6440/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.06.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Drohende Kostenexplosion für Fernwärmekunden durch die Einbeziehung der Müllverbrennung in den CO₂‑Handel
Die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen ist in Österreich ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, sicheren und ökologisch kontrollierten Abfallwirtschaft. Sie behandelt jene Reststoffe, die nicht wiederverwendet oder recycelt werden können, unter strengen Umweltauflagen und verhindert damit insbesondere die umweltschädliche Deponierung unbehandelter Abfälle. Zugleich spielt sie eine zentrale Rolle in der Energieversorgung, da ein erheblicher Teil der österreichischen Fernwärme aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen stammt. In vielen Städten und Regionen trägt die aus der Abfallverwertung gewonnene Nutzwärme wesentlich zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität der Fernwärme bei.
Die Fernwärmegewinnung aus der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen ist ein verlässlicher Bestandteil einer resilienten Wärmeversorgung. Müllverbrennungs-anlagen arbeiten grundlastfähig und sichern damit auch in Zeiten volatiler Energiepreise und schwankender erneuerbarer Erzeugung eine stabile Wärmebereitstellung. Gerade im Wärmesektor, der für Haushalte, Betriebe und kommunale Einrichtungen von zentraler Bedeutung ist, stellt diese Form der Energiegewinnung daher einen wichtigen Stabilitätsanker dar.
Die eingesetzten Brennstoffe fallen regional an und stärken damit die heimische Infrastruktur sowie die kommunale Daseinsvorsorge. Gleichzeitig reduziert die Nutzung dieser Reststoffe die Abhängigkeit von fossil importierten Energieträgern und erhöht die energiepolitische Souveränität. Als Teil einer integrierten Kreislauf- und Energiepolitik leistet die thermische Abfallverwertung somit einen wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Standortstabilität und einer planbaren Transformation des Wärmesektors.
Die Europäische Union prüft derzeit die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung und der daraus erzeugten Wärme in den europäischen CO₂-Handel.[1] Seit 1. Jänner 2024 sind Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen mit mehr als 20 MW Feuerungswärmeleistung bereits zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung ihrer Emissionen verpflichtet. Eine Pflicht zur Abgabe von Emissions-zertifikaten besteht derzeit noch nicht. Die Europäische Kommission hat jedoch gemäß EU-ETS-Richtlinie bis 31. Juli 2026 einen Bericht vorzulegen, in dem die mögliche Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel ab dem Jahr 2028 geprüft wird. Dabei ist auch zu bewerten, ob es dadurch zu einer Verlagerung von Abfällen in Richtung Deponierung oder in Drittstaaten kommen könnte.
Eine solche Maßnahme hätte weitreichende Konsequenzen. Sie würde die umweltfreundlichste Form der Restabfallbehandlung verteuern, während die ökologisch wesentlich schädlichere Deponierung weiterhin ohne vergleichbare CO₂-Kosten auskommt. Deponien setzen über Jahrzehnte hinweg erhebliche Mengen an Methan frei. Methan ist ein Treibhausgas mit rund 80-fach höherem Erwärmungs-potenzial im Vergleich zu CO₂.[2] Trotz dieser enormen Klimawirkung bleibt die Deponierung in vielen Fällen von relevanten CO₂-Kosten unberührt, während die thermische Abfallverwertung durch den Emissionshandel verteuert und damit gegenüber der umweltschädlicheren Deponie benachteiligt würde.
Dabei ist besonders hervorzuheben, dass in Österreich die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen bereits seit 2004 gesetzlich verboten ist.[3] Österreich hat damit, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, bewusst einen klaren Schritt in Richtung nachhaltiger Abfallwirtschaft gesetzt. Ziel war es, die langfristigen Methanemissionen aus Deponien zu vermeiden und eine ökologisch verantwortungs-volle Behandlung von Restabfällen sicherzustellen. Während die Deponierung kurzfristig vielfach die kostengünstigste Entsorgungsform darstellt, ist sie aus umweltpolitischer Sicht die schädlichste Option. Die thermische Verwertung hingegen ist technisch aufwändiger und damit mit höheren Kosten verbunden, verhindert jedoch die über Jahrzehnte anhaltende Freisetzung von klimaschädlichem Methan.
