6444/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Weitere Aufklärung zu Gebührenmodellen und Vertragsstrukturen bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen des Bundes
Aus den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen betreffend „Ausgaben und Gebühren des Bundes im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsvorgängen“ (5281/J-52894/J)[1] ergibt sich, dass innerhalb der Bundesverwaltung in erheblichem Umfang bargeldlose Zahlungssysteme eingesetzt werden und dabei bundesweit unterschiedliche Zahlungsdienstleister, Vertragsmodelle und Abwicklungsstrukturen bestehen dürften.
Zugleich wurde in mehreren Anfragebeantwortungen auf bundesweite Rahmen-vereinbarungen, Richtlinien oder Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen verwiesen. Darüber hinaus wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen ausgeführt, dass konkrete Gebührenmodelle aufgrund vertraglicher Verschwiegen-heitspflichten nicht offengelegt werden könnten.[2]
Gerade vor dem Hintergrund erheblicher Transaktionsvolumina und der Verwendung öffentlicher Mittel erscheint jedoch eine größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Gebührenstrukturen, Vertragsmodelle und Auswahlprozesse von Zahlungsdienst-leistern geboten.
Mehrere Ressorts führten weiters aus, dass detaillierte Gebührenauswertungen nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand verbunden seien. Gleichzeitig wurden jedoch teilweise umfangreiche Transaktionsdaten übermittelt, wodurch sich Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Datenverfügbarkeit und der zentralen Steuerung der Zahlungsabwicklung innerhalb des Bundes ergeben.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Auf welche konkreten vertraglichen Verschwiegenheitsbestimmungen stützt sich die in der Anfragebeantwortung 4801/AB angeführte Nichtoffenlegung von Gebührenmodellen im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsvorgängen?
2. Welche konkreten Inhalte der bestehenden Verträge mit Zahlungsdienstleistern werden seitens des Ressorts als vertraulich angesehen?
a. Wurden diese Verschwiegenheitsbestimmungen seitens des Bundes aktiv vereinbart?
i. Wenn ja, aus welchem Grund?
ii. Wer hat diese Vertragsbestimmungen genehmigt?
3. Bestehen derzeit bundesweite Rahmenverträge oder zentrale Vereinbarungen des Bundesministeriums für Finanzen mit Zahlungsdienstleistern oder Acquiring-Partnern?
a. Wenn ja, mit welchen Unternehmen?
b. Seit wann bestehen diese?
c. Über welche Laufzeit verfügen diese?
d. In welchen zeitlichen Abständen erfolgen Neuverhandlungen, Evaluierungen oder Ausschreibungen dieser Verträge?
e. Welche Ressorts oder Einrichtungen sind davon umfasst?
4. Welche Zahlungsdienstleister oder Payment-Service-Provider werden derzeit bundesweit für die Abwicklung eingehender bargeldloser Zahlungen von Bürgern oder Unternehmen an Bundesstellen eingesetzt?
5. Welche durchschnittlichen Gebühren in Prozent des jeweiligen Zahlungs-volumens fallen derzeit bundesweit bei eingehenden bargeldlosen Zahlungen an Bundesstellen an (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Debitkarten, Kreditkarten, Mobile Payments, Online-Zahlungsdiensten)
6. Welche durchschnittlichen fixen Gebühren pro Transaktion fallen derzeit zusätzlich zu prozentuellen Disagio-Sätzen an (insgesamt bzw. aufgeschlüsselt nach Zahlungsart und Anbieter)?
7. Wie hoch waren die gesamten Gebührenzahlungen des Bundes an Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit eingehenden bargeldlosen Zahlungen jeweils in den Jahren 2016 bis 2025?
8. Welche durchschnittlichen Gesamtkosten pro Transaktion entstanden dem Bund jeweils in den Jahren 2016 bis 2025 bei eingehenden bargeldlosen Zahlungen?
9. Wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen Marktvergleiche, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Benchmark-Analysen hinsichtlich der Gebührenmodelle der eingesetzten Zahlungsdienstleister durchgeführt?
a. Wenn ja, wann?
b. Mit welchem Ergebnis?
c. Welche Vergleichsmaßstäbe wurden herangezogen?
d. Wurde geprüft, ob die derzeitigen Gebührenmodelle marktüblich und wirtschaftlich sind?
e. Wann erfolgte die letzte Evaluierung der Gebührenstrukturen?
10. Wurden alternative Modelle der Zahlungsabwicklung geprüft, um Gebühren-belastungen des Bundes zu reduzieren?
a. Wenn ja, welche?
b. Mit welchem Ergebnis?
11. Welche Ressorts oder Einrichtungen des Bundes verfügen nach Kenntnis des Bundesministeriums für Finanzen über eigene, von zentralen Rahmen-vereinbarungen abweichende Verträge mit Zahlungsdienstleistern?
12. Bestehen nach Kenntnis des Bundesministeriums für Finanzen Unterschiede hinsichtlich der Gebührenmodelle oder Konditionen zwischen einzelnen Ressorts oder nachgeordneten Einrichtungen?
a. Wenn ja, worin bestehen diese Unterschiede?
b. Aus welchem Grund bestehen unterschiedliche Konditionen?
13. Welche konkreten Berichtspflichten, Auswertungsmöglichkeiten oder zentralen Erfassungssysteme bestehen derzeit hinsichtlich
a. Transaktionsvolumen,
b. Gebührenhöhe,
c. durchschnittlicher Kosten pro Zahlungsvorgang,
d. Gebühren je Anbieter?
14. Weshalb war es mehreren Ressorts laut den vorliegenden Anfrage-beantwortungen nicht möglich, detaillierte Gebührenauswertungen vorzulegen, obwohl teilweise umfangreiche Transaktionsdaten übermittelt wurden?
15. Bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen Überlegungen,
a. künftig eine zentrale und transparente Erfassung sämtlicher Gebühren im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsvorgängen des Bundes sicherzustellen,
b. Gebührenstrukturen bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen im öffentlichen Bereich transparenter oder standardisiert zu gestalten,
c. Obergrenzen für Gebühren oder Disagio-Sätze im öffentlichen Bereich vorzusehen?
[1] https://www.parlament.gv.at/recherchieren/gegenstaende/?FP_001NRBR=NR&FP_001GP_
CODE=XXVIII&FP_001VHG=J_JPR_M&FP_001DOKTYP=J&FP_001FRAK_CODE=FP%C3%96&FP_001page=2&FP_001search=Ausgaben+und+Geb%C3%BChren+des+Bundes+im+Zusammenhang+mit+bargeldlosen+Zahlungsvorg%C3%A4ngen
(aufgerufen am 08.06.2026)
[2] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/5288
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4801 (aufgerufen am 08.06.2026)