654/J XXVIII. GP

Eingelangt am 07.03.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Sanktionen im Zusammenhang mit häuslichem Unterricht

 

 

Eine Mutter zweier Kinder im häuslichen Unterricht wandte sich schriftlich an die FPÖ, da sie - möglicherweise aufgrund einer Weigerung den Anordnungen der Schul-behörde zu folgen - mit Verwaltungsstrafen sanktioniert wurde:

 

„Als alleinerziehende Mutter stehe ich seit zwei Jahren unter massivem Druck durch unberechtigte Geldstrafen, die mir aufgrund unseres englischsprachigen häuslichen Unterrichts von den Behörden auferlegt werden. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass der häusliche Unterricht laut österreichischer Verfassung nicht eingeschränkt werden darf.           

 

Wir nutzen eine englische Online-Schule, deren Bildungsangebot ab 15 Jahren in Wien (bei Mitschülern) bereits anerkannt wird (meine Kinder sind aber erst 11 und 13).

 

Auch die öffentliche europäische Schule in Innsbruck bietet englischsprachige Bildung an, die also im öffentlichen Schulwesen als gleichwertig der einer deutschen Bildung betrachtet wird. Es gibt daher keinen sachlichen Grund, warum uns durch die Behörden solche Schwierigkeiten bereitet werden. […] Unsere bereits benachteiligte Familie hat neben dem von mir privat finanzierten Schulgeld von 8.000 € pro Jahr, nun Geldstrafen von 2.200 € für 22/23 gezahlt, die sich aber im Schuljahr 23/24, trotz gleichbleibender Sachlage auf 4.400 € verdoppelt haben und weiterhin exekutiert werden.

 

Eine Wiedereingliederung der Kinder in eine deutschsprachige öffentliche Schule, wie es von der Bildungsdirektion gefordert wird, würde für meine Kinder nicht nur gesundheitliche Nachteile bringen, sondern auch einen Verlust der Anerkennung der letzten 3 Schuljahre bedeutet. Denn die Bildungsdirektion Steiermark will unsere international anerkannten englischsprachigen Zeugnisse nicht akzeptieren oder anrechnen.“

 

Ein Schreiben, das die Frau ebenfalls mitschickte, zählt eine Reihe von Verschärfungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem häuslichen Unterricht auf:

 

„-     Er hat die Frist für die Abmeldung zum häuslichen Unterricht verkürzt: früher bis zum Beginn des neuen Schuljahres, in dem der häusliche Unterricht stattfinden sollte, nunmehr bis eine Woche nach dem Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres.

-      Er hat ein verpflichtendes ‚Reflexionsgespräch‘ eingeführt, bei dessen Nichtabsolvierung die Schulbehörde das Ende des häuslichen Unterrichts bzw. die Zuweisung des betroffenen Kindes in eine öffentliche Schule zu verfügen hat.

-      Er hat für die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit der Wahl der Schule, an der die Externistenprüfung abgelegt werden kann, weitgehend aufgehoben.

-      Er hat den Zeitraum, innerhalb dessen die Externistenprüfungen abgelegt werden müssen, stark verkürzt: Nun müssen die Prüfungen zwischen dem 1. Juni und dem Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres abgelegt werden, während sie vorher auch je nach Lernfortschritt über das Schuljahr verteilt werden konnten.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Trifft die Einschätzung der eingangs zitierten Mutter zu, wonach die ihr auferlegten Strafen aufgrund des auserwählten englischsprachigen Unterrichts zu Unrecht erfolgt sind?

a.    Falls ja, warum?

b.    Falls nein, warum nicht?

2.    Ist Ihnen die oben genannte englische Online-Schule bekannt?

a.    Falls ja, um welche Schule handelt es sich?

3.    In wie vielen Fällen wurde zu spät versucht, Kinder für das laufende Schuljahr zum häuslichen Unterricht abzumelden?

4.    In wie vielen Fällen wurden für das laufende Schuljahr die verpflichtenden Reflexionsgespräche durchgeführt?

5.    In wie vielen Fällen wurde für das laufende Schuljahr aufgrund der Nichtabsolvierung des verpflichtenden Reflexionsgesprächs das Ende des häuslichen Unterrichts bzw. die Zuweisung des betroffenen Kindes in eine öffentliche Schule verfügt?

6.    Basierend auf welchen Überlegungen werden die Schulen, an denen Kinder im häuslichen Unterricht ihre Externistenprüfungen abzulegen haben, ausgewählt?

7.    An welchen Schulen wurden im vergangenen Schuljahr wie viele Externisten-prüfungen abgelegt?

8.    In wie vielen Fällen wurde im letzten Schuljahr aufgrund nicht im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum abgelegter Externistenprüfungen das Ende des häuslichen Unterrichts bzw. die Verpflichtung zum Besuch einer öffentlichen Schule verfügt?

9.    In wie vielen Fällen musste im vergangenen Schuljahr die Externistenprüfung wiederholt werden?

10. Wie verteilen sich die Wiederholungen von Externistenprüfungen im letzten Schuljahr auf die Unterrichtsfächer?

11. In wie vielen Fällen wurden im vergangenen Schuljahr aufgrund der Weigerung von Eltern, Anordnungen der Schulbehörden im Zusammenhang mit dem häuslichen Unterricht zu befolgen, Verwaltungsstrafen verhängt?

12. In wie vielen Fällen kam es im vergangenen Schuljahr aufgrund von Schulpflichtverletzungen zu einem Entzug der elterlichen Obsorge?