6521/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Hechenberger, Johannes Schmuckenschlager, Martina Diesner-Wais, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Effizienz, Aufgabenwahrnehmung, Arbeitsweise und Ressourceneinsatz des Tierschutzrates sowie der Arbeitsgruppen
Der Tierschutzrat ist gemäß § 42 Tierschutzgesetz als beratendes Gremium zur Begleitung, Evaluierung und Weiterentwicklung des Tierschutzes in Österreich eingerichtet. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben zählen insbesondere die Beratung der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers und der Tierschutzkommission, die Erstellung von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen, die Ausarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen im Bereich des Tierschutzes sowie die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, europarechtlicher Vorgaben, ökonomischer Gegebenheiten und praktischer Umsetzungsmöglichkeiten. Darüber hinaus erstellt der Tierschutzrat Berichte über aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen und seine eigene Tätigkeit.
Aufgrund seiner gesetzlichen Aufgabenstellung kommt dem Tierschutzrat eine wesentliche Rolle bei der Vorbereitung fachlicher Grundlagen für politische und rechtliche Entscheidungen im Bereich des Tierschutzes zu. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der Effizienz der Arbeitsweise des Tierschutzrates, der Zweckmäßigkeit des Ressourceneinsatzes, der Zusammensetzung des Gremiums sowie der Berücksichtigung wissenschaftlicher, praktischer und wirtschaftlicher Aspekte bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Die Arbeitsgruppe „Fische" wurde als konkretes Beispiel ausgewählt, um die Arbeitsweise, den Ressourceneinsatz und die Aufgabenerfüllung des Tierschutzrates anhand eines aktuellen Arbeitsprozesses exemplarisch zu beleuchten.
Österreich weist im Bereich der Fischversorgung eine äußerst geringe Selbstversorgungsrate von lediglich 8 %[1] auf und ist in hohem Ausmaß von Importen abhängig. Auch auf EU-Ebene zeigt sich eine hohe Importabhängigkeit, da ein wesentlicher Teil der Eigenproduktion exportiert wird. Nach Abzug der Exporte deckt die EU-Produktion[2] nur 14,2 % des Verbrauchs (2023); der überwiegende Teil wird durch Importe gedeckt. Vor diesem Hintergrund verfolgt Österreich mit dem Nationalen Strategieplan für Aquakultur und Fischerei[3] das politische Ziel, die österreichische Fischproduktion auszubauen und die Versorgung zu stärken.
In den vergangenen Jahren wurden auf nationaler und europäischer Ebene bereits umfangreiche Initiativen im Bereich des Tierwohls bei Fischen gesetzt. Die österreichische Aquakulturbranche wirkte bereits 2023 an der Erarbeitung des Handbuchs Nutzfische sowie an Instrumenten zur betrieblichen Tierschutz-Selbstevaluierung in der Fischhaltung mit.[4] Zudem wurde 2024 mit dem EU-Referenzzentrum für Tierwohl bei aquatischen Tieren[5] (EURCAW-Aqua) von der Europäischen Kommission eine Einrichtung geschaffen, die Behörden der Mitgliedstaaten mit wissenschaftlicher und technischer Expertise im Bereich des Tierwohls bei aquatischen Tieren unterstützt. Fachfragen können jederzeit von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten an das EURCAW-Aqua herangetragen werden.
Im April 2025 wurde im Tierschutzrat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe[6] „Fische" eingerichtet, deren Arbeitsauftrag die Erarbeitung von Mindestanforderungen für die Haltung der am häufigsten in Kreislaufanlagen gehaltenen Fischarten, insbesondere aber die Fischarten Afrikanischer Wels, Tilapia (eine tropische Buntbarschart) und Lachs, umfasst. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Fische wurden daraufhin acht Fokusgruppen (Unterarbeitsgruppen) eingerichtet; zusätzlich fanden zahlreiche protokollierte Besprechungen in wechselnden personellen Konstellationen statt, teils ausschließlich mit offiziell nominierten Tierschutzrat-Mitgliedern (monatliche Jour fixe), teils unter Einbindung von bis zu elf externen Expertinnen und Experten. Bis Mitte Jänner 2026 fanden 18 Besprechungen mit einer Sitzungsdauer von insgesamt mehr als 30 Stunden statt. Trotz insgesamt 18 Sitzungen gab es keine abschließende Festlegung der zu behandelnden Fischarten.