Würde nun zusätzlich eine CO₂-Bepreisung auf die thermische Abfallverwertung eingeführt, belastet dies ausgerechnet jene Staaten, die frühzeitig in eine nachhaltige und emissionsärmere Abfallwirtschaft investiert haben. Eine solche Regelung würde verantwortungsvolles Handeln nachträglich bestrafen und Fehlanreize zugunsten der umweltschädlicheren Deponierung setzen.[4] Besonders betroffen wären Mitglied-staaten wie Österreich, die in moderne Abfallverwertung, strenge Umweltstandards und die energetische Nutzung von Reststoffen investiert haben.
Die zentrale und unmittelbarste Folge einer Einbeziehung der Müllverbrennung in den CO₂-Handel wäre jedoch ein massiver Anstieg der Kosten für Abfallwirtschaft und Fernwärme. In vielen österreichischen Regionen stammt ein erheblicher Teil der Wärmeversorgung direkt aus der Abfallverbrennung[5]. Damit würden zusätzliche CO₂-Kosten nicht abstrakt bei Anlagenbetreibern verbleiben, sondern über Müllgebühren, Entsorgungsentgelte und Fernwärmepreise direkt bei Haushalten und Betrieben ankommen. Gerade in Zeiten hoher Wohn-, Energie- und Betriebskosten würde dadurch eine weitere Belastungswelle ausgelöst.
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Zusammensetzung von Siedlungsabfällen durch einzelne Haushalte nur begrenzt beeinflussbar ist. Eine verursachergerechte Umlage der zusätzlichen CO₂-Kosten wäre daher praktisch kaum möglich. Die entstehenden Mehrkosten würden vielmehr pauschal über Gebühren und Preise weitergegeben werden. Damit würden auch jene Bürger belastet, die ihr individuelles Konsum- und Trennverhalten bereits verantwortungsvoll gestalten. Besonders sozial schwächere Bevölkerungsgruppen wären von einer solchen pauschalen Belastung betroffen.
Zugleich entsteht die Gefahr, dass Abfall aus Kostengründen nicht mehr in Österreich energetisch verwertet wird, sondern in andere Länder mit niedrigeren Standards exportiert und dort deponiert oder weniger kontrolliert behandelt wird[6]. Das würde nicht nur die ökologisch schlechteste Option fördern, sondern auch die Versorgungs-sicherheit gefährden. Fällt der Brennstoff für österreichische Müllverbrennungs-anlagen weg, fehlt auch die daraus gewonnene Wärme. Regionen, deren Fernwärmeversorgung in hohem Ausmaß auf thermischer Abfallverwertung basiert, müssten in der Folge mit gravierenden Versorgungseinbußen oder nochmals deutlich höheren Preisen rechnen.
Hinzu kommt, dass eine einseitige Belastung der thermischen Verwertung ohne entsprechendes „Level Playing Field“ für alle Entsorgungswege zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Werden Deponierung, Abfallexporte oder weniger kontrollierte Entsorgungswege nicht im gleichen Ausmaß mit ihren tatsächlichen Klimakosten belastet, wird ausgerechnet jene Form der Abfall-behandlung bestraft, die in Österreich seit Jahren aus guten Gründen rechtlich, technisch und infrastrukturell etabliert wurde. Eine pauschale ETS-Belastung der thermischen Verwertung gefährdet Investitionen, schwächt die kommunale Planungs-sicherheit und behindert die Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Am 29. Mai 2026 hat sich die Landesumweltreferentenkonferenz in Steyr einstimmig gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung und gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem ausgesprochen. In der entsprechenden Aussendung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme Staaten wie Österreich benachteiligen würde, die bereits in eine klimafreundlichere Abfallwirtschaft ohne direkte Deponierung investiert haben. Weiters wurde der zuständige Bundesminister ersucht, auf europäischer Ebene gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung einzutreten und sich gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem auszusprechen.
