6471/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Postenschacher im Ministerkabinett?

 

 

Die lückenlose Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze der Bestenauslese, der Objektivitäts- und Transparenzgebote im öffentlichen Dienst besitzt fundamentale Bedeutung für das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die staatliche Verwaltung. Speziell der sensible Übergangsbereich von weisungs-freien, politisch besetzten Ministerkabinetten in den dauerhaften administrativen Apparat der Bundesministerien erfordert eine besonders restriktive Handhabung und strengste parlamentarische Kontrolle über alle Ressorts hinweg. Wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass Dienstzeiten im engsten Umfeld eines Regierungsmitglieds als privilegierte Abkürzung für eine spätere, hochdotierte Karriere im Bundesdienst dienen, beschädigt dies das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sachlichkeit unserer staatlichen Institutionen zutiefst.

 

Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass systembedingte Umstrukturierungen sowie die Besetzung von anspruchsvollen Spitzenfunktionen und strategisch bedeutsamen Leitungsstellen in den verschiedenen Bundesministerien immer wieder durch vormalige Kabinettsmitarbeiter erfolgen. Derartige Vorgänge werfen regelmäßig schwerwiegende Fragen bezüglich der tatsächlichen fachlichen Qualifikation der Betroffenen und der Transparenz der Auswahlverfahren auf. Diese fortlaufende Praxis lässt weitreichende Befürchtungen über eine politisch motivierte und strukturelle Personalpraxis im Bundesdienst aufkommen, die einer sofortigen und lückenlosen Aufklärung bedarf.

 

Dieser schleichende Postenschacher, der den Steuerzahlern enorme Summen kostet und qualifizierte, parteifreie Bewerber systematisch benachteiligt, stellt einen unerträglichen Missstand dar, der die Glaubwürdigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes untergräbt. Es ist völlig inakzeptabel, wenn ministerielle Kabinette als persönliche Karriere-Sprungbretter missbraucht werden, während die Leistungs-fähigkeit und politische Unabhängigkeit der Verwaltung gezielt geschwächt werden. Diese unanständige Versorgungsmentalität im Dunstkreis der Bundesregierung erfordert einen rigorosen Riegel und eine lückenlose Aufdeckung aller entsprechenden Vorgänge.

 

Um diesen schwerwiegenden Bedenken nachzugehen und im Sinne der parlamentarischen Kontrolle die tatsächlichen Vorgänge in allen Ressorts aufzuklären, ist eine umfassende und vergleichende Offenlegung der Personalpolitik dringend geboten. Die Steuerzahler haben ein unverzichtbares Recht auf restlose Transparenz hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder und der Einhaltung aller gesetzlichen Objektivitätskriterien bei Postenbesetzungen. Der zuständige Ressortchef ist daher im Rahmen der ministeriellen Verantwortung dringend aufgefordert, durch eine detaillierte Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur lückenlosen Aufklärung beizutragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Mitarbeiter Ihres Ressorts, die in irgendeinem Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2026 und dem 30. Juni 2026 in Ihrem Kabinett beschäftigt waren, sind im Laufe des ersten Halbjahres 2026 in andere, außerhalb des Kabinetts liegende administrative Funktionen innerhalb des Hauses (einschließlich des nachgeordneten Dienstes) gewechselt? (Bitte um namentliche Auflistung unter Angabe des jeweiligen Wechselstichtags)

2.    In welche konkreten Abteilungen, Sektionen, Stabsstellen oder nachgeordneten Dienststellen Ihres Ressorts wurden die in Frage 1 genannten Personen jeweils versetzt bzw. dort neu beschäftigt? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)

3.    Welche konkreten Aufgabenbereiche, Tätigkeiten und offiziellen Funktionen wurden diesen Personen im Zuge ihres Wechsels jeweils übertragen?

4.    Wurden die Planstellen bzw. Funktionen, auf die diese ehemaligen Kabinetts-mitarbeiter im ersten Halbjahr 2026 gewechselt sind, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes öffentlich ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wann und in welchen Medien bzw. auf welchen Veröffent-lichungsplattformen erfolgten diese Ausschreibungen?

b.    Wenn nein, auf Basis welcher konkreten gesetzlichen Ausnahme-bestimmungen wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet?

5.    Wie viele Bewerbungen gingen für die jeweiligen ausgeschriebenen Planstellen ein, und wie viele Bewerber wurden jeweils zu einem persönlichen Hearing bzw. einem standardisierten Auswahlverfahren eingeladen?

6.    Welche fachlichen und formalen Mindestanforderungen (z. B. akademische Ausbildung, spezifische Dienstjahre, einschlägige Fach- oder Leitungs-erfahrung) waren für die jeweiligen Planstellen vorgeschrieben, und inwiefern erfüllten die letztlich ausgewählten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter diese Kriterien im Vergleich zu den anderen Bewerbern?

7.    Gab es in Bezug auf Frage 6 hinsichtlich dazu Änderungen zu den bisher üblichen Ausschreibungskriterien?

8.    Wie viele der im ersten Halbjahr 2026 aus dem Kabinett gewechselten Personen wurden direkt mit einer Leitungsfunktion (Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- oder Stabsstellenleitung) betraut? (Bitte um namentliche Auflistung sowie Angabe der konkreten Leitungsfunktion)

9.    In welche Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Funktionsgruppen wurden die betroffenen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter im Zuge ihres Wechsels eingestuft, und mit welchem monatlichen Bruttogehalt (inklusive allfälliger Zulagen, Nebengebühren und Überstundenpauschalen) sind diese Positionen jeweils dotiert?

10. Handelt es sich bei den Dienstverhältnissen der gewechselten Personen im nachgeordneten Dienst um befristete oder unbefristete Verträge bzw. wurden in diesem Zusammenhang öffentlich-rechtliche Ernennungen (Definitiv-stellungen) ausgesprochen?

11. Gibt es unter den im ersten Halbjahr 2026 aus dem Kabinett gewechselten Personen Fälle mit einer Gesamtdienstzeit im Kabinett von weniger als sechs Monaten (beispielsweise von Februar bis Mai 2026), und wie begründen sich derartige Kurzzeit-Beschäftigungen im Kabinett vor dem Übergang in eine dauerhafte Ressortfunktion?

12. Waren externe Personalberater, Begutachtungskommissionen oder die Personalvertretung in die jeweiligen Besetzungsverfahren der gewechselten Personen eingebunden, und zu welchen Bewertungsergebnissen bezüglich der Eignung der Kandidaten kamen diese jeweils?

13. Wie viele Planstellen in Ihrem Kabinett sind durch allfällige Abgänge im ersten Halbjahr 2026 frei geworden, und wie viele davon wurden bis dato nachbesetzt?

14. Welche Personen, die zwischen dem 04.03.2025 und 30.06.2026 im Kabinett beschäftigt waren, haben dieses in diesem Zeitraum wieder verlassen?