jeweilig Stromerzeugungskapazität pro Jahr der jeweiligen Anlage?
6. Wie hoch ist die Stromerzeugungsleistung in MW der jeweiligen Anlage?
7. Welche Gesamtabfallmengen werden jährlich in Österreich verbrannt?
a. Welchen Anteil davon bilden Siedlungsabfälle?
8. Wie viele Mülldeponien je Bundesland bestehen aktuell in Österreich, auf welchen Siedlungsabfällen vor dem Deponierungsverbot gelagert sind?
9. Wie viel Siedlungsmüll ist auf der jeweiligen Deponie gelagert?
10. Wie hoch ist der Ausstoß an umweltschädlichen Gasen je Deponie und Jahr?
11. Welche Abfallarten werden gegenwärtig in Österreich deponiert, obwohl sie technisch für die thermische Verwertung geeignet wären?
a. Welche Gründe führen zu dieser Praxis?
12. Welche durchschnittlichen Kosten fallen pro Tonne für die Deponierung von Abfällen je Abfallsart an.
a. Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen?
13. Welche durchschnittlichen Kosten fallen pro Tonne für die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen an.
a. Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen?
14. Welche grundsätzliche Position vertritt Ihr Ressort zur möglichen Einbeziehung von Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen in das EU-Emissions-handelssystem ab dem Jahr 2028?
15. Welche grundsätzliche Position vertreten Sie als Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus zur möglichen Einbeziehung der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen in den europäischen CO₂-Handel?
16. Lehnen Sie eine solche Einbeziehung aus Sicht der Energieversorgung, der Fernwärmepreise und des Wirtschaftsstandorts Österreich ausdrücklich ab?
a. Wenn ja, welche konkreten Schritte haben Sie bisher gesetzt, um diese ablehnende Position innerhalb der Bundesregierung und auf EU-Ebene durchzusetzen?
b. Wenn nein, warum lehnen Sie eine solche Einbeziehung trotz möglicher Auswirkungen auf Haushalte, Betriebe, Fernwärmepreise und Versorgungssicherheit nicht ausdrücklich ab?
17. Welche Bedeutung misst Ihr Ressort der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen für die österreichische Wärmeversorgung insgesamt bei?
18. Welche Bedeutung misst Ihr Ressort der thermischen Abfallverwertung für die Versorgungssicherheit im Fernwärmebereich bei?
19. Welche Bedeutung hat die thermische Abfallverwertung nach Einschätzung Ihres Ressorts für die Stromerzeugung in Österreich?
20. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass Müllverbrennungsanlagen durch grundlastfähige Wärme- und Stromerzeugung einen wichtigen Beitrag zu einer resilienten Energieversorgung leisten?
21. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass die Nutzung regional anfallender Reststoffe die Abhängigkeit von fossil importierten Energieträgern reduziert und damit die energiepolitische Souveränität Österreichs stärkt?
22. Welche österreichischen Fernwärmenetze werden nach Kenntnis Ihres Ressorts in relevantem Ausmaß durch Wärme aus thermischer Abfall-verwertung versorgt?
23. Welchen Anteil hat die thermische Abfallverwertung jeweils an der Fernwärmeversorgung dieser Netze?
24. In welchen Städten oder Regionen wären Haushalte und Betriebe besonders stark betroffen, wenn Wärme aus thermischer Abfallverwertung durch zusätzliche CO₂-Kosten verteuert würde?
25. Welche Rolle spielt Abwärme aus thermischer Abfallverwertung in den energiepolitischen Strategien, Planungen und Szenarien Ihres Ressorts zur künftigen Wärmeversorgung?
26. Welche konkreten Berechnungen oder Schätzungen liegen Ihrem Ressort zu den Auswirkungen einer Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel auf die Fernwärmepreise vor?
27. Auf welchen CO₂-Preisannahmen beruhen diese Berechnungen?
28. Wurden dabei Szenarien mit CO₂-Preisen von 50 Euro, 100 Euro, 150 Euro, 200 Euro, 250 Euro und 300 Euro pro Tonne berücksichtigt?
a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Szenarien?
b. Wenn nein, warum wurden solche Szenarien nicht berechnet?
29. Mit welchen Mehrkosten für private Haushalte rechnet Ihr Ressort bei einer Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel?
30. Mit welchen Mehrkosten für Gewerbe- und Industriebetriebe rechnet Ihr Ressort?
31. Welche Auswirkungen hätte eine Verteuerung der Fernwärme aus thermischer Abfallverwertung auf die allgemeine Energiepreisentwicklung und die Inflation in Österreich?
32. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verteuerung auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich?
33. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verteuerung auf kleine und mittlere Unternehmen sowie energieintensive Betriebe?
34. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verteuerung auf kommunale Energieversorger, Stadtwerke und Fernwärmebetreiber?
35. Welche Auswirkungen hätte eine Einbeziehung der thermischen Abfall-verwertung in den EU-Emissionshandel auf bestehende Fernwärmetarife, langfristige Lieferverträge und Investitionen in Fernwärmenetze?
36. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass zusätzliche CO₂-Kosten auf thermische Abfallverwertung den Ausbau der Fernwärme und die Dekarbonisierung des Wärmesektors gefährden könnten?
37. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um einen Anstieg der Fernwärmepreise infolge zusätzlicher CO₂-Kosten zu verhindern?
38. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, wenn ein solcher Anstieg auf EU-Ebene nicht verhindert werden kann?
39. Gibt es Überlegungen Ihres Ressorts, Haushalte und Betriebe bei einer Verteuerung der Fernwärme aus thermischer Abfallverwertung zu entlasten?
a. Wenn ja, welche konkreten Entlastungsmaßnahmen werden geprüft?
b. Wenn nein, warum nicht?
40. Welche Analysen liegen Ihrem Ressort vor, wonach steigende Kosten der thermischen Abfallverwertung zu Abfallexporten und damit zu einem Wegfall von Brennstoffmengen für österreichische Müllverbrennungsanlagen führen könnten?
41. Welche Auswirkungen hätten solche Abfallexporte auf die österreichische Fernwärmeversorgung, insbesondere in Regionen mit hohem Anteil thermischer Abfallverwertung?
42. Wie bewertet Ihr Ressort die Gefahr, dass wegfallende Wärme aus Müllverbrennungsanlagen durch andere, möglicherweise fossile Energieträger ersetzt werden müsste?
43. Welche energiepolitischen und umweltpolitischen Mehrkosten könnten dadurch entstehen?
44. Hat Ihr Ressort gegenüber der Europäischen Kommission bereits Stellung zur möglichen Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel bezogen?
a. Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
45. Welche Gespräche haben Sie persönlich mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates oder anderer EU-Mitgliedstaaten zu diesem Thema geführt?
46. Welche Position haben Sie in diesen Gesprächen vertreten?
47. Welche Abstimmung gibt es zwischen Ihrem Ressort und dem zuständigen Umweltministerium in dieser Frage?
48. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position gegen die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel?
a. Wenn ja, wann wurde diese Position beschlossen und wie lautet sie konkret?
b. Wenn nein, welche unterschiedlichen Positionen bestehen innerhalb der Bundesregierung?
49. Wie bewerten Sie den einstimmigen Beschluss der Landesumweltreferenten-konferenz vom 29. Mai 2026 gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung und gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem?
50. Wie bewerten Sie den im Nationalrat eingebrachten Entschließungsantrag betreffend „Kostenexplosion bei nachhaltiger Fernwärmeerzeugung verhindern!“[7] und werden Sie den Regierungsfraktionen empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen?
51. Welche nächsten konkreten Schritte werden Sie persönlich setzen, um zusätzliche Belastungen für Haushalte und Betriebe, eine Verteuerung der Fernwärme und Nachteile für den Wirtschaftsstandort Österreich durch eine CO₂-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung zu verhindern?
[1] Richtlinie (EU) 2023/959, Erwägungsgrund 97 sowie Art. 1 Nr. 30 (betreffend Art. 30 Abs. 7 der Richtlinie 2003/87/EG)
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/959/oj?locale=de (aufgerufen am 08.06.2026)
[2] https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_FullReport.pdf (aufgerufen am 08.06.2026)
[3] Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39/2008 i.d.g.F., insb. § 7 (Verbot der Deponierung) sowie § 6 (Behandlungspflicht)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005653 (aufgerufen am 08.06.2026)
[4] https://www.umweltwirtschaft.com/recycler/muellverbrennungsanlagen-moeglicherweise-ab-2028-im-eu-ets-2733 (aufgerufen am 08.06.2026)
[5] https://www.fernwaerme.at/wp-content/uploads/2022/10/GASW-D21005_Factsheet_Muellverbrennung_221005-1.pdf (aufgerufen am 08.06.2026)
[6] Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, ABl. L, 30.4.2024
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401157 (aufgerufen am 08.06.2026)
[7] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/391 (aufgerufen am 08.06.2026)