Bereits zuvor wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine CO₂-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll zu verhindern und kostengünstige Fernwärmeerzeugung aus thermischer Reststoffverwertung sicherzustellen. Dieser Antrag wurde bislang jedoch nicht beschlossen, sondern vertagt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkrete Position die Bundesregierung auf europäischer Ebene einnimmt, welche Initiativen Bundesminister Norbert Totschnig bereits gesetzt hat, wie er mit dem einstimmigen Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz umgeht und ob die Bundesregierung bereit ist, im Nationalrat eine klare Linie gegen zusätzliche CO₂-Kosten auf Müll und Fernwärme zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche grundsätzliche Position vertritt Ihr Ressort zur möglichen Einbeziehung von Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen in das EU-Emissions-handelssystem ab dem Jahr 2028?
2. Lehnen Sie eine solche Einbeziehung ausdrücklich ab?
3. Welche Position vertreten Sie hinsichtlich der möglichen Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den europäischen CO₂-Handel, insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen auf Entsorgung, Energieversorgung, Fernwärme-preise und Gebührenentwicklung?
a. Wenn ja, seit wann vertreten Sie beziehungsweise Ihr Ressort diese Position gegenüber der Europäischen Kommission?
b. Wenn nein, warum lehnen Sie eine Einbeziehung der Siedlungsabfall-verbrennung in den EU-Emissionshandel nicht ausdrücklich ab?
4. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen in Österreich ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, sicheren und ökologisch kontrollierten Abfallwirtschaft ist?
5. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen zugleich ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Fernwärmeversorgung ist?
6. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass Müllverbrennungsanlagen durch grundlastfähige Wärmebereitstellung einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten?
7. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass die Nutzung regional anfallender Reststoffe die Abhängigkeit von fossil importierten Energieträgern reduziert?
8. Wie viele Müllverbrennungsanlagen werden aktuell in Österreich betrieben?
9. An welchen Standorten werden in Österreich aktuell Müllverbrennungsanlagen betrieben? Bitte um Auflistung mit Bezeichnung, Standort, Bundesland und Betreiber, thermische Verwertungskapazität pro Jahr, Stromerzeugungsmenge pro Jahr, Wärmeerzeugungsmenge pro Jahr, Erzeugungsleistung Strom in MW, Erzeugungsleistung Wäme in MW
10. Welche dieser Anlagen verbrennen Siedlungsabfälle?
11. Welche dieser Anlagen verbrennen neben Siedlungsabfällen auch Gewerbe-abfälle, Klärschlamm, gefährliche Abfälle oder sonstige Abfallarten?
12. Welche dieser Anlagen speisen Wärme in öffentliche Fernwärmenetze ein?
13. Welchen Anteil hat die jeweilige Müllverbrennungsanlage an der Fernwärme-versorgung des jeweiligen Fernwärmenetzes?
14. In welchen österreichischen Regionen oder Städten stammt ein erheblicher Teil der Fernwärmeversorgung aus thermischer Abfallverwertung?
15. Welche Bedeutung hat die thermische Abfallverwertung nach Einschätzung Ihres Ressorts für die österreichische Stromerzeugung?
16. Welche Bedeutung hat die thermische Abfallverwertung nach Einschätzung Ihres Ressorts für die österreichische Wärmeversorgung?
17. Welche Bedeutung hat die thermische Abfallverwertung nach Einschätzung Ihres Ressorts für die kommunale Daseinsvorsorge?
