6496/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Integrationsbarometer im Zusammenhang mit der Kontingentierung der Familienzusammenführung
Schon am 12. März 2025 beschloss der Ministerrat im Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Inneres, Zahl 2025-0.189.682, betreffend Familiennachzug stoppen, dass künftig aufbauend auf dem bestehenden Integrationsmonitoring ein Integrationsbarometer unter Federführung des Bundes-kanzleramtes erarbeitet wird, welches die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme (u.a. Inneres, Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohnen, Arbeitsmarkt, Wirtschaft sowie demographische Parameter) und diesbezügliche Belastungen auf den Staatshaushalt im Hinblick auf den Erhalt des sozialen Friedens und der öffentlichen Ordnung in Österreich abbildet. Hierzu werden der Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie die hierfür benötigten Daten und Unterlagen analog zu Punkt 2 zur Verfügung gestellt.
Ohne die Belastung und Auswirkungen auf die einzelnen Systeme im Sinne des angekündigten Integrationsbarometers zu kennen, wurde am 2. Juli 2025 in Österreich die Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit per Verordnung festgestellt.[1] Schon damals kündigte sich an, dass der Stopp der Familienzusammenführung auf Basis einer Notstands-verordnung nur der erste Schritt sein sollte. Künftig werde es notwendig sein, auf Basis eines „Integrationsbarometers“ die Familienzusammenführung zu kontingent-ieren[2].
Am 17. Dezember 2025 hat der Hauptausschuss des Nationalrats eine von der Bundesregierung vorgelegte Verlängerung der Verordnung gemäß § 36 Asylgesetz (76/HA) genehmigt. Demnach wird die Familienzusammenführung für weitere sechs Monate gestoppt, um – so die Begründung – die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit nicht zu gefährden. Am selben Tag stellte Bundesministerin Claudia Bauer (damals Plakolm) Details zum "Integrationsbarometer" vor. Dabei handelt es sich aber nicht um die Weiterent-wicklung des Integrationsmonitoring entsprechend dem oben zitierten Ministerrats-vortrag, sondern um die regelmäßig seit 2015 durchgeführte repräsentative Umfrage betreffend die öffentliche Meinung zum Thema Integration. Es sollen hier also nicht objektiv die Belastungen für den Staatshaushalt, sondern subjektiv die Einstellungen der österreichischen Bevölkerung zu den Themen Zuwanderung und Integration dargestellt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes – AMPAG am 12. Juni 2026 ist die Bestimmung in § 35 AsylG (Anträge auf Einreise bei Vertretungsbehörden) betreffend Familienzusammenführung nun entfallen, was auch deren Stopp überflüssig macht. Trotzdem steht die entsprechende Notstandsver-ordnung noch in Kraft. Die Nachfolgebestimmung im Niederlassungs- und Aufent-haltsgesetz, mit der die Kontingentierung erfolgen soll, ist bis dato noch nicht in Kraft getreten, da hierfür noch die Zustimmung der Länder notwendig ist. Aktuell gibt es in Österreich daher überhaupt keine gesetzliche Möglichkeit der Familienzusam-menführung, obwohl Österreich dazu grund- und europarechtlich verpflichtet ist.
Der Grund für die Verzögerung dürfte die Frage sein, wie hoch die Quote für die Kontingentierung des Familiennachzugs in Zukunft nun ausfallen soll. Diese Quote wird in der Niederlassungsverordnung festgelegt werden. In den Erläuterungen zu der noch nicht kundgemachten NAG-Novelle heißt es: Die Bundesregierung hat die Aufenthaltstitel so auf die Länder aufzuteilen, wie es deren Möglichkeiten und Erfordernissen entspricht. Es wird ausgeführt, dass dabei die Möglichkeiten etwa im Schul- und Gesundheitswesen sowie die Position der Gemeinden zu berücksichtigen sind.
Bei wohlwollender Lesart kann vermutet werden, dass die Länder zuerst valide Daten wollen, bevor sie über konkrete Zahlen sprechen. Die Tageszeitung „Die Presse“ schreibt etwa am 19.6.2026:
„Und eben diese Möglichkeiten sollten statistisch vermessen werden, und zwar durch ein Integrationsbarometer, aus dem Ressort der Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP). Fertig ist das aber noch nicht, man kann auch noch „keinen konkreten Zeithorizont zur Fertigstellung“ nennen. Ziel sei es jedenfalls, „ein praxistaugliches Instrument, das auf Basis bestehender öffentlicher Statistiken sowie Daten der betroffenen Ressorts und Einrichtungen Entwicklungen in zentralen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt, Soziales und Gesundheit sichtbar macht“. In anderen Worten: Es soll die „Aufnahmefähigkeit“ der Länder darstellen.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann wird das „Integrationsbarometer“ im Sinne des Gemeinsamen Berichts des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Inneres, Zahl 2025-0.189.682 präsentiert?
2. Wie weit sind die Arbeiten am neuen „Integrationsbarometer“ bereits fortgeschritten?
3. Welche Daten und Unterlagen, welche die gegebene Situation und mögliche Prognosen in den jeweiligen Systemen widerspiegeln, sollen in das „Integrationsbarometer“ einfließen und von welchen Stellen sind diese zur Verfügung zu stellen?
4. Welche Daten und Unterlagen, welche die gegebene Situation und mögliche Prognosen in den jeweiligen Systemen widerspiegeln, wurden Ihnen seit dem 12. März 2025 von Ihren Regierungskolleg:innen zur Verfügung gestellt?
5. Soll dieses „Integrationsbarometer“, wie angekündigt, die Datengrundlage für eine mögliche zukünftige Kontingentierung der Familienzusammenführung liefern?
6. Wird mit der Kundmachung der NLV 2026 abgewartet, bis das „Integrationsbarometer“ die hinreichende Datengrundlage liefert?
7. Falls nein, auf welcher Datengrundlage werden die Quoten für die Familienzusammenführung in der NLV 2026 erarbeitet?
8. Wird die Verordnung gemäß § 36 Asylgesetz im Juli 2026 verlängert bzw werden Sie sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Verordnung verlängert wird?
a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
b) Falls nein, konnte die festgestellte Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit mittlerweile beseitigt werden?
i. Falls die festgestellte Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit mittlerweile beseitigt werden konnte, durch welche konkreten Maßnahmen ist das gelungen?
ii. Falls die festgestellte Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit mittlerweile beseitigt werden konnte oder eine Verlängerung der Verordnung gemäß § 36 Asylgesetz aus anderen Gründen nicht erfolgt, wie werden Sie dann sicherstellen, dass Österreich seine völkerrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung erfüllt?