6446/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.07.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Barbara Neßler, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Abholung der 15a-Mittel für Elementarbildung

BEGRÜNDUNG

 

Jedes Kind in Österreich verdient die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Bildungsweg – unabhängig von der Postleitzahl seines Heimatortes. Der Kindergarten ist dafür der erste und wichtigste Baustein unseres Bildungssystems. Er ist der Ort, an dem soziale Unterschiede ausgeglichen werden können, bevor sie sich verfestigen.

Gleichzeitig ist eine verlässliche und hochwertige elementare Bildung das Funda-ment für eine partnerschaftliche Elternschaft und die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Wo es an Betreuungsplätzen fehlt oder die Öffnungszeiten nicht mit einem Vollzeitjob vereinbar sind, sind es nach wie vor fast ausschließlich die Mütter, die zurückstecken, ihre Arbeitszeit reduzieren und damit langfristig in die Teilzeit- und Altersarmutsfalle gedrängt werden. Der Ausbau der Kindergärten ist somit auch eine Frage der echten Wahlfreiheit und der ökonomischen Selbstbestimmung von Frauen in unserem Land.

Umso wütender macht der bildungspolitische Missstand, der im vergangenen Jahr durch unsere parlamentarische Anfrage ans Licht kam: Während Pädagog:innen an der Basis unter der Last chronischen Personalmangels ausbrennen, während Eltern nach guten und vereinbaren Betreuungsplätzen suchen und Frauen unfreiwillig zu Hause bleiben, ließen zahlreiche Bundesländer bereits verhandelte Bundesmittel aus der 15a-Vereinbarung in Millionenhöhe einfach ungenutzt liegen. Mittel für mehr Plätze, die Verbesserung des Pädagog:innen-Kind-Schlüssels, für verlängerte Öffnungszeiten und für mehr inklusive Plätze wurden einfach nicht abgeholt.

Es kann kein Zufall sein, dass gerade in jenen Bundesländern mit FPÖ-ÖVP-Regierungsbeteiligung eine rückschrittliche, konservative Familienpolitik überhand-nimmt. Dabei geht es keineswegs darum, die unschätzbar wertvolle Care- und Sorgearbeit von Müttern geringzuschätzen – im Gegenteil: Jede Form der Lebensgestaltung verdient dieselbe Anerkennung. Doch eine solche Politik verwehrt Frauen eine echte Wahlfreiheit. Statt Wahlfreiheit zu ermöglichen, wird durch das Liegenlassen von Fördermitteln eine mangelnde Infrastruktur zementiert, die Frauen unfreiwillig in die wirtschaftliche Abhängigkeit drängt. Wer den Ausbau der elementaren Bildung ideologisch bremst und zustehende Millionen verfallen lässt, betreibt Politik auf dem Rücken der Familien.

Das führt in Österreich zu einer beschämenden Postleitzahlen-Lotterie: Ob ein Kind die beste Förderung erhält und ob eine Mutter berufstätig sein kann, hängt im Jahr 2026 weiterhin vom Wohnort und der jeweiligen Landesregierung ab. Es darf nicht sein, dass das Versagen einzelner Landesregierungen auf dem Rücken der Kinder und der Frauen ausgetragen wird.

Diese Folgeanfrage soll zeigen, ob die Bundesländer endlich in die Gänge gekommen sind, um das Geld für unsere Familien vollständig abzuholen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch sind die Mittel, die den Bundesländern insgesamt im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 jährlich zur Verfügung stehen? Bitte um tabellarische Darstellung der Mittelaufteilung nach: Kindergartenjahr, Bundesland, Höhe der Mittel, differenziert nach Bundesmitteln und kofinanzierten Landesmitteln sowie nach Maßnahmen, die in der 15a-Vereinbarung in Artikel 14 Abs. 1 bis 2a bzw. Artikel 17 Abs. 1 Ziffer 1a bis 3c festgeschrieben sind, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

 

