6401/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Bewerbung von Leihmutterschaften über soziale Medien und internationale Vermittlungsagenturen

 

 

Österreich zählt zu den europäischen Staaten, in denen die Leihmutterschaft ausdrücklich verboten ist. Das Verbot ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)[1], wonach die Durchführung von Maßnahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für eine Leihmutter unzulässig ist. Gleichzeitig gewinnt die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Leihmutterschaft seit Jahren zunehmend an Bedeutung.

 

Ein aktueller Bericht der Kronen Zeitung vom 6. Juni 2026 stellt dar, dass ausländische Agenturen trotz des österreichischen Verbots aktiv um Kunden aus Österreich werben sollen. Dem Bericht zufolge werden Interessenten über soziale Medien, Internet-plattformen und persönliche Beratungsgespräche angesprochen und bei der Durchführung von Leihmutterschaften im Ausland begleitet. Besonders hervorgehoben werden Angebote aus der Ukraine, die trotz des anhaltenden Krieges weiterhin an internationale Kunden vermittelt werden.[2]

 

Die Ukraine zählte vor dem russischen Angriffskrieg zu den weltweit bedeutendsten Zentren der kommerziellen Leihmutterschaft. Schätzungen gingen bereits vor Kriegsbeginn von mehreren tausend Geburten pro Jahr für ausländische Auftraggeber aus. Auch nach Beginn des Krieges berichten internationale Medien und Organisationen über die Fortsetzung entsprechender Geschäftsmodelle.[3]

 

Darüber hinaus wurde die Ausbeutung von Leihmutterschaft im Jahr 2024 auf europäischer Ebene ausdrücklich in die novellierte Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen. Damit wird den Risiken von Ausbeutung, Kommerzialisierung weiblicher Reproduktionsleistungen und möglichen Formen des Kinderhandels erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fälle von im Ausland durchgeführten Leihmutterschaften mit Bezug zu Österreich sind Ihnen für den Zeitraum 2020 bis 2025 bekannt? (Bitte Aufschlüsselung nach Jahr)
  2. Werden in Ihrem Ressort statistische Daten über im Ausland erfolgte Leihmutterschaften mit österreichischer Beteiligung erfasst?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um die Umgehung des österreichischen Verbots der Leihmutterschaft zu verhindern?
  2. Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie derzeit, um die Umgehung des österreichischen Verbots der Leihmutterschaft zu verhindern?
  3. Wie beurteilen Sie die Bewerbung von Leihmutterschaftsangeboten über soziale Medien und Online-Plattformen?
  4. Wie viele Ermittlungen oder Verfahren gegen Vermittler, Agenturen oder sonstige Personen werden derzeit durchgeführt, die Leihmutterschaften für österreichische Staatsbürger beworben oder vermittelt haben?

a.    Gegen wen richten sich diese Ermittlungen konkret?

b.    Welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit, gegen im Ausland ansässige Vermittlungsagenturen vorzugehen, die gezielt österreichische Kunden ansprechen?
  2. Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Anpassung der bestehenden Rechtslage?

a.    Wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen werden geprüft?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wie viele Kinder wurden seit 2020 nach Ihrer Kenntnis nach einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft in Österreich rechtlich anerkannt oder registriert?
  2. Welche Behörden sind für die Überprüfung solcher Fälle zuständig?
  3. Besteht ein regelmäßiger Austausch mit dem Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium hinsichtlich Leihmutterschaftsfällen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

  1. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um eine Kommerzialisierung von Schwangerschaften und Kindern zu verhindern?
  2. Liegen Ihnen Erkenntnisse über österreichische Staatsbürger vor, die Leihmutterschaftsangebote in der Ukraine, Georgien, den USA oder anderen Staaten in Anspruch genommen haben?
  3. Welche Rolle spielen soziale Medien und digitale Plattformen nach Ihrer Einschätzung bei der Vermittlung von Leihmutterschaften?
  4. Wurden Betreiber sozialer Netzwerke oder Online-Plattformen bereits aufgefordert, entsprechende Werbeanzeigen oder Vermittlungsangebote zu entfernen?

a.    Wenn ja, welche Plattformen?

b.    Mit welchem Ergebnis?

  1. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Bewerbung von Leihmutterschaften im Internet?
  2. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für Maßnahmen, Studien, Gutachten oder internationale Kooperationen im Zusammenhang mit Leihmutterschaft aufgewendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
  3. Welche internationalen Initiativen oder EU-weiten Maßnahmen unterstützt Österreich zur Bekämpfung der kommerziellen Leihmutterschaft?
  4. Teilen Sie die Auffassung, dass die gezielte Bewerbung von Leihmutterschaften an österreichische Staatsbürger die Wirksamkeit des nationalen Verbots unterläuft?

a.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Medien-berichten?
  2. Bis wann ist mit konkreten weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots der Leihmutterschaft zu rechnen?


[1]     https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
10003046
(aufgerufen am 06.06.2026)

[2]    https://www.krone.at/4167257 (aufgerufen am 06.06.2026)

[3]    https://www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/baby-business-der-krieg-in-der-ukraine-draengt-die-leihmutterschaft-auf-neue-maerkte (aufgerufen am 06.06.2026)