6525/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Alexander Petschnig
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Einspruch des BMASGPK gegen die Herzchirurgie-Abteilung Oberwart: Rechtsgrundlagen, Versorgungsplanung und finanzielle Folgen
Im März 2026 hat die Klinik Oberwart den Betrieb einer neuen Herzchirurgie-Abteilung aufgenommen. Herzchirurgie gilt gemäß dem geltenden Österreichischen Struktur-plan Gesundheit (ÖSG 2023)[1] als Referenzzentrum mit überregionaler Versorgungsplanung und erfordert bundesweite Koordination in der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK).
Gegen den für die Herzchirurgie-Abteilung in Oberwart erteilten Errichtungs- und Bewilligungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung hat das BMASGPK Einspruch eingelegt.[2] Dieser Einspruch wirft grundsätzliche Fragen zur Plan-konformität, zur Patientensicherheit, zur Finanzierung und zu möglichen gerichtlichen und finanziellen Folgen einer eventuellem Rückabwicklung auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wann genau wurde der Einspruch des BMSAGPK gegen den Bewilligungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung eingelegt?
2. Auf welche konkreten Bestimmungen des ÖSG 2023 sowie des Kranken-anstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) stützt sich dieser Einspruch?
3. Welche konkreten Mängel in der Bedarfsprüfung, der Personalausstattung oder der infrastrukturellen Ausstattung sieht das Ministerium als Grund für diesen Einspruch?
4. Wurde der Einspruch bereits mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungs-gericht Burgenland oder einer sonstigen gerichtlichen Maßnahme untermauert?
a. Wenn ja, mit welcher Maßnahme konkret?
5. Wann findet die nächste Sitzung der B-ZK statt, in welcher der Fall der Herzchirurgie Oberwart behandelt wird?
6. Welche handlungsleitenden Vorgaben hat die B-ZK bisher zu diesem Vorhaben beschlossen?
7. Welche Positionen haben die Vertreter des Bundes, der Sozialversicherung und anderer Bundesländer in der B-ZK zum burgenländischen Antrag einge-nommen?
8. Plant das Ressort, im Rahmen der B-ZK Auflagen eine bedingte Anerkennung der Abteilung vorzuschlagen?
a. Wenn ja, welche Auflagen schweben Ihnen diesbezüglich vor?
9. Welche aktuellen Fallzahlen, Ergebnisqualitätsdaten und Komplikationsraten liegen dem Ministerium aus dem österreichweiten Qualitätsregister Herz-chirurgie für die Abteilung in Oberwart bereits vor?
10. Wie bewertet das Ressort das Volumen-Outcome-Verhältnis bei einer neuen Herzchirurgie in einem Bundesland mit rund 300.000 Einwohnern im Vergleich zu bestehenden Referenzzentren?
11. Welche Maßnahmen hat das Ressort ergriffen bzw. plant es zu ergreifen, um die 7/24-Verfügbarkeit von Fachpersonal, Herz-Lungen-Maschinen und Intensivbetten der Stufe 3 in Oberwart langfristig abzusichern?
12. Welche finanziellen Konsequenzen hat der laufende Betrieb der Herzchirurgie Oberwart für den Bundesanteil am burgenländischen Landesgesundheitsfonds und die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung?
13. In welcher Höhe wurden bisher Mittel des Bundes oder der Sozialversicherung für die Errichtung und den Betrieb der Abteilung in Oberwart verwendet bzw. abgerechnet?
14. Beabsichtigt das Ressort, gegebenenfalls – sollte es in der B-ZK zu keinem tragfähigen Kompromiss kommen – gerichtliche Schritte gegen den Bewilligungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung zu setzen?
a. Wenn ja, welche Chancen sehen Sie für diese Maßnahme?
15. Wer würde im Falle einer gerichtlichen Aufhebung des burgenländischen Bewilligungsbescheides die Kosten einer allfälligen Rückabwicklung tragen?
16. Wie hoch schätzen Sie die in diesem Fall drohenden Kosten ein?
17. Gibt es für diese allfälligen Kosten eine – wie auch immer geartete – Haftung des Bundes oder der Sozialversicherung?
18. Wie viele burgenländische Patientinnen und Patienten wurden in den Jahren 2020 bis 2025 als „Gastpatienten“ in andere Bundesländer für herzchirurgische Eingriffe überwiesen bzw. abgewiesen?
19. Welche Wartezeiten lagen dabei vor?
20. Sieht das Ressort eine Versorgungslücke in der Herzchirurgie für das Burgenland?
21. Welche alternativen Maßnahmen wurden geprüft, bevor der gegenwärtige burgenländische Alleingang erfolgte?
22. Plant das Ressort eine Anpassung des ÖSG 2023 hinsichtlich der überregionalen Versorgungsplanung für hoch spezialisierte Leistungen wie Herzchirurgie in „kleineren“ Bundesländern?
23. Welche Schritte unternimmt das Ressort derzeit, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Land Burgenland herbeizuführen?
24. Wie bewertet das Ressort die Kritik des Landeshauptmannes von Burgenland an der „konzeptlosen Politik“ des Bundes in diesem spezifischen Zusammen-hang?
25. Welche Schritte unternimmt das Ressort derzeit in Zusammenhang mit der Herzchirurgie-Struktur in Österreich?