6477/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend U-Ausschuss „Neue Eisenstädter“ - Befragung von Mag. Christian Zenz wirft Fragen auf
Die Befragung des Leiters der für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) legistisch zuständigen Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, im Untersuchungsausschuss des burgenländischen Landtages zur Causa „Neue Eisenstädter“ bzw. „Lex Neue Eisenstädter“ hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Wenn er sich auch – wie sein Vertrauensmann Dr. Roland Weinrauch – in entscheidenden Punkten verhältnismäßig wortkarg gab.[1] Hintergrundaktivitäten und Netzwerke des Beamten wurden bereits medial thematisiert. Diese Enthüllungen sind geeignet, den Leser vermuten zu lassen, weshalb im U-Ausschuss in wesentlichen Bereichen auf eine Schweige-Strategie gesetzt wurde.
Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch vertrat die ÖVP-nahe gemeinnützige Bau-vereinigung „Neue Eisenstädter“ in Zusammenhang mit der durch das Land Burgenland erfolgten Sonderprüfung. Im Untersuchungsausschuss des burgen-ländischen Landtages gab er sich ausgesprochen wortkarg und beantwortete keine Fragen.[2] Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ allerdings enthüllte, ist Weinrauch eine Schlüsselfigur der Causa „Neue Eisenstädter“ – und steht wohl gemeinsam mit dem für das WGG zuständigen Leiter der Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, im Zentrum des Skandals um die „Lex Neue Eisenstädter“: Eine Änderung des WGG, die es dem Unternehmen erlaubt hätte, schlichtweg die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit zu wechseln und so Untersuchungen wie Sanktionen zu entgehen. Dreh- und Angelpunkt der Vorgänge ist ein Hinterzimmer-Stammtisch, der durch Zenz und Weinrauch gemeinsam ausgerichtet wird. Das „profil“ qualifiziert die geplante Gesetzesänderung entsprechend explizit als „Anlassgesetzgebung“:
„Stellen Sie sich weiter vor, dieser Anwalt gerät eines Tages wegen seiner Mandantschaft in die Schlagzeilen – bundesweit. Und plötzlich schreibt genau dieser Beamte für seinen Stammtischkumpel einen Gesetzesentwurf, der alle Probleme lösen könnte. Was denken Sie sich? Ich nenne es freundlich ‚schiefe Optik‘. Oder ‚Anlassgesetzgebung‘. So ist das gerade mit der ‚Neuen Eisenstädter‘ passiert – dem gemeinnützigen Wohnbauträger im Burgenland, um den es riesigen Wirbel gab.“[3]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage