6400/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zusätzliche Staatseinnahmen durch CO-Bepreisung und steigende Kosten für Müllentsorgung und Fernwärme

 

 

Die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen ist in Österreich ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, sicheren und ökologisch kontrollierten Abfallwirtschaft. Sie behandelt jene Reststoffe, die nicht wiederverwendet oder recycelt werden können, unter strengen Umweltauflagen und verhindert damit insbesondere die umweltschädliche Deponierung unbehandelter Abfälle. Zugleich spielt sie eine zentrale Rolle in der Energieversorgung, da ein erheblicher Teil der österreichischen Fernwärme aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen stammt. In vielen Städten und Regionen trägt die aus der Abfallverwertung gewonnene Nutzwärme wesentlich zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität der Fernwärme bei.

 

Die Fernwärmegewinnung aus der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen ist ein verlässlicher Bestandteil einer resilienten Wärmeversorgung. Müllverbrennungs-anlagen arbeiten grundlastfähig und sichern damit auch in Zeiten volatiler Energiepreise und schwankender erneuerbarer Erzeugung eine stabile Wärmebereitstellung. Gerade im Wärmesektor, der für Haushalte, Betriebe und kommunale Einrichtungen von zentraler Bedeutung ist, stellt diese Form der Energiegewinnung daher einen wichtigen Stabilitätsanker dar.

 

Die eingesetzten Brennstoffe fallen regional an und stärken damit die heimische Infrastruktur sowie die kommunale Daseinsvorsorge. Gleichzeitig reduziert die Nutzung dieser Reststoffe die Abhängigkeit von fossil importierten Energieträgern und erhöht die energiepolitische Souveränität. Als Teil einer integrierten Kreislauf- und Energiepolitik leistet die thermische Abfallverwertung somit einen wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Standortstabilität und einer planbaren Transformation des Wärmesektors.

 

Die Europäische Union prüft derzeit die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung und der daraus erzeugten Wärme in den europäischen CO-Handel.[1] Seit 1. Jänner 2024 sind Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen mit mehr als 20 MW Feuerungswärmeleistung bereits zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung ihrer Emissionen verpflichtet. Eine Pflicht zur Abgabe von Emissions-zertifikaten besteht derzeit noch nicht. Die Europäische Kommission hat jedoch gemäß EU-ETS-Richtlinie bis 31. Juli 2026 einen Bericht vorzulegen, in dem die mögliche Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel ab dem Jahr 2028 geprüft wird. Dabei ist auch zu bewerten, ob es dadurch zu einer Verlagerung von Abfällen in Richtung Deponierung oder in Drittstaaten kommen könnte.

 

Eine solche Maßnahme hätte weitreichende Konsequenzen. Sie würde die umweltfreundlichste Form der Restabfallbehandlung verteuern, während die ökologisch wesentlich schädlichere Deponierung weiterhin ohne vergleichbare CO-Kosten auskommt. Deponien setzen über Jahrzehnte hinweg erhebliche Mengen an Methan frei. Methan ist ein Treibhausgas mit rund 80-fach höherem Erwärmungs-potenzial im Vergleich zu CO₂.[2] Trotz dieser enormen Klimawirkung bleibt die Deponierung in vielen Fällen von relevanten CO-Kosten unberührt, während die thermische Abfallverwertung durch den Emissionshandel verteuert und damit gegenüber der umweltschädlicheren Deponie benachteiligt würde.

 

Dabei ist besonders hervorzuheben, dass in Österreich die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen bereits seit 2004 gesetzlich verboten ist.[3] Österreich hat damit, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, bewusst einen klaren Schritt in Richtung nachhaltiger Abfallwirtschaft gesetzt. Ziel war es, die langfristigen Methanemissionen aus Deponien zu vermeiden und eine ökologisch verantwortungs-volle Behandlung von Restabfällen sicherzustellen. Während die Deponierung kurzfristig vielfach die kostengünstigste Entsorgungsform darstellt, ist sie aus umweltpolitischer Sicht die schädlichste Option. Die thermische Verwertung hingegen ist technisch aufwändiger und damit mit höheren Kosten verbunden, verhindert jedoch die über Jahrzehnte anhaltende Freisetzung von klimaschädlichem Methan.

