6540/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gesamtkosten der österreichischen Mitgliedschaften bei internationalen Organisationen – reguläre Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrbeiträge
Die Republik Österreich überweist jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge an internationale Organisationen. Für 2025 weist das Finanzministerium 668,5 Millionen Euro aus, für 2026 bereits 722,3 Millionen Euro.[1] Hinter diesen Summen steht eine simple, bis heute unbeantwortete Frage: Was muss Österreich aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zahlen, und was zahlt es freiwillig obendrauf?
Die jährliche Beitragsübersicht nach § 42 Abs. 4 BHG 2013 ordnet die Zahlungen nach Organisationen und Untergliederungen. Eine Trennung zwischen Pflicht und Freiwilligkeit nimmt sie nicht vor. In der gesamten Aufstellung kommt das Wort „freiwillig“ ein einziges Mal vor, bei einem OECD-Beitrag von 0,005 Millionen Euro.[2] Das Transparenzportal des Bundes spricht dagegen offen von „Pflichtbeiträgen sowie freiwilligen Beiträgen für Programme, Projekte und andere Leistungen“.[3] Die freiwilligen Mehrbeiträge gibt es also. Sie werden nur nicht ausgewiesen.
Am größten ist die Unklarheit beim größten Block. Die Beiträge an die internationalen Finanzinstitutionen betragen 2025 rund 287,8 Millionen Euro und 2026 rund 352,1 Millionen Euro.[4] Nur rund 24,2 Millionen Euro davon sind vertragliche Kapital-beteiligungen. Rund 263,6 Millionen Euro entfallen auf Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds, also auf politisch verhandelte Zusagen ohne fixen Beitrags-schlüssel, die großteils auf die Entwicklungshilfequote angerechnet werden.[5] Dazu kommen freiwillige Großposten wie der „Green Climate Fund“ mit je 60 Millionen Euro.
Das Finanzministerium erstellt die Beitragsübersicht nach § 42 Abs. 4 BHG 2013 und verfügt über die konsolidierten Daten. Es ist damit als einziges Ressort in der Lage, die folgende Gesamtaufschlüsselung vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
Vorbemerkung:
Soweit nachstehend nach Beträgen für die Jahre 2020 bis 2026 gefragt wird, sind für die Jahre 2020 bis 2024 die tatsächlichen Auszahlungen (Vollzug) und für die Jahre 2025 und 2026 die veranschlagten Werte sowie der jeweils aktuelle Vollzugsstand anzugeben.
Hinweis zur Systematik:
Die folgenden Fragen unterscheiden drei Kategorien.
Kategorie A: vertraglich zwingende Pflichtbeiträge mit fixem oder verbindlich festgelegtem Beitragsschlüssel.
Kategorie B: freiwillige Beiträge ohne vertragliche Beitragspflicht.
Kategorie C: Wiederauffüllungen und Kapitalzusagen an internationale Finanzinstitutionen
1. Wie hoch waren bzw. sind die gesamten Beiträge der Republik Österreich an internationale Organisationen in den Jahren 2020 bis 2026, jeweils gesondert nach Kalenderjahr und in Euro?
2. Wie verteilt sich diese Gesamtsumme in den genannten Jahren jeweils auf die Kategorien A, B und C, jeweils in Euro und in Prozent der Gesamtsumme?
a. Welche Gesamtsumme an freiwilligen Beiträgen (Kategorie B) leistete Österreich in den Jahren 2020 bis 2026 jeweils?
b. Welche Organisationen, Fonds und Programme ordnet das Ressort jeweils der Kategorie A, der Kategorie B und der Kategorie C zu, gesondert nach Empfänger?
c. Welche Rechtsgrundlage begründet jeweils die Einordnung eines Beitrags als Pflichtbeitrag?
d. Welche Definition legt das Ressort der Abgrenzung zwischen Pflichtbeitrag und freiwilligem Beitrag insgesamt zugrunde?
3. Warum werden in der Beitragsübersicht nach § 42 Abs. 4 BHG 2013 die freiwilligen Beiträge nicht gesondert von den Pflichtbeiträgen ausgewiesen?
4. Aus welchen Organisationen, Fonds und Programmen setzen sich die freiwilligen Beiträge (Kategorie B) zusammen, jeweils gesondert nach Empfänger, Jahr und Betrag in Euro für die Jahre 2024, 2025 und 2026?
a. Welche zehn Empfänger erhielten die höchsten freiwilligen Beiträge, gereiht nach Höhe?
5. Welche Beträge entfielen 2024 bis 2026 jeweils auf Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds (IDA, AfEF, AsEF, IFAD, GEF, EEF) sowie auf Kapitalbeteiligungen bei internationalen Finanzinstitutionen, gesondert nach Institution und Betrag?
a. Beruhen diese Wiederauffüllungen auf einer vertraglich zwingenden Beitragspflicht oder auf einseitigen politischen Zusagen der Republik Österreich?
6. Auf welcher Grundlage und durch welche Organe werden Entscheidungen über freiwillige Beiträge und Wiederauffüllungszusagen getroffen?
7. In welcher Höhe sind freiwillige Beiträge und Wiederauffüllungszusagen für 2027 und 2028 bereits geplant, zugesagt oder im Bundesfinanzrahmen vorgesehen, gesondert nach Empfänger, Jahr und Betrag?
8. Wenn in Ihrem Ressort keine Unterscheidung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen geführt wird: Aus welchen Gründen unterbleibt diese Unterscheidung, und werden die entsprechenden Daten künftig erhoben?
9. Sind Sie bereit, künftig in der Beitragsübersicht nach § 42 Abs. 4 BHG 2013 Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge gesondert auszuweisen?
a. Wenn nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
[1] Bundesministerium für Finanzen (BMF), Beiträge an internationale Organisationen – Übersicht gemäß § 42 Abs. 4 BHG 2013, Mai 2025, S. 4
https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/Beitraege_internationale_Organisationen_2025_2026.pdf (aufgerufen am 16.06.2026).
[2] BMF, Beiträge an internationale Organisationen 2025/2026, Tabelle 4 (OECD freiwilliger Mitgliedsbeitrag, 0,005 Mio. €).
[3] Transparenzportal des Bundes, Leistung „Zahlungen an internationale Organisationen“: „Pflichtbeiträge sowie freiwillige Beiträge für Programme, Projekte und andere Leistungen internationaler Organisationen“
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1005073.html (aufgerufen am 16.06.2026).
[4] BMF, Beiträge an internationale Organisationen 2025/2026, Tabelle 1: Internationale Finanzinstitutionen 287,8 Mio. € (FV 2025), 352,1 Mio. € (FV 2026).
[5] BMF, Beiträge an internationale Organisationen 2025/2026, S. 7: Kapitalbeteiligungen 24,2 Mio. €; Mitgliedsbeiträge bei den Entwicklungsfonds (IDA, AfEF, AsEF, IFAD, GEF, EEF) 263,6 Mio. € (2025); Großteil auf die ODA-Quote anrechenbar.