18. Welche Gesamtabfallmengen werden jährlich in Österreich thermisch verwertet? (Bitte um Aufschlüsselung für die Jahre 2020 bis 2025)
a. Welchen Anteil davon bilden Siedlungsabfälle? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Menge und prozentuellem Anteil)
b. Welchen Anteil davon bilden Gewerbeabfälle? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Menge und prozentuellem Anteil)
c. Welchen Anteil davon bilden gefährliche Abfälle? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Menge und prozentuellem Anteil)
d. Welchen Anteil davon bilden sonstige Abfallarten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Menge und prozentuellem Anteil)
19. Wie viele Mülldeponien bestehen aktuell in Österreich je Bundesland?
20. Wie viele Deponien bestehen aktuell in Österreich, auf denen Siedlungsabfälle vor Inkrafttreten beziehungsweise Wirksamwerden des Deponierungsverbots gelagert wurden?
21. Auf welchen konkreten Deponien sind nach Kenntnis Ihres Ressorts Siedlungsabfälle aus der Zeit vor dem Deponierungsverbot gelagert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Standort und geschätzter Menge)
22. Wie viel Siedlungsmüll ist auf der jeweiligen Deponie gelagert?
23. Welche Erkenntnisse liegen Ihrem Ressort über den Zustand dieser Deponien vor?
24. Welche Erkenntnisse liegen Ihrem Ressort über den jährlichen Ausstoß an umweltschädlichen Gasen je Deponie vor?
25. Wie hoch ist der Ausstoß an Deponiegasen je Deponie und Jahr? (Bitte um Aufschlüsselung nach Deponie, Jahr und Gasbestandteilen)
26. Welche Mengen an Deponiegas werden jährlich in Österreich insgesamt freigesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung für die Jahre 2020 bis 2025)
27. Wie setzen sich diese Emissionen nach Gasbestandteilen zusammen, insbesondere hinsichtlich Methan, Kohlendioxid und sonstiger umwelt-relevanter Gase?
28. Welche Erkenntnisse liegen Ihrem Ressort über die Umweltschädlichkeit von Mülldeponien vor, insbesondere hinsichtlich Methanemissionen und deren langfristigem Einfluss auf Umwelt und Grundwasser?
29. Wie bewertet Ihr Ressort die Umweltschädlichkeit der in Deponiegasen enthaltenen Stoffe im Vergleich zu CO₂-Emissionen aus der thermischen Abfallverwertung?
30. Welche grundsätzlichen Unterschiede bestehen aus Sicht Ihres Ressorts zwischen der Deponierung und der thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen in Bezug auf Umweltverträglichkeit, Emissionsverhalten, Methanbildung, Flächenverbrauch, Grundwasserrisiken und langfristige ökologische Wirkungen?
31. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass Deponierung unbehandelter Siedlungs-abfälle im Vergleich zur thermischen Reststoffverwertung umweltpolitisch nachteiliger ist?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht Ihr Ressort daraus für die österreichische Position auf EU-Ebene?
b. Wenn nein, auf welcher fachlichen Grundlage wird diese Einschätzung verneint?
32. Welche Abfallarten werden gegenwärtig in Österreich deponiert, obwohl sie technisch für eine thermische Verwertung geeignet wären?
a. Welche Mengen dieser Abfallarten werden jährlich deponiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abfallart und Jahr)
33. Welche Gründe führen dazu, dass diese Abfallarten deponiert und nicht thermisch verwertet werden?
34. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Hindernisse bestehen einer verstärkten thermischen Verwertung dieser Abfallarten entgegen?
35. Welche durchschnittlichen Kosten fallen pro Tonne für die Deponierung von Abfällen an? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abfallart)
36. Wie setzen sich diese Deponierungskosten im Detail zusammen, insbesondere hinsichtlich Annahmeentgelt, Deponieabgabe, Transportkosten, Nachsorge-kosten, Umweltauflagen und sonstiger Kostenbestandteile?