 

Würde nun zusätzlich eine CO-Bepreisung auf die thermische Abfallverwertung eingeführt, belastet dies ausgerechnet jene Staaten, die frühzeitig in eine nachhaltige und emissionsärmere Abfallwirtschaft investiert haben. Eine solche Regelung würde verantwortungsvolles Handeln nachträglich bestrafen und Fehlanreize zugunsten der umweltschädlicheren Deponierung setzen.[4] Besonders betroffen wären Mitglied-staaten wie Österreich, die in moderne Abfallverwertung, strenge Umweltstandards und die energetische Nutzung von Reststoffen investiert haben.

 

Die zentrale und unmittelbarste Folge einer Einbeziehung der Müllverbrennung in den CO-Handel wäre jedoch ein massiver Anstieg der Kosten für Abfallwirtschaft und Fernwärme. In vielen österreichischen Regionen stammt ein erheblicher Teil der Wärmeversorgung direkt aus der Abfallverbrennung[5]. Damit würden zusätzliche CO-Kosten nicht abstrakt bei Anlagenbetreibern verbleiben, sondern über Müllgebühren, Entsorgungsentgelte und Fernwärmepreise direkt bei Haushalten und Betrieben ankommen. Gerade in Zeiten hoher Wohn-, Energie- und Betriebskosten würde dadurch eine weitere Belastungswelle ausgelöst.

 

Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Zusammensetzung von Siedlungsabfällen durch einzelne Haushalte nur begrenzt beeinflussbar ist. Eine verursachergerechte Umlage der zusätzlichen CO-Kosten wäre daher praktisch kaum möglich. Die entstehenden Mehrkosten würden vielmehr pauschal über Gebühren und Preise weitergegeben werden. Damit würden auch jene Bürger belastet, die ihr individuelles Konsum- und Trennverhalten bereits verantwortungsvoll gestalten. Besonders sozial schwächere Bevölkerungsgruppen wären von einer solchen pauschalen Belastung betroffen.

 

Zugleich entsteht die Gefahr, dass Abfall aus Kostengründen nicht mehr in Österreich energetisch verwertet wird, sondern in andere Länder mit niedrigeren Standards exportiert und dort deponiert oder weniger kontrolliert behandelt wird[6]. Das würde nicht nur die ökologisch schlechteste Option fördern, sondern auch die Versorgungs-sicherheit gefährden. Fällt der Brennstoff für österreichische Müllverbrennungs-anlagen weg, fehlt auch die daraus gewonnene Wärme. Regionen, deren Fernwärmeversorgung in hohem Ausmaß auf thermischer Abfallverwertung basiert, müssten in der Folge mit gravierenden Versorgungseinbußen oder nochmals deutlich höheren Preisen rechnen.

 

Hinzu kommt, dass eine einseitige Belastung der thermischen Verwertung ohne entsprechendes „Level Playing Field“ für alle Entsorgungswege zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Werden Deponierung, Abfallexporte oder weniger kontrollierte Entsorgungswege nicht im gleichen Ausmaß mit ihren tatsächlichen Klimakosten belastet, wird ausgerechnet jene Form der Abfall-behandlung bestraft, die in Österreich seit Jahren aus guten Gründen rechtlich, technisch und infrastrukturell etabliert wurde. Eine pauschale ETS-Belastung der thermischen Verwertung gefährdet Investitionen, schwächt die kommunale Planungs-sicherheit und behindert die Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

 

Am 29. Mai 2026 hat sich die Landesumweltreferentenkonferenz in Steyr einstimmig gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung und gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem ausgesprochen. In der entsprechenden Aussendung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme Staaten wie Österreich benachteiligen würde, die bereits in eine klimafreundlichere Abfallwirtschaft ohne direkte Deponierung investiert haben. Weiters wurde der zuständige Bundesminister ersucht, auf europäischer Ebene gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung einzutreten und sich gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem auszusprechen.

 

Bereits zuvor wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine CO-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll zu verhindern und kostengünstige Fernwärmeerzeugung aus thermischer Reststoffverwertung sicherzustellen. Dieser Antrag wurde bislang jedoch nicht beschlossen, sondern vertagt.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkrete Position die Bundesregierung auf europäischer Ebene einnimmt, welche Initiativen Bundesminister Norbert Totschnig bereits gesetzt hat, wie er mit dem einstimmigen Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz umgeht und ob die Bundesregierung bereit ist, im Nationalrat eine klare Linie gegen zusätzliche CO-Kosten auf Müll und Fernwärme zu unterstützen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche grundsätzliche Position vertreten Sie als Bundesminister für Finanzen zur möglichen Einbeziehung der thermischen Verwertung von Siedlungs-abfällen in den europäischen CO-Handel?

