6401/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.06.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Bewerbung von Leihmutterschaften über soziale Medien und internationale Vermittlungsagenturen
Österreich zählt zu den europäischen Staaten, in denen die Leihmutterschaft ausdrücklich verboten ist. Das Verbot ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)[1], wonach die Durchführung von Maßnahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für eine Leihmutter unzulässig ist. Gleichzeitig gewinnt die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Leihmutterschaft seit Jahren zunehmend an Bedeutung.
Ein aktueller Bericht der Kronen Zeitung vom 6. Juni 2026 stellt dar, dass ausländische Agenturen trotz des österreichischen Verbots aktiv um Kunden aus Österreich werben sollen. Dem Bericht zufolge werden Interessenten über soziale Medien, Internet-plattformen und persönliche Beratungsgespräche angesprochen und bei der Durchführung von Leihmutterschaften im Ausland begleitet. Besonders hervorgehoben werden Angebote aus der Ukraine, die trotz des anhaltenden Krieges weiterhin an internationale Kunden vermittelt werden.[2]
Die Ukraine zählte vor dem russischen Angriffskrieg zu den weltweit bedeutendsten Zentren der kommerziellen Leihmutterschaft. Schätzungen gingen bereits vor Kriegsbeginn von mehreren tausend Geburten pro Jahr für ausländische Auftraggeber aus. Auch nach Beginn des Krieges berichten internationale Medien und Organisationen über die Fortsetzung entsprechender Geschäftsmodelle.[3]
Darüber hinaus wurde die Ausbeutung von Leihmutterschaft im Jahr 2024 auf europäischer Ebene ausdrücklich in die novellierte Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen. Damit wird den Risiken von Ausbeutung, Kommerzialisierung weiblicher Reproduktionsleistungen und möglichen Formen des Kinderhandels erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende
Anfrage
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
a. Gegen wen richten sich diese Ermittlungen konkret?
b. Welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?
a. Wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen werden geprüft?
b. Wenn nein, warum nicht?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
a. Wenn ja, welche Plattformen?
b. Mit welchem Ergebnis?
a. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
10003046 (aufgerufen am
06.06.2026)
[2] https://www.krone.at/4167257 (aufgerufen am 06.06.2026)
[3] https://www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/baby-business-der-krieg-in-der-ukraine-draengt-die-leihmutterschaft-auf-neue-maerkte (aufgerufen am 06.06.2026)