6442/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, Wolfgang Moitzi, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend rechtsextreme Vorfälle und mutmaßliche NS-Wiederbetätigung im Umfeld eines Burschenschafterfestes in Leoben (Steiermark)
Laut Medienberichten kam es in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni 2026 im Umfeld eines Stiftungsfestes einer Burschenschaft im Leobener Stadtteil Donawitz zu schwerwiegenden Vorfällen. Demnach sollen Teilnehmer der Veranstaltung mehrfach nationalsozialistische Parolen von sich gegeben haben. Als Gastredner trat der deutsche AfD Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich auf, der 2017 durch Chatnachrichten bekannt wurde, in denen er sich selbst als „das freundliche Gesicht des NS“ bezeichnete. Helferich hielt sich bereits am 19. Juni in Leoben auf. Darüber hinaus soll ein Taxilenker, der Fahrgäste aufgrund deren Verhaltens („Sieg Heil-Rufe!“) aus seinem Fahrzeug verwiesen hatte, von mehreren Personen körperlich attackiert und verletzt worden sind. Medienberichten zufolge wird seitens der zuständigen Behörden wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie der NS-Wiederbetätigung ermittelt. Auch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung soll in die Ermittlungen eingebunden sein[1].
Die Vorfälle sorgen weit über die Region hinaus für große Besorgnis. Rechtsextreme, antisemitische und nationalsozialistische Betätigung stellen eine Gefahr für Demokratie, Rechtsstaat und gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Gerade an Hochschulstandarten ist eine konsequente Aufklärung derartiger Vorfälle sowie die Verhinderung extremistischer Netzwerke von besonderer Bedeutung.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Seit wann sind dem Bundesministerium für Inneres bzw. den Sicherheitsbehörden die in den Medien geschilderten Vorfälle im Zusammenhang mit dem genannten Burschenschafterfest in Leoben bekannt?
2. Wann wurden die Ermittlungen aufgrund der bekannt gewordenen Vorfälle eingeleitet?
3. Wegen des Verdachts welcher strafrechtlichen Delikte wird aktuell ermittelt? (Bitte um Auflistung)
4. Wie viele Personen werden derzeit als Beschuldigte geführt?
5. Wie viele Personen wurden im Zuge der Ermittlungen bislang einvernommen?
6. Ist das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung mit den Ermittlungen befasst?
a. Wenn ja, seit wann?
7. Wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen Anzeigen nach dem Verbotsgesetz erstattet?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Gegen wie viele Personen?
8. Wurden bei den Beschuldigten Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen durchgeführt?
a. Wenn ja, wie viele Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, welche Gegenstände wurden sichergestellt oder beschlagnahmt? {Bitte um Auflistung)
b. Wenn ja, wann erfolgte die richterliche Anordnung?
9. Wurde geprüft, ob einzelne Beschuldigte oder Beteiligte Inhaber waffenrechtlicher Dokumente sind?
a. Wenn ja: Wurden waffenrechtliche Maßnahmen geprüft oder gesetzt?
10. Wurde im konkreten Fall geprüft, ob gegenüber einzelnen Beschuldigten oder Beteiligten nach§ 13 WaffG ein vorläufiges Waffenverbot bzw. nach § 12 WaffG ein Waffenverbot zu verhängen ist, insbesondere vor dem Hintergrund allfälliger Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung oder sonstiger extremistischer Delikte?
a. Wenn nein: Warum nicht?
11. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des mutmaßlichen tätlichen Angriffs auf den Taxilenker vor?
12. Waren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste, Ordnerdienste oder vereinsinterner Sicherheitsstrukturen bei der Veranstaltung eingesetzt?
a. Wenn ja: Wurden diese Personen im Zuge der Ermittlungen einvernommen?
13. Wurden digitale Spuren, insbesondere Chatgruppen, Social-Media-Beiträge, Fotos oder Videos der Veranstaltung, in die Ermittlungen einbezogen?
a. Wenn nein, warum nicht?
14. Liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über nationalsozialistische, rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Vorfälle im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder Organisationen aus der Vergangenheit vor?
15. Sind einzelne der Beschuldigten oder Beteiligten den Sicherheitsbehörden bereits aufgrund nationalsozialistischer, rechtsextremer, antisemitischer oder rassistischer Aktivitäten bekannt gewesen?
16. Wurden im Zusammenhang mit dem oben genannten Fest oder dessen Organisatoren im Vorfeld polizeiliche Gefährdungs- oder Lageeinschätzungen vorgenommen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
17. Wurde geprüft, ob einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer aus Deutschland oder anderen Staaten den Sicherheitsbehörden wegen rechtsextremer Aktivitäten bekannt sind - und ob deshalb von der Veranstaltung ein erhöhtes Risiko für rechtsextreme, antisemitische, rassistische oder nationalsozialistische Äußerungen oder Handlungen ausgehen könnte?
18. War den Sicherheitsbehörden im Vorfeld bekannt, dass der deutsche AfD Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich, der sich selbst als „das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“ beschreibt, als Gastredner auftreten sollte?
19. Wie viele polizeiliche Einsätze gab es im Zusammenhang mit der oben genannten Veranstaltung?
20. Welche Erkenntnisse liegen in Ihrem Ressort hinsichtlich möglicher Verbindungen der beteiligten Personen zu nationalsozialistischen, rechtsextremen, antisemitischen oder rassistischen Netzwerken, Gruppierungen oder Personen vor?
21. Liegen der DSN Erkenntnisse vor, wonach studentische Verbindungen, Burschenschaften oder einzelne ihrer Mitglieder in Österreich in den vergangenen 5 Jahren vermehrt als Schnittstellen zu nationalsozialistischen, rechtsextremen, antisemitischen oder rassistischen Netzwerken aufgetreten sind?
a. Wenn ja: Welche allgemeine sicherheitsbehördliche Bewertung ergibt sich daraus?
22. Liegen der DSN Erkenntnisse über frühere Veranstaltungen der genannten Burschenschaft vor, bei denen rechtsextreme, antisemitische, rassistische oder nationalsozialistische Inhalte verbreitet wurden?
23. Sind Ihrem Ressort in den vergangenen fünf Jahren weitere Vorfälle mit nationalsozialistischen, rechtsextremen, antisemitischen oder rassistischen Hintergrund im Umfeld studentischer Verbindungen bzw. Burschenschaften in Leoben bekannt geworden?
a. Wenn ja, wie viele Vorfälle waren dies?
b. Um welche Delikte handelte es sich jeweils?
24. Wie viele Anzeigen wegen NS-Wiederbetätigung, Verhetzung oder einschlägiger rechtsextremer Delikte wurden in den Jahren 2021 bis 2025 im Bezirk Leoben registriert (bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln)?
25. Welche Bedeutung misst das für Verfassungsschutz zuständige Staatssekretariat dem in Ausarbeitung befindlichen Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vor dem Hintergrund dieser aktuellen rechtsextremen Vorfälle bei?
26. Wird der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus Maßnahmen zur besseren Früherkennung rechtsextremer Radikalisierung, Vernetzung und Mobilisierung enthalten?
27. Wird der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft enthalten?
28. Welche Schlussfolgerungen zieht das BMI aus den Vorfällen für den sicherheitsbehördlichen Umgang mit Veranstaltungen, bei denen ein rechtsextremer Bezug naheliegt?
[1] www.derstandard.at/story/3000000328194/nach-sieg-heil-rufen-und-gewaltattacke-staatsschutz-ermittelt-in-leoben-gegen-burschenschafter vgl. steiermark.orf.at/stories/3359523/, abgerufen am 23.06.2026