2.    Welche budgetären Auswirkungen hätte eine Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel nach Einschätzung Ihres Ressorts für die Republik Österreich?

3.    Rechnet Ihr Ressort im Falle einer Einbeziehung der thermischen Abfall-verwertung in den EU-Emissionshandel mit zusätzlichen Einnahmen für den österreichischen Staat?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe werden diese zusätzlichen Einnahmen pro Jahr erwartet?

b.    Wenn nein, warum rechnet Ihr Ressort trotz möglicher Versteigerung zusätzlicher Emissionszertifikate mit keinen zusätzlichen Einnahmen?

4.    Welche konkreten Berechnungen oder Szenarien liegen Ihrem Ressort zu möglichen Staatseinnahmen aus einer CO-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung vor?

5.    Auf welchen Annahmen hinsichtlich CO-Preis, Abfallmengen, fossilem Kohlenstoffanteil im Abfall und betroffenen Anlagen beruhen diese Berechnungen?

6.    Wurden dabei Szenarien mit CO-Preisen von 50 Euro, 100 Euro, 150 Euro, 200 Euro und 250 Euro pro Tonne berücksichtigt?

a.    Wenn ja, welche jährlichen Einnahmen würden sich für Österreich in den jeweiligen Szenarien ergeben?

b.    Wenn nein, warum wurden solche Szenarien nicht berechnet?

7.    Wie hoch waren die Einnahmen der Republik Österreich aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandels, ETS 1, seit dem Jahr 2018? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

8.    Für welche Zwecke wurden die Einnahmen aus der Versteigerung von ETS-1-Zertifikaten seit 2018 jeweils verwendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Budgetansatz und Verwendungszweck)

9.    In welchem Umfang wurden ETS-1-Einnahmen seit 2018 zweckgebunden für Umweltschutz, Energieeffizienz, Energiekostenentlastungen oder sonstige Maßnahmen verwendet?

10. In welchem Umfang flossen ETS-1-Einnahmen seit 2018 in den allgemeinen Bundeshaushalt?

11. Welche Einnahmen aus der dem ETS 1 erwartet Ihr Ressort für die Jahre 2026 bis 2040 je Jahr?

12. Wie hoch waren die Einnahmen aus der nationalen CO-Bepreisung seit deren Einführung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

13. Welche Einnahmen aus der nationalen CO-Bepreisung erwartet Ihr Ressort für das Jahr 2026 und 2027?

14. Welche Einnahmen aus der dem ETS 2 erwartet Ihr Ressort für die Jahre 2029 bis 2040 je Jahr?

15. Wie bewertet Ihr Ressort die Entwicklung, dass CO-Bepreisung zunehmend zu einer relevanten Einnahmequelle des Bundeshaushalts wird?

16. Besteht aus Sicht Ihres Ressorts ein fiskalischer Zielkonflikt, wenn der Staat einerseits Einnahmen aus CO-Bepreisung erzielt, andererseits aber behauptet, Belastungen für Haushalte und Betriebe vermeiden zu wollen?

17. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass eine CO-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung zu höheren Müllgebühren führen könnte?

a.    Wenn ja, mit welchen Mehrkosten für Haushalte rechnet Ihr Ressort?

b.    Wenn nein, warum geht Ihr Ressort nicht von einer Weitergabe zusätzlicher CO-Kosten über Müllgebühren aus?

18. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass eine CO-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung zu höheren Fernwärmepreisen führen könnte?

a.    Wenn ja, mit welchen Mehrkosten für Fernwärmekunden rechnet Ihr Ressort?

b.    Wenn nein, warum geht Ihr Ressort nicht von einer Weitergabe zusätzlicher CO-Kosten über Fernwärmepreise aus?

19. Welche Auswirkungen hätte eine Verteuerung der thermischen Abfall-verwertung nach Einschätzung Ihres Ressorts auf die Gesamtbelastung von Haushalten durch Müllgebühren, Energiepreise und Wohnkosten?

20. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verteuerung auf die Inflation?

21. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verteuerung auf die Kaufkraft der Bevölkerung?

22. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verteuerung auf die Wettbewerbs-fähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich?