37. Welche durchschnittlichen Kosten fallen pro Tonne für die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen an?
38. Wie setzen sich diese Kosten im Detail zusammen, insbesondere hinsichtlich Annahmeentgelt, Transportkosten, Anlagenbetrieb, Energieauskopplung, Emissionsminderung, Rückstandsbehandlung, Schlackenaufbereitung und sonstiger Kostenbestandteile?
39. Wie bewertet Ihr Ressort den Kostenunterschied zwischen Deponierung und thermischer Verwertung aus umweltpolitischer Sicht?
40. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass die Deponierung kurzfristig oft kostengünstiger, langfristig aber ökologisch deutlich schädlicher ist?
a. Wenn ja, wie wird diese Einschätzung auf EU-Ebene eingebracht?
b. Wenn nein, warum nicht?
41. Welche konkreten bundesrechtlichen Grundlagen regeln das Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle in Österreich?
42. Wie bewertet Ihr Ressort den Umstand, dass Österreich frühzeitig in eine moderne Abfallwirtschaft ohne direkte Deponierung unbehandelter Siedlungs-abfälle investiert hat?
43. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass eine Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den EU-Emissionshandel jene Mitgliedstaaten benachteiligen würde, die frühzeitig in moderne Abfallwirtschaft investiert haben?
a. Wenn ja, wie bringt Ihr Ressort dieses Argument gegenüber der Europäischen Kommission ein?
b. Wenn nein, warum nicht?
44. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass eine einseitige Verteuerung der thermischen Abfallverwertung Fehlanreize zugunsten der umweltschädlicheren Deponierung schaffen würde?
a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um diese Fehlanreize auf EU-Ebene zu verhindern?
b. Wenn nein, warum nicht?
45. Welche konkreten Schätzungen oder Berechnungen liegen Ihrem Ressort vor, wie hoch die zusätzlichen Kosten pro Tonne Siedlungsabfall bei einer Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in das EU-ETS ausfallen würden?
46. Auf welchen CO₂-Preisannahmen basieren diese Berechnungen?
47. Welche unterschiedlichen CO₂-Preisszenarien wurden dabei berücksichtigt?
48. Wurden Szenarien mit CO₂-Preisen von 50 Euro, 100 Euro, 150 Euro, 200 Euro, 250 Euro pro Tonne berechnet?
a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Szenarien?
b. Wenn nein, warum wurden solche Szenarien nicht berechnet?
49. Welche Auswirkungen hätte eine Einbeziehung der thermischen Abfall-verwertung in den EU-Emissionshandel auf kommunale Abfallverbände, Städte und Gemeinden?
50. Mit welchen Mehrkosten für Haushalte, Gemeinden und Betriebe rechnet Ihr Ressort?
a. Wenn Ihrem Ressort keine Berechnungen vorliegen, warum wurden bisher keine solchen Berechnungen erstellt?
i. Wird Ihr Ressort solche Berechnungen beauftragen?
51. Welche konkreten Auswirkungen auf Fernwärmepreise für Haushalte und Betriebe erwartet Ihr Ressort in jenen österreichischen Regionen, deren Wärmeversorgung maßgeblich auf der thermischen Abfallverwertung basiert?
52. Gibt es in Ihrem Ressort Berechnungen, wie stark Fernwärmepreise durch eine Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel steigen könnten?
a. Wenn ja, welche Annahmen wurden diesen Berechnungen zugrunde gelegt?
b. Wenn nein, warum wurden keine solchen Berechnungen erstellt?
53. Welche Maßnahmen sind geplant, um einen sozialpolitisch vertretbaren Anstieg der Fernwärmepreise sicherzustellen?
54. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass zusätzliche CO₂-Kosten nicht über Müllgebühren auf Haushalte überwälzt werden?
55. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass zusätzliche CO₂-Kosten nicht über Fernwärmepreise auf Haushalte und Betriebe überwälzt werden?
56. Wie bewertet Ihr Ressort die soziale Treffsicherheit einer CO₂-Bepreisung von Siedlungsabfall, wenn einzelne Haushalte die Zusammensetzung des kommunalen Restmülls nur begrenzt beeinflussen können?
57. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass eine solche CO₂-Bepreisung keine verursachergerechte Belastung darstellt?
a. Wenn ja, wie wird dieses Argument auf EU-Ebene eingebracht?
b. Wenn nein, warum nicht?
58. In welchem Ausmaß würden zusätzliche CO₂-Kosten die Wettbewerbsfähigkeit der thermischen Abfallverwertung gegenüber der Deponierung in anderen EU-Mitgliedstaaten beeinflussen?
59. Welche Folgen erwartet Ihr Ressort daraus für die österreichische Abfallwirtschaft?
60. Welche Analysen oder Szenarien liegen Ihrem Ressort vor, wonach österreichischer Siedlungsabfall bei steigenden Kosten in Nachbarländer exportiert und dort deponiert oder weniger kontrolliert behandelt werden könnte?
61. Welche Nachbarländer oder sonstigen EU-Mitgliedstaaten wären nach Einschätzung Ihres Ressorts potenzielle Zielländer solcher Abfallexporte?
62. Wie bewertet Ihr Ressort die aus solchen Exporten entstehenden ökologischen Folgen?
63. Wie bewertet Ihr Ressort die daraus entstehenden Folgen für österreichische Müllverbrennungsanlagen?
64. Wie bewertet Ihr Ressort die daraus entstehenden Folgen für die österreichische Fernwärmeversorgung?
65. Wie bewertet Ihr Ressort die daraus entstehenden Folgen für die österreichische Stromversorgung?
66. Teilt Ihr Ressort die Einschätzung, dass bei einem Wegfall von Brennstoff-mengen für Müllverbrennungsanlagen auch die daraus gewonnene Wärme fehlen würde?
a. Wenn ja, welche Regionen wären davon besonders betroffen?
b. Wenn nein, warum nicht?
67. Seit 1. Jänner 2024 sind bestimmte Anlagen zur Verbrennung von Siedlungs-abfällen bereits zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung ihrer Emissionen verpflichtet. Welche österreichischen Anlagen fallen unter diese Verpflichtung?
68. Welche Emissionsdaten wurden seit 1. Jänner 2024 für diese Anlagen erhoben?
69. Werden diese Emissionsdaten dem Nationalrat zur Verfügung gestellt?
a. Wenn nein, warum nicht?
70. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über den aktuellen Stand der laufenden EU-Untersuchung beziehungsweise des Berichts der Europäischen Kommission zur möglichen Einbeziehung der Müllverbrennung in den EU-Emissionshandel vor?
71. Wann rechnet Ihr Ressort mit der Vorlage dieses Berichts?
72. In welcher Form ist Österreich in die Vorbereitung dieses Berichts eingebunden?
73. Hat Österreich der Europäischen Kommission bereits Daten, Stellungnahmen oder Positionspapiere zu diesem Bericht übermittelt?
a. Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
74. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ressort seit Ihrem Amtsantritt gesetzt, um auf EU-Ebene gegen eine Einbeziehung der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den EU-Emissionshandel aufzutreten?
75. Hat Ihr Ressort gegenüber der Europäischen Kommission bereits schriftlich gegen eine Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem Stellung bezogen?
a. Wenn ja, wann erfolgte diese Stellungnahme, an welche Dienststelle der Europäischen Kommission wurde sie übermittelt und welchen wesentlichen Inhalt hatte sie?
b. Wenn nein, warum wurde bisher keine schriftliche Stellungnahme an die Europäische Kommission übermittelt?
76. Planen Sie bis zur Vorlage des Kommissionsberichts eine eigene österreichische Position oder Stellungnahme zu übermitteln?
a. Wenn ja, wann soll diese übermittelt werden und welche Kernforderungen soll sie enthalten?
b. Wenn nein, warum nicht?
77. Stehen Sie mit den Organen der Europäischen Union, insbesondere Kommission, Parlament und Rat, zur Frage der künftigen regulatorischen Behandlung der Müllverbrennung im Emissionshandelssystem im Austausch?
a. Wenn ja, mit welchen Organen, Dienststellen, Kommissaren, Abgeordneten, Ratsformationen oder Arbeitsgruppen stehen Sie im Austausch?
b. Welche Position vertreten Sie in diesen Gesprächen?
78. Welche Gespräche haben Sie persönlich bisher mit Mitgliedern der Europäischen Kommission zur möglichen Einbeziehung der Siedlungsabfall-verbrennung in den EU-Emissionshandel geführt?
79. Mit welchen EU-Kommissaren, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektionen wurden diese Gespräche geführt?
a. Welche Position haben Sie dabei vertreten?
80. Welche Gespräche haben Beamte Ihres Ressorts bisher auf europäischer Ebene zu diesem Thema geführt?
81. In welchen Ratsarbeitsgruppen, Ausschüssen oder sonstigen EU-Gremien wurde dieses Thema seit 1. Jänner 2024 behandelt?
82. Welche Position hat Österreich in diesen Gremien jeweils vertreten?
83. Hat Österreich in diesen Gremien aktiv gegen eine Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel argumentiert?
a. Wenn ja, wann, in welchem Gremium und mit welcher Argumentation?
b. Wenn nein, warum nicht?
84. Welche Gespräche führen Sie aktuell mit den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die mögliche Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den CO₂-Handel?
a. Welche Positionen vertreten diese Staaten?
85. Hat Ihr Ressort andere EU-Mitgliedstaaten kontaktiert, um eine gemeinsame ablehnende Position gegen die Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel zu erreichen?
a. Wenn ja, welche Mitgliedstaaten wurden kontaktiert und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum wurde bisher keine Allianz mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten gesucht?
86. Welche Mitgliedstaaten vertreten nach Kenntnis Ihres Ressorts derzeit eine ähnliche Position wie Österreich?
87. Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis Ihres Ressorts eine Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel?
88. Wird sich Ihr Ressort auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass vor einer allfälligen Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel ein unionsweit wirksames Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle umgesetzt wird?
a. Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten?
b. Wenn nein, warum nicht?
89. Wird sich Ihr Ressort dafür einsetzen, dass die direkte Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle jedenfalls mindestens gleich streng oder strenger belastet wird als die thermische Reststoffverwertung?
a. Wenn ja, wie soll dies konkret erfolgen?
b. Wenn nein, warum nicht?
90. Wird sich Ihr Ressort zumindest für eine Opt-out-Möglichkeit für Mitgliedstaaten einsetzen, die bereits hohe Standards in der Abfallwirtschaft und ein Verbot der direkten Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle umgesetzt haben?
a. Wenn ja, wie soll diese Opt-out-Regelung ausgestaltet sein?
b. Wenn nein, warum nicht?
91. Wird sich Ihr Ressort dafür einsetzen, dass bei jeder EU-Regelung zur Abfallverbrennung die Nutzung der entstehenden Wärme für Fernwärme und Stromerzeugung positiv berücksichtigt wird?
a. Wenn ja, wie soll dies konkret erfolgen?
b. Wenn nein, warum nicht?
92. Wird sich Ihr Ressort dafür einsetzen, dass thermische Reststoffverwertung, die der sicheren Behandlung nicht recyclingfähiger Abfälle und der Nutzung unvermeidbarer Abwärme dient, auf EU-Ebene als Bestandteil moderner Kreislaufwirtschaft anerkannt wird?
a. Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
93. Wie bewertet Ihr Ressort den Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz vom 29. Mai 2026, wonach sich der Bund auf europäischer Ebene gegen eine Verteuerung der Abfallverbrennung und gegen die Einbeziehung von Müll-verbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem aussprechen soll?
94. Welche konkreten Schritte haben Sie aufgrund dieses einstimmigen Beschlusses der Landesumweltreferentenkonferenz bereits gesetzt?
