6441/J XXVIII. GP

Eingelangt am 29.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Thomas Spalt

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Ungeklärte Verantwortlichkeiten und mangelnde Kontrolle beim Einsatz von pol.is im Klimarat

 

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Einzige Konsequenz des Klimarates: ein Prüfverfahren der Datenschutzbehörde“ (17663/J)[1] räumte die damalige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ein, dass trotz der ursprünglichen Annahme einer „anonymen Umfrage“ ein amtswegiges Prüfverfahren der Datenschutzbehörde eingeleitet wurde. Besonders interessant ist die Feststellung, dass die Anschaffung des US-Tools pol.is durch einen Subunternehmer der „ARGE Klimarat“ erfolgte und das Ministerium erst „nach Bekanntwerden einer potentiellen unzulässigen Datenübermittlung“ interne Nachforschungen anstellte. Die Antwort lässt jedoch offen, warum kritische IT-Infrastruktur ohne vorherige Datenschutz-Folgenabschätzung durch das Ministerium eingesetzt wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In der Beantwortung zu Frage 1 wird angegeben, dass das Verfahren der Datenschutzbehörde am 19.Juli 2022 eingestellt wurde. Mit welcher konkreten Begründung erfolgte die Einstellung? (Bitte um Übermittlung des Wortlauts der Einstellungsbegründung)

2.    Wurde das Verfahren eingestellt, weil keine Verstöße vorlagen, oder weil der Einsatz von pol.is zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits beendet war und somit keine fortwährende Verletzung mehr vorlag?

3.    Es wird angegeben, dass die Anschaffung von pol.is durch einen Subunternehmer der ARGE Klimarat erfolgte. Welcher Subunternehmer konkret hat die Software pol.is ausgewählt und lizenziert?

a.    Welche vertraglichen Vorgaben zur DGSVO-Konformität wurden diesem Subunternehmer seitens Ihres Ressorts gemacht?

4.    Gab es vor dem Einsatz von pol.is eine schriftliche datenschutzrechtliche Einschätzung oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch den Datenschutzbeauftragten Ihres Ressorts?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des Datentransfers in die USA?

b.    Wenn nein, warum wurde auf eine solche Prüfung bei einem US-basierten Tool verzichtet?

5.    Es wird ausgeführt, dass eine „gänzlich anonyme Online-Umfrage beauftragt wurde“. Wie erklären Sie sich den Widerspruch, dass die Datenschutzbehörde dennoch ein Verfahren wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten einleitete?

6.    Welche technischen Maßnahmen wurden konkret eingesetzt, um sicherzustellen, dass die US-Server von pol.is keine personenbezogenen Metadaten der 6.000 Teilnehmer erhalten?

7.    In der Beantwortung zu Frage 8 bis 12 wird angegeben, dass die Sichtung der Datenschutzinformationen von pol.is „keine Rückschlüsse auf eine unerlaubte Datenverarbeitung“ zuließ. Wer in Ihrem Ressort oder bei der ARGE Klimarat hat diese juristische Prüfung vorgenommen?

8.    Warum wurde die deutschsprachige Information für die Teilnehmer erst „während der Dauer“ der Umfrage bereitgestellt und nicht bereits vor dem Start der Datenerhebung final geprüft, insbesondere im Hinblick auf die englischsprachigen Nutzungsbedingungen des Tools?

9.    Es wird angegeben, dass beschlossen wurde, pol.is „in Zukunft nicht mehr zu nutzen“. Welche konkreten Alternativen wurden für zukünftige Bürger-beteiligungsprozesse bereits evaluiert?

a.    Wurden aufgrund des Vorfalls die Standard-Vertragsklauseln für Subunternehmer in Ihrem Ressort verschärft?

10. Bezüglich des Klimabonus (Frage 34) gab es in den Jahren 2022 und 2023 Beschwerden wegen Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung. Wie viele dieser Verfahren sind aktuell noch anhängig?

a.    In wie vielen Fällen wurde durch die Datenschutzbehörde eine rechtswidrige Datenverarbeitung festgestellt?

b.    Welche finanziellen Folgen (Strafen oder Verfahrenskosten) entstanden dem Bund bisher aus diesen spezifischen Beschwerden?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/17663

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/17148 (aufgerufen am 24.04.2026)