6478/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend WGG-Novellen und externe Leistungen der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH

 

 

Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch vertrat die ÖVP-nahe gemeinnützige Bau-vereinigung „Neue Eisenstädter“ in Zusammenhang mit der durch das Land Burgenland erfolgten Sonderprüfung. Im Untersuchungsausschuss des burgen-ländischen Landtages gab er sich ausgesprochen wortkarg und beantwortete keine Fragen.[1] Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ allerdings enthüllte, ist Weinrauch eine Schlüsselfigur der Causa „Neue Eisenstädter“ – und steht wohl gemeinsam mit dem für das WGG zuständigen Leiter der Abteilung IV/7 des BMWET, Mag. Christian Zenz, im Zentrum des Skandals um die „Lex Neue Eisenstädter“: Eine Änderung des WGG, die es dem Unternehmen erlaubt hätte, schlichtweg die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit zu wechseln und so Untersuchungen wie Sanktionen zu entgehen. Dreh- und Angelpunkt der Vorgänge ist ein Hinterzimmer-Stammtisch, der durch Zenz und Weinrauch gemeinsam ausgerichtet wird. Das „profil“ qualifiziert die geplante Gesetzesänderung entsprechend explizit als „Anlassgesetzgebung“:

 

„Stellen Sie sich weiter vor, dieser Anwalt gerät eines Tages wegen seiner Mandantschaft in die Schlagzeilen – bundesweit. Und plötzlich schreibt genau dieser Beamte für seinen Stammtischkumpel einen Gesetzesentwurf, der alle Probleme lösen könnte. Was denken Sie sich? Ich nenne es freundlich ‚schiefe Optik‘. Oder ‚Anlassgesetzgebung‘. So ist das gerade mit der ‚Neuen Eisenstädter‘ passiert – dem gemeinnützigen Wohnbauträger im Burgenland, um den es riesigen Wirbel gab.“[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 


 

Anfrage

 

  1. Hat die Weinrauch Rechtsanwälte GmbH seit dem Jahr 2020 Leistungen für das Ressort oder dessen Rechtsvorgänger erbracht?
    1. Wenn ja, in welchen Jahren wurden Leistungen beauftragt?
  2. Welche konkreten Leistungen wurden jeweils erbracht?
  3. Welche Vergabeverfahren lagen den jeweiligen Beauftragungen zugrunde?
  4. Wie hoch waren die Kosten der jeweiligen Beauftragungen?
  5. Welche Abteilungen des Ressorts waren Auftraggeber der jeweiligen Leistungen?
  6. Standen die beauftragten Leistungen in Zusammenhang mit dem Wohnungs-gemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder gemeinnützigen Bauvereinigungen?
    1. Wenn ja, welche konkreten Leistungen betrafen diesen Themen-bereich?
  7. Wurden Gutachten, Rechtsauskünfte, Stellungnahmen oder sonstige rechtliche Expertisen zur Auslegung oder Weiterentwicklung des WGG eingeholt?
    1. Wenn ja, wird um Auflistung der jeweiligen Aufträge, Leistungs-gegenstände und Kosten ersucht.
  8. Haben Mitarbeiter oder Partner der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH an Besprechungen, Arbeitsgruppen oder sonstigen Abstimmungen zur Vorbereitung bzw. Ausarbeitung oder Konzeption von (möglichen) WGG-Novellen teilgenommen?
    1. Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang?


[1]    https://www.krone.at/4156708 (aufgerufen am 23.06.2026)

[2]    https://www.profil.at/dasfruehstueck/knatsch-um-gemeinnuetzige-im-burgenland-ein-bier-und-ein-gesetz-bitte/403113880 (aufgerufen am 23.06.2026)