Vor dem Hintergrund dieses personellen und zeitlichen Aufwands, der bestehenden nationalen und europäischen Initiativen im Bereich des Tierwohls bei Fischen sowie der Vielzahl beteiligter Institutionen und Gremien stellen sich Fragen hinsichtlich der erzielten Ergebnisse, möglicher Doppelgleisigkeiten, der Effizienz des Ressourceneinsatzes des Tierschutzrates sowie der sachlichen Rechtfertigung der eingerichteten Arbeitsstrukturen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
Fragen zum Tierschutzrat:
1. Wie sind die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche der im Bereich des Tierschutzes bestehenden Gremien und Einrichtungen, insbesondere des Tierschutzrates, der Tierschutzkommission, der Qualzuchtkommission, des Vollzugsbeirates sowie der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, voneinander abgegrenzt?
a. In welchen Bereichen bestehen zwischen diesen Gremien und Einrichtungen inhaltliche Überschneidungen?
b. Welche Maßnahmen werden seitens des Bundesministeriums gesetzt, um Überschneidungen und Doppelgleisigkeiten zwischen den im Tierschutzgesetz vo rgesehenen Gremien und Einrichtungen zu vermeiden?
c. Wie wird seitens des Bundesministeriums sichergestellt, dass es im Bereich des Tierschutzes zu keinen Doppelgleisigkeiten mit bestehenden Strukturen (bspw. EU-Referenzzentren), Leitlinien, Expertisen oder Arbeitsprozessen auf EU-Ebene kommt?
d. Worin unterscheiden sich nach Auffassung des Bundesministeriums die Aufgaben und Zuständigkeiten des Tierschutzrates und der Tierschutzkommission?
e. Wie unterscheiden sich die Tätigkeiten des Tierschutzrates und der Tierschutzkommission in der praktischen Vollziehung?
f. Welche konkreten Mehrwerte ergeben sich aus dem parallelen Bestehen des Tierschutzrates und der Tierschutzkommission?
g. Wurde geprüft, ob durch eine Zusammenführung oder Neustrukturierung der Aufgaben des Tierschutzrates und der Tierschutzkommission Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen erzielt werden könnten?
(i) Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
(ii) Falls nein: Warum wurde eine solche Prüfung bislang nicht vorgenommen?
h. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wurde die Qualzuchtkommission eingerichtet, deren gesetzlicher Aufgabenbereich insbesondere wissenschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Heimtieren umfasst. Aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet, den Themenbereich Heimtiere aus dem Aufgabenbereich des Tierschutzrates auszunehmen?
i. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Überschneidungen und Doppelgleisigkeiten zwischen der Qualzuchtkommission und dem Tierschutzrat zu vermeiden?
j. Wie beurteilt das Bundesministerium die Effizienz der derzeitigen Aufgabenverteilung zwischen Qualzuchtkommission und Tierschutzrat?
k. Welche Mechanismen bestehen, um eine sachlich nicht gerechtfertigte Verschärfung unionsrechtlicher Vorgaben im nationalen Tierschutzrecht bzw. in darauf aufbauenden Empfehlungen und Arbeitsprozessen zu vermeiden?
2. Wie werden dem Tierschutzrat Arbeitsaufträge bzw. thematische Arbeitszuteilungen erteilt?
a. Erfolgt die Erteilung solcher Arbeitsaufträge direkt durch die zuständige Bundesministerin oder durch das Bundesministerium?
b. Wenn nein, von welchen Stellen werden Arbeitsaufträge erteilt und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt dies?
c. Nach welchen Kriterien werden solche Arbeitsaufträge begründet, priorisiert und qualitätsgesichert?
d. Wer überprüft vor der Behandlung eines Themenvorschlags oder der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, ob ein tatsächlicher praktischer Handlungsbedarf besteht und die erforderliche fachliche, wissenschaftliche und praktische Expertise für die Bearbeitung vorliegt?
3. Wie hoch waren Kosten und Ressourceneinsatz im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Tierschutzrates in den letzten fünf Jahren, und welche konkreten Arbeitsergebnisse standen diesem Aufwand gegenüber?
a. Wie hoch war der gesamte Ressourceneinsatz (administrativ, personell, zeitlich, monetär), der durch die Tätigkeit des Tierschutzrates in den letzten fünf Jahren entstanden ist?
b. Welche Kostenanteile wurden jeweils vom Bund und welche von den Bundesländern getragen?
c. Wie hoch war der zeitliche und personelle Aufwand der in den Tierschutzrat entsandten und aus öffentlichen Mitteln finanzierten Mitglieder in den letzten fünf Jahren?
d. Wie viele Empfehlungen, Stellungnahmen oder sonstige Arbeitsergebnisse wurden in den letzten fünf Jahren vom Tierschutzrat erstellt?
e. Wie viele Empfehlungen, Stellungnahmen oder Vorschläge wurden vom Bundesministerium aufgegriffen und in Rechtsvorschriften oder Vollzugsmaßnahmen übernommen?
f. Wurde die Tätigkeit des Tierschutzrates in den letzten fünf Jahren evaluiert?
g. Wenn ja, welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen hinsichtlich Effizienz, Zielerreichung und Nutzen des Tierschutzrates wurden daraus gezogen?