95. Welche konkreten Schritte planen Sie aufgrund dieses Beschlusses noch zu setzen?
96. Werden Sie den Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz der Europäischen Kommission offiziell übermitteln?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
97. Werden Sie den Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz in den zuständigen EU-Ratsgremien vorbringen?
a. Wenn ja, wann und in welchem Gremium?
b. Wenn nein, warum nicht?
98. Werden Sie dem Nationalrat über die Umsetzung des Beschlusses der Landesumweltreferentenkonferenz berichten?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
99. Hat Ihr Ressort seit dem Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz Gespräche mit den Ländern über ein gemeinsames weiteres Vorgehen geführt?
a. Wenn ja, mit welchen Ländern, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
100. Wird Ihr Ressort eine gemeinsame Bund-Länder-Position gegen die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandels-system erarbeiten?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
101. Wie bewertet Ihr Ressort den im Nationalrat eingebrachten Entschließungs-antrag betreffend „Kostenexplosion bei nachhaltiger Fernwärmeerzeugung verhindern!“[7]?
102. Teilt Ihr Ressort die darin enthaltene Forderung, eine CO₂-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll zu verhindern?
a. Wenn nein, warum nicht?
103. Werden Sie den Regierungsfraktionen im Parlament empfehlen, dem genannten Entschließungsantrag zuzustimmen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
104. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position zur Ablehnung der Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissions-handelssystem?
a. Wenn ja, wann wurde diese Position beschlossen?
b. Wenn nein, welche Ressorts vertreten abweichende Positionen?
105. Wird Österreich im Falle eines Vorschlags der Europäischen Kommission zur Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel auf EU-Ebene dagegen stimmen?
a. Wenn ja, wird diese Ablehnung auch öffentlich und verbindlich kommuniziert?
b. Wenn nein, warum nicht?
106. Welche fachlichen Studien, Gutachten oder Berechnungen liegen Ihrem Ressort zur Frage der Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel vor?
107. Werden Sie diese Studien, Gutachten oder Berechnungen dem Nationalrat übermitteln?
a. Wenn nein, warum nicht?
108. Plant Ihr Ressort eine eigene Studie zu den Auswirkungen einer Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den EU-Emissionshandel auf Österreich?
a. Wenn ja, wann wird diese Studie beauftragt und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
b. Wenn nein, warum nicht?
109. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass die österreichischen Interessen von Haushalten, Gemeinden, Abfallwirtschaft, Fernwärme- und Stromkunden und Betrieben in den kommenden EU-Verhandlungen ausreichend vertreten werden?
110. Welche nächsten konkreten Schritte werden Sie persönlich setzen, um eine CO₂-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll sowie eine Verteuerung der Fernwärme aus thermischer Reststoffverwertung zu verhindern?
[1] Richtlinie (EU) 2023/959, Erwägungsgrund 97 sowie Art. 1 Nr. 30 (betreffend Art. 30 Abs. 7 der Richtlinie 2003/87/EG)
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/959/oj?locale=de (aufgerufen am 08.06.2026)
[2] https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_FullReport.pdf (aufgerufen am 08.06.2026)
[3] Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39/2008 i.d.g.F., insb. § 7 (Verbot der Deponierung) sowie § 6 (Behandlungspflicht)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005653 (aufgerufen am 08.06.2026)
[4] https://www.umweltwirtschaft.com/recycler/muellverbrennungsanlagen-moeglicherweise-ab-2028-im-eu-ets-2733 (aufgerufen am 08.06.2026)
[5] https://www.fernwaerme.at/wp-content/uploads/2022/10/GASW-D21005_Factsheet_Muellverbrennung_221005-1.pdf (aufgerufen am 08.06.2026)
[6] Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, ABl. L, 30.4.2024
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401157 (aufgerufen am 08.06.2026)
[7] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/391 (aufgerufen am 08.06.2026)