23. Plant Ihr Ressort Entlastungsmaßnahmen, wenn durch eine Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel Müllgebühren und Fernwärmepreise steigen?

a.    Wenn ja, welche konkreten Entlastungsmaßnahmen werden geprüft?

b.    Wenn nein, warum sind keine Entlastungsmaßnahmen geplant?

24. Würde Ihr Ressort zusätzliche Einnahmen aus einer CO-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung zweckgebunden zur Entlastung betroffener Haushalte und Betriebe verwenden?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

25. Würde Ihr Ressort zusätzliche Einnahmen aus einer CO-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung zweckgebunden zur Stabilisierung von Fernwärmepreisen verwenden?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

26. Welche Abstimmung gibt es zwischen Ihrem Ressort, dem Umweltministerium und dem Wirtschafts- und Energieministerium zur möglichen Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel?

27. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position zur Ablehnung zusätzlicher CO-Kosten auf Müllverbrennung und Fernwärme?

28. Wie bewerten Sie den einstimmigen Beschluss der Landesumweltreferenten-konferenz vom 29. Mai 2026 gegen eine Einbeziehung von Müllverbrennungs-anlagen in das EU-Emissionshandelssystem aus finanzpolitischer Sicht?

29. Wie bewerten Sie den im Nationalrat eingebrachten Entschließungsantrag betreffend „Kostenexplosion bei nachhaltiger Fernwärmeerzeugung verhindern!“[7] aus budget-, steuer- und abgabenpolitischer Sicht?

30. Welche konkreten Schritte werden Sie persönlich setzen, um zu verhindern, dass eine Ausweitung der CO-Bepreisung auf thermische Abfallverwertung zu einer zusätzlichen Belastung von Haushalten, Betrieben, Gemeinden und Fernwärmekunden führt?

31. Welche weiteren Einnahmen mit CO-, Umwelt- oder Emissionsbezug erzielt der Bund neben Einnahmen aus dem EU-ETS 1 und der nationalen CO-Bepreisung?

32. Welche Einnahmen, Gebühren oder sonstigen budgetären Effekte erwartet der Bund aus dem Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM?

33. Welche Einnahmen erzielt der Bund aus Energieabgaben mit klima- oder emissionsbezogener Lenkungswirkung, insbesondere Mineralölsteuer, Erdgasabgabe, Kohleabgabe und Elektrizitätsabgabe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abgabe und Jahr seit 2018)

34. Rechnet Ihr Ressort durch CO-bedingte Preissteigerungen bei Energie, Treibstoffen, Fernwärme, Entsorgung und sonstigen Gütern mit zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen?

a.    Wenn ja: In welcher Höhe wurden oder werden solche indirekten Mehreinnahmen erwartet?

35. Werden CO-bedingte indirekte Steuermehreinnahmen in den Budget-unterlagen gesondert ausgewiesen?

a.    Wenn nein: Warum nicht?

36. Wie hoch waren seit 2018 die gesamten direkten und indirekten Einnahmen des Bundes aus CO-, Umwelt-, Energie- und emissionsbezogenen Abgaben, Zertifikaten und sonstigen Instrumenten?

37. Wie hoch ist der Anteil dieser Einnahmen am gesamten Abgabenaufkommen des Bundes?



[1]    Richtlinie (EU) 2023/959, Erwägungsgrund 97 sowie Art. 1 Nr. 30 (betreffend Art. 30 Abs. 7 der Richtlinie 2003/87/EG)

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/959/oj?locale=de (aufgerufen am 08.06.2026)

[2]    https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_FullReport.pdf (aufgerufen am 08.06.2026)

[3]    Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39/2008 i.d.g.F., insb. § 7 (Verbot der Deponierung) sowie § 6 (Behandlungspflicht)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005653 (aufgerufen am 08.06.2026)

[4]    https://www.umweltwirtschaft.com/recycler/muellverbrennungsanlagen-moeglicherweise-ab-2028-im-eu-ets-2733 (aufgerufen am 08.06.2026)

[5]    https://www.fernwaerme.at/wp-content/uploads/2022/10/GASW-D21005_Factsheet_Muellverbrennung_221005-1.pdf (aufgerufen am 08.06.2026)

[6]    Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, ABl. L, 30.4.2024

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401157 (aufgerufen am 08.06.2026)

[7]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/391 (aufgerufen am 08.06.2026)