6520/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Intransparente Gesamtkosten und methodische Fragen zur Zusammensetzung des Klimarats
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Klimarat der Bürgerinnen und Bürger“ (8944/J)[1] wurden zwar Teilaspekte der Kosten genannt, doch bleiben die Gesamtkosten für die organisatorische Abwicklung durch das „Sekretariat“ und das „Moderationsteam“ völlig im Dunklen. Zudem wird die „demokratische Legitimation“ mit dem Hinweis auf ein „Mini-Österreich“ begründet, ohne die genauen Gewichtungen der Statistik Austria offenzulegen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. In der Beantwortung zu Frage 4 werden Kosten von 41.295,00 € für die Statistik Austria genannt. Welche Gesamtkosten fielen darüber hinaus für die externe Vergabe des „Sekretariats“ an die ARGE Klimarat an?
2. Welche Kosten wurden konkret für das „erfahrene Moderationsteam“ budgetiert bzw. bereits ausgezahlt?
3. Welche Kosten entstanden für die wissenschaftliche Begleitung durch Georg Kaser, Birgit Bednar-Friedl und das multidisziplinäre Begleitgremium?
4. Wie viele Personen wurden insgesamt von der Statistik Austria kontaktiert, um die 100 finalen Teilnehmer zu finden?
5. Wurde bei der Auswahl neben Alter, Geschlecht und Einkommen auch die politische Einstellung oder die Einstellung zum Klimawandel abgefragt, um eine weltanschauliche Einseitigkeit zu verhindern?
6. Wie wurde sichergestellt, dass Personen ohne Internetzugang oder mit geringem Interesse an politischen Prozessen gleichermaßen im „Mini-Österreich“ vertreten sind?
7. Es gab auch Aufwandsentschädigungen von 100 € pro Wochenende. Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Auszahlung dieser Entschädigung?
a. Ist diese Entschädigung steuerfrei oder als Einkommen zu versteuern?
b. Gab es Teilnehmer, die über die 100 € hinausgehenden Verdienst-entgang (beispielsweise für Selbstständige) geltend gemacht haben, und wurde dieser ersetzt?
8. In der Beantwortung zu Frage 21 wird festgehalten, dass der Klimarat keine politischen Entscheidungen trifft, sondern „Vorschläge für die Politik“ erarbeitet. Welche dieser Vorschläge wurden bisher konkret in Gesetzesentwürfe Ihres Ressorts übernommen?
a. Falls bisher keine Vorschläge übernommen wurden, wurden in Gremien bereits final über Empfehlungen entschieden?
i. Wenn ja, über welche?
9. Werden die Protokolle der Sitzungen und die Unterlagen, die den Bürgern als Informationsbasis dienten, vollständig für die Öffentlichkeit einsehbar veröffentlicht?
a. Wenn nein, warum bleibt die Informationsgrundlage der Bürgerräte unter Verschluss?
10. Es wird erwähnt, dass es ein „beratendes Stakeholder-Gremium“ gibt. Welche Organisationen oder Sozialpartner sind in diesem Gremium namentlich vertreten?
11. Erhalten die Mitglieder dieses Gremiums ebenfalls Honorare oder Aufwands-entschädigungen aus dem Budget des Ressorts?
12. Da der Klimarat laut der Beantwortung „keine Alternative zur Volksbefragung“ ist, beabsichtigen Sie, die im Klimarat erarbeiteten Maßnahmen einer tatsächlichen bundesweiten Volksbefragung zu unterziehen, um eine echte demokratische Legitimation durch die gesamte Bevölkerung sicherzustellen?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/8944
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/8442 (aufgerufen am 24.04.2026)