6462/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Postenschacher im Ministerkabinett?
Die lückenlose Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze der Bestenauslese, der Objektivitäts- und Transparenzgebote im öffentlichen Dienst besitzt fundamentale Bedeutung für das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die staatliche Verwaltung. Speziell der sensible Übergangsbereich von weisungsfreien, politisch besetzten Ministerkabinetten in den dauerhaften administrativen Apparat der Bundesministerien erfordert eine besonders restriktive Handhabung und strengste parlamentarische Kontrolle. Wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass Dienstzeiten im engsten Umfeld eines Regierungsmitglieds als privilegierte Abkürzung für eine spätere Karriere im Bundesdienst dienen, beschädigt dies das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sachlichkeit unserer staatlichen Institutionen zutiefst.
Aktuelle Medienberichte, wie jene vom 15. April 2026, rücken in diesem Kontext das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit, da dort schwerwiegende Verdachtsmomente bezüglich problematischer Postenbesetzungen im Raum stehen.[1] Berichtet wird über tiefgreifende Umstrukturierungen sowie über die Besetzung von anspruchsvollen Spitzenfunktionen und strategisch bedeutsamen Leitungsstellen im Ressort durch vormalige Kabinettsmitarbeiter, wobei erhebliche Zweifel an deren fachlicher Qualifikation und der Transparenz der Auswahlverfahren laut geäußert werden. Diese Berichterstattung lässt weitreichende Befürchtungen über eine politisch motivierte Personalpraxis im unmittelbaren Umfeld der Ministerin aufkommen, die einer sofortigen Klärung bedarf.
Um diesen besorgniserregenden Medienberichten nachzugehen und im Sinne der parlamentarischen Kontrolle die tatsächlichen Vorgänge aufzuklären, ist eine umfassende Offenlegung der Personalpolitik der vergangenen Monate dringend geboten. Die Steuerzahler haben ein unverzichtbares Recht auf restlose Transparenz hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder und der Einhaltung aller gesetzlichen Objektivitätskriterien bei Postenbesetzungen. Die Bundesministerin ist daher dringend aufgefordert, durch eine detaillierte Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur lückenlosen Aufklärung beizutragen und das Vertrauen in eine unparteiische Verwaltung wiederherzustellen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Mitarbeiter Ihres Ressorts, die in irgendeinem Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2026 und dem 30. Juni 2026 im Kabinett der Bundesministerin beschäftigt waren, sind im Laufe des ersten Halbjahres 2026 in andere, außerhalb des Kabinetts liegende administrative Funktionen innerhalb des Hauses (einschließlich des nachgeordneten Dienstes) gewechselt? (Bitte um namentliche Auflistung unter Angabe des jeweiligen Wechselstichtags)
2. In welche konkreten Abteilungen, Sektionen, Stabsstellen oder nachgeordneten Dienststellen des Ressorts wurden die in Frage 1 genannten Personen jeweils versetzt bzw. dort neu beschäftigt? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)
3. Welche konkreten Aufgabenbereiche, Tätigkeiten und offiziellen Funktionen wurden diesen Personen im Zuge ihres Wechsels jeweils übertragen?
4. Wurden die Planstellen bzw. Funktionen, auf die diese ehemaligen Kabinetts-mitarbeiter im ersten Halbjahr 2026 gewechselt sind, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes öffentlich ausgeschrieben?
a. Wenn ja, wann und in welchen Medien bzw. auf welchen Veröffent-lichungsplattformen erfolgten diese Ausschreibungen?
b. Wenn nein, auf Basis welcher konkreten gesetzlichen Ausnahme-bestimmungen wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet?
5. Wie viele Bewerbungen gingen für die jeweiligen ausgeschriebenen Planstellen ein, und wie viele Bewerber wurden jeweils zu einem persönlichen Hearing bzw. einem standardisierten Auswahlverfahren eingeladen?
6. Welche fachlichen und formalen Mindestanforderungen (z. B. akademische Ausbildung, spezifische Dienstjahre, einschlägige Fach- oder Leitungs-erfahrung) waren für die jeweiligen Planstellen vorgeschrieben, und inwiefern erfüllten die letztlich ausgewählten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter diese Kriterien im Vergleich zu den anderen Bewerbern?
7. Gab es in Bezug auf Frage 6 hinsichtlich dazu Änderungen zu den bisher üblichen Ausschreibungskriterien?
8. Wie viele der im ersten Halbjahr 2026 aus dem Kabinett gewechselten Personen wurden direkt mit einer Leitungsfunktion (Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- oder Stabsstellenleitung) betraut? (Bitte um namentliche Auflistung sowie Angabe der konkreten Leitungsfunktion)
9. In welche Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Funktionsgruppen wurden die betroffenen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter im Zuge ihres Wechsels eingestuft, und mit welchem monatlichen Bruttogehalt (inklusive allfälliger Zulagen, Nebengebühren und Überstundenpauschalen) sind diese Positionen jeweils dotiert?
10. Handelt es sich bei den Dienstverhältnissen der gewechselten Personen im nachgeordneten Dienst um befristete oder unbefristete Verträge bzw. wurden in diesem Zusammenhang öffentlich-rechtliche Ernennungen (Definitiv-stellungen) ausgesprochen?
11. Gibt es unter den im ersten Halbjahr 2026 aus dem Kabinett gewechselten Personen Fälle mit einer Gesamtdienstzeit im Kabinett von weniger als sechs Monaten (beispielsweise von Februar bis Mai 2026), und wie begründen sich derartige Kurzzeit-Beschäftigungen im Kabinett vor dem Übergang in eine dauerhafte Ressortfunktion?
12. Waren externe Personalberater, Begutachtungskommissionen oder die Personalvertretung in die jeweiligen Besetzungsverfahren der gewechselten Personen eingebunden, und zu welchen Bewertungsergebnissen bezüglich der Eignung der Kandidaten kamen diese jeweils?
13. Wie viele Planstellen in Ihrem Kabinett sind durch allfällige Abgänge im ersten Halbjahr 2026 frei geworden, und wie viele davon wurden bis dato nachbesetzt?
14. Welche Personen, die zwischen dem 04.03.2025 und 30.06.2026 im Kabinett beschäftigt waren, haben dieses in diesem Zeitraum wieder verlassen?
15. Wie sind die Fragen 1 bis 14 für das Staatssekretariat für Gesundheit zu beantworten?
[1] https://www.heute.at/s/postenschacher-im-schumann-ressort-sie-sagt-nein-120209154
https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews84908 (aufgerufen am 16.06.2026)