4. Wie kommen Beschlüsse des Tierschutzrates zustande?
a. Wie stellt sich die Zusammensetzung des Tierschutzrates hinsichtlich der vertretenen Interessengruppen dar?
b. Wie leitet sich das geltende Abstimmungsverhältnis daraus ab und wie wird dieses sachlich begründet?
c. Wie wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Interessenlagen im Tierschutzrat ausgewogen berücksichtigt werden?
d. Aus welchen sachlichen Gründen sieht das Tierschutzgesetz vor, dass jede Tierschutzombudsperson über ein eigenes Stimmrecht verfügt, während bundesweit tätige Interessenvertretungen jeweils durch eine Stimme vertreten sind?
e. In welcher Weise werden die Interessen der mit Tierhaltung befassten Personenkreise sowie der betroffenen Wirtschafts- und Produktionskreise im Tierschutzrat berücksichtigt?
f. Falls eine solche Berücksichtigung nicht oder nur eingeschränkt erfolgt: Wie wird dies sachlich gerechtfertigt?
g. Wie werden die gefassten Beschlüsse des Tierschutzrates an die Bundesministerin bzw. das Bundesministerium kommuniziert?
h. Nach welchen sachlichen Kriterien wurde die derzeitige Verteilung der Stimmrechte im Tierschutzrat festgelegt?
i. Wie wird sichergestellt, dass bei Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen des Tierschutzrates die in § 42 Abs. 7 Tierschutzgesetz genannten wissenschaftlichen Erkenntnisse, praktischen Erfahrungen, ökonomischen Gegebenheiten und praktischen Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt werden?
j. Wer überprüft im Rahmen der Tätigkeit des Tierschutzrates und seiner Arbeitsgruppen die Einhaltung der in § 42 Abs. 7 Tierschutzgesetz festgelegten Anforderungen?
Die Geschäftsordnung des Tierschutzrats (§ 1 Abs. 2) sieht die Beiziehung von Experten sowohl im Rat als auch in den Arbeitsgruppen durch Beschluss des Tierschutzrats und Zustimmung der Bundesministerin vor.
k. Nach welchen Kriterien und Nachweisen der Expertise werden die Experten herangezogen?
l. Wer nominierte die Experten in der Vergangenheit und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
m. Falls Experten ohne Beschluss des Tierschutzrates und Zustimmung der Bundesministerin beigezogen wurden: Aus welchen Gründen erfolgte dies?
n. Wie wird sichergestellt, dass die gemäß § 41 Abs. 1 und 2 Tierschutzgesetz von den Ländern bestellten Tierschutzombudsleute die gesetzlich vorgesehenen fachlichen Voraussetzungen erfüllen?
o. Welche Ausbildungen oder Qualifikationen werden vom Bundesministerium als den in § 41 Abs. 1 und 2 Tierschutzgesetz genannten Studienabschlüssen gleichwertig angesehen und welche Zusatzausbildungen im Bereich Tierschutz werden dabei anerkannt?
5. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob die im Tierschutzrat behandelten Themen mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedeutung sowie den bestehenden Produktions- und Tierhaltungsschwerpunkten in Österreich übereinstimmen?
a. Wie wird eine thematische Schwerpunktsetzung begründet?
b. Wer stellt die Relevanz der behandelten Themen fest?
c. Wie wird aus einem Antrag, einer Anregung oder einem Themenvorschlag ein konkreter Arbeitsauftrag des Tierschutzrates?
d. Falls Themen behandelt werden, die nicht mit den tatsächlichen Produktions- und Tierhaltungsschwerpunkten in Österreich übereinstimmen: Wie wird dies sachlich gerechtfertigt?
6. Auf welcher Grundlage werden Empfehlungen oder Entscheidungsgrundlagen des Tierschutzrates erstellt, wenn für einen Sachverhalt keine oder nur eingeschränkte wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse vorliegen?
a. Wie wird in solchen Fällen sichergestellt, dass die Empfehlungen dennoch verhältnismäßig sind sowie wirtschaftliche Auswirkungen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten angemessen berücksichtigen?
b. Welche alternativen Grundlagen, Methoden oder Erkenntnisquellen werden in solchen Fällen herangezogen?
7. Wurde seitens des Bundesministeriums geprüft, ob die derzeitige Ausgestaltung, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Tierschutzrates unter Berücksichtigung des damit verbundenen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwands noch zweckmäßig, effizient und den aktuellen Anforderungen entsprechend ist?
a. Falls ja: Zu welchen Ergebnissen kam diese Prüfung?
b. Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?
c. Falls nein: Warum wurde eine solche Prüfung bislang nicht vorgenommen?
8. Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich das Bekenntnis zur Neustrukturierung des Tierschutzrates.
a. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Umsetzung dieses Vorhabens geplant?
b. Ist die Umsetzung noch in der laufenden Legislaturperiode vorgesehen?
c. Falls ja: Welcher Zeitplan ist vorgesehen?
d. Falls nein: Aus welchen Gründen wurde die im Regierungsprogramm vorgesehene Neustrukturierung bislang nicht umgesetzt?
Fragen zur Arbeitsgruppe Fische:
9. Wie wird sichergestellt, dass es durch die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Fische zu keinen Doppelgleisigkeiten mit den Arbeiten des EU-Referenzzentrums für Tierwohl bei aquatischen Tieren (EURCAW-Aqua) kommt?
a. Bestehen inhaltliche Überschneidungen mit den Arbeiten des EURCAW Aqua?
b. Falls ja: Welche?
c. Falls nein: Worin besteht die fachliche Abgrenzung?
d. Wurden dazu Informationen oder fachliche Einschätzungen des EURCAW Aqua eingeholt?
e. Falls ja: Von wem und in welcher Form?
f. Falls nein: Warum nicht?
g. Wurde geprüft, ob zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Schonung personeller sowie finanzieller Ressourcen bestehende Expertise des EURCAW-Aqua genutzt werden kann?
h. Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
i. Falls nein: Warum nicht?
10. Die Mindestanforderungen für die Haltung von Nutzfischen sind bereits allgemein in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt. In der Arbeitsgruppe Fische werden darüber hinaus besondere Haltungsvorschriften für Kreislaufanlagen erarbeitet. Wie wird dieser Arbeitsauftrag sachlich und rechtlich begründet?
a. Welche konkreten Ergebnisse wurden bislang im Rahmen der Arbeitsgruppe Fische erzielt?
b. Welche Ergebnisse wurden bislang an das Bundesministerium übermittelt?
c. Wie hoch ist der bisherige zeitliche, personelle und organisatorische Aufwand der Arbeitsgruppe Fische einschließlich aller Fokusgruppen und eingebundenen Gremien?
d. Stehen die bislang erzielten Ergebnisse aus Sicht des Bundesministeriums in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Aufwand?
e. Aus welchen Gründen erfolgte trotz 18 Sitzungen und der Einrichtung von acht Fokusgruppen bis Mitte Jänner 2026 keine abschließende Festlegung der zu behandelnden Fischarten?
f. Welche konkreten Meilensteine und Arbeitsergebnisse wurden für die Arbeitsgruppe Fische vorgegeben und in welchem Ausmaß wurden diese bisher erreicht?
[1] https://www.statistik.at/statistiken/land-und-forstwirtschaft/landwirtschaftliche-bilanzen/versorgungsbilanzen
[2] https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/CASP_STU(2026)759344
[3] https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:260c291d-33d5-4e84-8246-a63eaa26a3d1/Nationaler_Strategieplan_%C3%96sterreichs_f%C3%BCr_die_Aquakultur_und_Fischerei_f%C3%BCr_den_Zeitraum_2021-2027.pdf
[4] Handbuchs Nutzfische https://www.tierschutzkonform.at/wp-content/uploads/2023/09/Handbuch-Nutzfische Auflage-1-4.pdf, Selbstevaluierung Checkliste https://www.tierschutzkonform.at/wp-content/uploads/2023/09/Checkliste-Nutzfische-Auflage-1-1.pdf
[5] https://food.ec.europa.eu/animals/animal-welfare/eu-reference-centres-animal-welfare_en
[6] Siehe öffentlich verfügbares Protokoll der 50. Sitzung des Tierschutzrates am 23.04.2025