2)    Wie hoch ist die tatsächliche Mittelverwendung für die Kindergartenjahre ab 2022/23 bis jetzt und wofür wurden die Mittel verwendet? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahr, Bundesland, Höhe der tatsächlich abgeholten Mittel, differenziert nach Bundesmitteln und kofinanzierten Landesmitteln sowie nach Maßnahmen, die in der 15a-Vereinbarung in Artikel 14 Abs. 1 bis 2a bzw. Artikel 17 Abs. 1 Ziffer 1a bis 3c festgeschrieben sind (verpflichtendes Kindergartenjahr, Deutschförderung, Ausbaumaßnahmen wie Personalkosten­zuschüsse für Gruppenverkleinerung bzw. VIF-konforme Öffnungszeiten, Investitionskostenzuschüsse für unter Dreijährige/altersgemischte Gruppen, etc.) ebenfalls je Bundesland, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

 

 

3)    Wie viele Mittel davon wurden bis jetzt nicht abgerufen bzw. nicht verwendet? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahren ab 2022/23, Bundesland, Höhe der nicht abgeholten Mittel differenziert nach Maßnahmen, die in der 15a-Vereinbarung in Artikel 14 Z 1 bis 2a bzw. Artikel 17 Abs. 1 Ziffer 1a bis 3c festgeschrieben sind, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel.

a.    Können diese Mittel auch noch später abgeholt werden?

 

4)    Wie wird die Einhaltung der Vorgaben in der 15a-Vereinbarung bzw. Aufteilung der Mittel kontrolliert bzw. dokumentiert?

a.    Gibt es ein standardisiertes Berichtswesen? Wie sieht dieses aus?

b.    Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen? Kam es in der Vergangenheit zur Nichteinhaltung der Vorgaben? Wenn ja, wurden entsprechende Konsequenzen gezogen? Wenn nein, warum nicht?

 

5)    19% der Mittel sind für Sprachförderung vorgesehen. Die Bundesländer können bzw. dürfen jedoch mehr als die definierten 19% ihrer 15a-Mittel für Sprach-förderung verwenden. Welche Bundesländer haben bis jetzt davon gebraucht gemacht? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahren ab 2022/23, Bundesländer, Höhe der über die 19% hinausgehenden Mittel, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

 

6)    Wofür werden die Zweckzuschussmittel im Bereich der frühen sprachlichen Förderung genau verwendet? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahr ab 2022/23, Bundesland, Mitteleinsatz differenziert nach Personalkosten, Kosten für Fort- und Weiterbildung inkl. Supervision und Reisekosten (ohne Vertretungskosten), Sachkosten, Mittelverwendung zur Förderung des Entwicklungsstandes gemäß Art. 2 Z 8 lit. b, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

 

7)    Wie viele Sprachförderkräfte sind seit 2022/23 durch die Mittel der 15a-Vereinbarung österreichweit tätig? Bitte um Aufschlüsselung nach Kinder-gartenjahr ab 2022/23, Bundesland, Anzahl in (Vollzeitäquivalente/ Personen) absoluten Zahlen und Beschäftigungsumfang.

 

8)    Wurden die in Artikel 15 Abs. 1 Z.1-3 und Abs 2 Z. 1-4 festgehaltenen Ziele erreicht? (Hebung der Betreuungsquote von unter Dreijährigen pro Bundesland und Jahr um 1%, Quotenhebung von VIF-konformen Kindergärten um 6% bis 2026/27, Hebung der Wirkungskennzahlen der frühen sprachlichen Förderung auf über 40% pro Bundesland und Förderjahr, Anzahl der außerordentlichen Schüler:innen sinkt pro Bundesland um mindestens 10%, etc.) Bitte um Darstellung der erreichten Kennzahlen im Vergleich zu den im Artikel 15 zu erreichenden Zielzuständen pro Bundesland und Jahr.

 

9)    Die aktuelle Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG läuft mit dem Kindergartenjahr 2026/27 aus.

 

a.    Welche konkreten Überlegungen, Vorarbeiten oder Verhandlungen für eine Folgeregelung wurden Ihrerseits bereits in die Wege geleitet und wie sieht der aktuelle Zeitplan dafür aus?

b.    Welche inhaltlichen und finanziellen Eckpunkte sind für eine solche Folgeregelung vorgesehen?

c.    Was passiert mit jenen Bundesmitteln, die bis zum Ende des Geltungszeitraums von den Bundesländern nicht abgeholt oder widmungsgemäß verwendet wurden? Fließen diese in das Bundesbudget zurück oder werden sie für eine künftige Periode im Bereich der Elementarbildung reserviert?