6438/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.06.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadic, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage Talibanbesuch in Österreich
Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vor fünf Jahren haben Vertreter der Islamisten wieder Visa in der Europäischen Union erhalten. Belgien erteilte einer Taliban-Delegation die Dokumente für die Teilnahme an einem EU-Treffen zum Thema Abschiebungen in Brüssel.
Schon im Herbst 2025, ausgerechnet am 11. September, besuchten Talibanvertreter Österreich. Visa brauchten sie dafür nicht. Laut Anfragebeantwortung von Innenminister Karner erfolgte die Einreise rechtmäßig auf Basis der FPG-DV[1]. Es ist anzunehmen, dass ein Mitglied der österreichischen Bundesregierung persönlich die Einladung an die Taliban ausgesprochen hat. Das ist rechtlich möglich, wenn dem Besuch ein „öffentlichen Interesse“ unterstellt wird.
Im Rahmen ihres Aufenthalts besuchten die Taliban auch die Justizanstalt Simmering, was eine parlamentarische Anfrage nach sich zog. Mit Verwunderung musste die Anfragestellerin feststellen, dass die Justizministerin die Taliban in ihrer Anfragebeantwortung ganz selbstverständlich als „Vertreter der afghanischen Botschaft“ bezeichnet. Sie gibt auch an, dass Seitens des Bundesministeriums für Inneres die Information vorlag, dass es sich [konkret] um Konsuln der afghanischen Botschaft handle.
Hier ist anzumerken, dass es tatsächlich eine aufrechte Vertretung der Republik Afghanistan in Österreich gibt. Frau Manizha Bakhtari ist noch immer die amtierende afghanische Botschafterin in Österreich. Ihrem mutigen Kampf um die Rechte der Frauen und Mädchen Afghanistans wurde zuletzt ein Film gewidmet. Sie steht in keiner Verbindung zu den Besuchen der Taliban in Österreich, sondern hat sich dazu kritisch geäußert. Bakhtari: „Denn ich weiß, dass jede Art von Kontakt mit den Taliban, auch wenn man es als Kontakt auf technischer Ebene bezeichnet, zu einer Art Legitimierung führen könnte. Zu einer Art Schönfärberei der Taliban.“[2]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. In der Anfragebeantwortung 3036/AB XXVIII. GP schreiben Sie: „Seitens des Bundesministeriums für Inneres lag die Information vor, dass es sich um Konsuln der afghanischen Botschaft handle.“
a. Wer hat Ihnen diese Information gegeben?
b. Wurde diese Information schriftlich oder mündlich übermittelt?
c. Haben Sie diese Information angesichts des Umstandes, dass es in Österreich keine Vertretung des Taliban-Regimes gibt, kritisch hinterfragt und überprüft?
d. Wenn nein, warum nicht?
2. Wieso bezeichnen Sie die beiden Taliban mehrfach als Vertreter der afghanischen Botschaft?
3. Werden die Vertreter der Taliban im interministeriellen Austausch als Konsuln bzw Vertreter der afghanischen Botschaft geführt?
4. Erscheint es aus ihrer Sicht problematisch, die Taliban als Vertreter der afghanischen Botschaft zu bezeichnen, wenn selbst ihr Parteikollege MEP Schieder den aktuellen Talibanbesuch in Brüssel für einen schweren außenpolitischen Fehler hält, weil das eine Legitimierung des Taliban-Systems darstelle?
5. Laut Anfragebeantwortung 2933/AB XXVIII. GP erfolgte die Einreise der Taliban rechtmäßig auf Basis der FPG-DV. Haben Sie die Taliban auf Basis von § 9 Abs 1 Z 1 FPG-DV eingeladen?
6. Wenn ja, sehen sie den Besuch der Taliban im „öffentlichen Interesse“ wie das § 9 FPG-DV fordert?
7. Wenn nein, wer hat die Taliban nach Österreich eingeladen?
8. Können Sie der Aussage der amtierenden afghanischen Botschafterin: „Denn ich weiß, dass jede Art von Kontakt mit den Taliban, auch wenn man es als Kontakt auf technischer Ebene bezeichnet, zu einer Art Legitimierung führen könnte. Zu einer Art Schönfärberei der Taliban.“ inhaltlich zustimmen oder möchten Sie diese Frage unbeantwortet lassen?