6476/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Nebentätigkeiten von Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus im Bereich gemeinnütziger Bau-vereinigungen

 

 

Die Befragung des Leiters der für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) legistisch zuständigen Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, im Untersuchungsausschuss des burgenländischen Landtages zur Causa „Neue Eisenstädter“ bzw. „Lex Neue Eisenstädter“ hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Wenn er sich auch – wie sein Vertrauensmann Dr. Roland Weinrauch – in entscheidenden Punkten verhältnismäßig wortkarg gab.[1] Hintergrundaktivitäten und Netzwerke des Beamten wurden bereits medial thematisiert. Diese Enthüllungen sind geeignet, den Leser vermuten zu lassen, weshalb im U-Ausschuss in wesentlichen Bereichen auf eine Schweige-Strategie gesetzt wurde.

 

Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch vertrat die ÖVP-nahe gemeinnützige Bau-vereinigung „Neue Eisenstädter“ in Zusammenhang mit der durch das Land Burgenland erfolgten Sonderprüfung. Im Untersuchungsausschuss des burgen-ländischen Landtages gab er sich ausgesprochen wortkarg und beantwortete keine Fragen.[2] Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ allerdings enthüllte, ist Weinrauch eine Schlüsselfigur der Causa „Neue Eisenstädter“ – und steht wohl gemeinsam mit dem für das WGG zuständigen Leiter der Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, im Zentrum des Skandals um die „Lex Neue Eisenstädter“: Eine Änderung des WGG, die es dem Unternehmen erlaubt hätte, schlichtweg die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit zu wechseln und so Untersuchungen wie Sanktionen zu entgehen. Dreh- und Angelpunkt der Vorgänge ist ein Hinterzimmer-Stammtisch, der durch Zenz und Weinrauch gemeinsam ausgerichtet wird. Das „profil“ qualifiziert die geplante Gesetzesänderung entsprechend explizit als „Anlassgesetzgebung“:

 

„Stellen Sie sich weiter vor, dieser Anwalt gerät eines Tages wegen seiner Mandantschaft in die Schlagzeilen – bundesweit. Und plötzlich schreibt genau dieser Beamte für seinen Stammtischkumpel einen Gesetzesentwurf, der alle Probleme lösen könnte. Was denken Sie sich? Ich nenne es freundlich ‚schiefe Optik‘. Oder ‚Anlassgesetzgebung‘. So ist das gerade mit der ‚Neuen Eisenstädter‘ passiert – dem gemeinnützigen Wohnbauträger im Burgenland, um den es riesigen Wirbel gab.“[3]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Bedienstete des Ressorts bzw. seiner Rechtsvorgänger haben seit dem Jahr 2020 eine Nebentätigkeit bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) ausgeübt oder üben eine solche derzeit aus?
    1. Bei welchen gemeinnützigen Bauvereinigungen wurden bzw. werden diese Nebentätigkeiten ausgeübt?
    2. Welche Funktionen wurden bzw. werden von den betroffenen Bediensteten jeweils wahrgenommen (z. B. Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Berater oder sonstige Funktionen)?
  2. Gibt oder gab es seit dem Jahr 2020 Bedienstete des Ressorts bzw. seiner Rechtsvorgänger, die eine Nebentätigkeit bei einer gemeinnützigen Bau-vereinigung mit Sitz im Burgenland ausgeübt haben oder derzeit ausüben?
    1. Wenn ja, um welche gemeinnützigen Bauvereinigungen handelt es sich jeweils?
    2. Wenn ja, welche Funktionen wurden bzw. werden dort ausgeübt?
  3. Welche Bediensteten des Ressorts waren seit dem Jahr 2020 mit Angelegenheiten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, der Legistik im Bereich des gemeinnützigen Wohnungswesens oder sonstigen wohnungs-gemeinnützigkeitsrechtlichen Materien befasst?
  4. Üben oder übten Personen gemäß Frage 7 gleichzeitig eine Nebentätigkeit bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung aus?
    1. Wenn ja, bei welchen gemeinnützigen Bauvereinigungen und in welchem Zeitraum?
  5. Wurden in diesen Fällen mögliche Befangenheits-, Compliance- oder Interessenkonfliktrisiken geprüft?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  6. Welche organisatorischen oder personellen Maßnahmen wurden gesetzt, um eine unabhängige und objektive Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben sicherzustellen?
  7. Bestehen im Ressort interne Richtlinien oder Compliance-Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebentätigkeiten bei gemeinnützigen Bauvereinigungen für Bedienstete, die mit Angelegenheiten des Wohnungs-gemeinnützigkeitsgesetzes befasst sind?
    1. Wenn ja, wie lauten diese Vorgaben?
  8. Teilt der Bundesminister die Auffassung, dass bereits der Anschein eines möglichen Interessenkonfliktes vermieden werden sollte, wenn Bedienstete an der Vorbereitung, Ausarbeitung oder Begutachtung wohnungsgemein-nützigkeitsrechtlicher Regelungen mitwirken und gleichzeitig Funktionen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen ausüben?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  9. Wurden seit dem Jahr 2020 Bedienstete des Ressorts oder seiner Rechtsvorgänger in Arbeitsgruppen, Expertengremien oder Projektgruppen zur Vorbereitung von Novellen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eingesetzt, die gleichzeitig Funktionen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen innehatten?
    1. Wenn ja, welche Personen waren davon betroffen und welche Funktionen übten diese bei den jeweiligen gemeinnützigen Bau-vereinigungen aus?
  10. Wurde bei der Besetzung solcher Arbeitsgruppen geprüft, ob die gleichzeitige Ausübung einer Funktion bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung geeignet sein könnte, den Anschein einer Interessenkollision zu begründen?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  11. Wurden in diesen Fällen besondere Compliance-Maßnahmen, Ausstands-regelungen oder organisatorische Vorkehrungen getroffen?
    1. Wenn ja, welche?


[1]    https://burgenland.orf.at/stories/3356074/ (aufgerufen am 23.06.2026)

[2]    https://www.krone.at/4156708 (aufgerufen am 23.06.2026)

[3]    https://www.profil.at/dasfruehstueck/knatsch-um-gemeinnuetzige-im-burgenland-ein-bier-und-ein-gesetz-bitte/403113880 (aufgerufen am 23.06.2026)