6517/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Passskandal an der Botschaft London

 

 

Wie die Austria Presse Agentur (APA) am 18. Juni 2026 und zahlreiche andere Medien berichteten, kam es bei der Ausstellung österreichischer Reisepässe an der österreichischen Botschaft in London zu massiven, unrechtmäßigen Vorfällen. Betroffen von diesen illegalen Passausstellungen sind laut den behördlichen Erkennungslagen insbesondere die Jahre 2022 bis 2024. Die schwerwiegenden Missstände flogen im Zuge einer außerordentlichen Überprüfung auf, woraufhin Anzeige beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) erstattet werden musste, welche nun eine umfassende strafrechtliche Aufarbeitung durch die Justizbehörden nach sich zieht.[1]

 

Dieser beispiellose Korruptions- und Fälschungsskandal im diplomatischen Dienst berührt fundamentale Interessen der staatlichen Integrität und erfordert ein kompromissloses Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. Da der Verdacht auf systematischen Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung im Raum steht, ist die Justiz gefordert, die strafrechtliche Verfolgung aller Beteiligten ohne jede politische Rücksichtnahme voranzutreiben. Kriminelle Machenschaften im Dunstkreis österreichischer Vertretungsbehörden müssen im Sinne der General-prävention mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet werden.

 

Es ist aus rechtsstaatlicher Sicht völlig unakzeptabel, wenn der Verdacht im Raum steht, dass behördliche Ermittlungen durch mangelnden Informationsfluss zwischen den Ministerien verzögert oder gar behindert wurden. Die Justiz darf sich nicht zum zahnlosen Zuschauer degradieren lassen, während im Hintergrund möglicherweise versucht wird, ministerielle Verantwortung zu verschleiern oder Akteure im diplomatischen Dienst zu schützen. Jede Form von politischer Intervention oder Verschleppung bei der Aufklärung dieses Pass-Skandals muss im Keim erstickt und lückenlos offengelegt werden.

 

Um das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in eine unabhängige, wehrhafte und unbestechliche Justiz zu sichern, ist eine lückenlose Transparenz über den aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens unverzichtbar. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, gegen welche Personen ermittelt wird, welche Zwangs-maßnahmen bereits gesetzt wurden und ob internationale Rechtshilfeersuchen greifen. Die Beantwortung der nachstehenden Fragen ist daher im Sinne der parlamentarischen Kontrolle und zur Wahrung des Rechtsstaates von elementarer Bedeutung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann genau wurde die zuständige Staatsanwaltschaft (bzw. gegebenenfalls die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – WKStA) erstmals über die vorliegende Anzeige des BAK bezüglich der Vorfälle an der Botschaft London in Kenntnis gesetzt?

2.    Welche Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren in dieser Causa?

3.    Unter welchem Aktenzeichen wird das Ermittlungsverfahren derzeit geführt?

4.    Gegen wie viele Beschuldigte (aufgeschlüsselt nach Botschaftsbediensteten, externen Vermittlern und den Empfängern der unrechtmäßigen Pässe) wird im Rahmen dieses Verfahrens aktuell ermittelt?

5.    Welche konkreten Straftatbestände des Strafgesetzbuches (wie z. B. Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechung oder Urkundenfälschung) sind Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens?

6.    Wurden von der Staatsanwaltschaft bereits gerichtliche Bewilligungen für strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (wie z. B. Hausdurchsuchungen, Sicher-stellungen von Datenträgern, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen oder Festnahmen) beantragt, und in welchem Umfang wurden diese bewilligt und vollzogen?

7.    Befinden sich im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren Beschuldigte in Untersuchungshaft?

a.    Wenn ja, wie viele Personen?

b.    Aus welchen konkreten Haftgründen?

8.    Liegen den Justizbehörden im Rahmen der Ermittlungsakten Hinweise oder Berichte vor, die auf eine verspätete Anzeigeerstattung oder eine mangelhafte Kooperation seitens des Außenministeriums (BMEIA) mit den Ermittlungs-behörden hindeuten?

9.    Wurden bereits internationale Rechtshilfeersuchen – insbesondere an die britischen Justizbehörden – gestellt, um Beweismittel zu sichern, Zeugen zu vernehmen oder Beschuldigte auszuliefern?

a.    Wenn ja, wie ist der aktuelle Status dieser Ersuchen?

10. Bis wann rechnet die zuständige Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Ermittlungsstand mit dem Abschluss der Erhebungen und einer Entscheidung über eine etwaige Anklageerhebung?

11. Gibt es Erkenntnisse der Justiz darüber, ob die unrechtmäßig ausgestellten Reisepässe im Rahmen anderer strafbarer Handlungen im Inland oder Ausland (wie z. B. Geldwäsche, Schlepperei, Identitätsdiebstahl oder Delikte im Bereich des Terrorismus) verwendet wurden?

a.    Wenn ja, sind diesbezüglich weitere Verfahren anhängig?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    vgl. APA0327 2026-06-18/16:43

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260618_OTS0146/aussenministerium-entdeckt-unregelmaessigkeiten-bei-passausstellungen-und-erstattet-anzeige

https://orf.at/stories/3433734/

https://exxpress.at/news/alarm-im-aussenamt-verdaechtige-pass-ausstellungen-bei-botschaft-in-london/  (aufgerufen am 23.06.2026)