6541/J XXVIII. GP

Eingelangt am 08.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Reguläre und freiwillige Beiträge Österreichs an internationale Organisationen, insbesondere den Zusatzbeitrag an die Internationale Antikorruptionsakademie

 

 

In der Untergliederung 11 „Inneres“ sind für 2025 und 2026 Beiträge an internationale Organisationen von jeweils rund 1,54 Millionen Euro budgetiert. Aufschlussreich ist die Internationale Antikorruptionsakademie (IACA) mit Sitz in Laxenburg. Neben einem Grundbeitrag von 0,3 Millionen Euro leistet Österreich einen ausdrücklich als solchen ausgewiesenen Zusatzbeitrag von 0,5 Millionen Euro.[1] Hier steht der freiwillige Mehrbeitrag wörtlich im Budget.

 

Dazu kommen Beiträge an Interpol und weitere Einrichtungen.1 Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, welcher Teil dieser Beiträge zwingend ist und welcher Teil, wie der IACA-Zusatzbeitrag, freiwillig obendrauf bezahlt wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

Vorbemerkung: Soweit nachstehend nach Beträgen für die Jahre 2020 bis 2026 gefragt wird, sind für die Jahre 2020 bis 2024 die tatsächlichen Auszahlungen (Vollzug) und für die Jahre 2025 und 2026 die veranschlagten Werte sowie der jeweils aktuelle Vollzugsstand anzugeben.

 

  1. Wie hoch waren bzw. sind die gesamten Beiträge der Untergliederung 11 an internationale Organisationen 2020 bis 2026, gesondert nach Kalenderjahr und in Euro?
  2. Welcher Anteil entfiel jeweils auf zwingende Pflichtbeiträge und welcher auf freiwillige Beiträge ohne vertragliche Beitragspflicht, in Euro und in Prozent?
  3. Welche Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 jeweils an die Internationale Antikorruptionsakademie (IACA), gesondert nach Grundbeitrag und Zusatz-beitrag, Jahr und Betrag?
    1. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung wird der Zusatzbeitrag von 0,5 Millionen Euro geleistet?
    2. Handelt es sich beim Zusatzbeitrag um eine vertragliche Verpflichtung oder eine freiwillige Leistung?
    3. Wer hat die Leistung des Zusatzbeitrags jeweils beschlossen (Bundesminister, Kabinett, Sektionsleitung oder Bundesregierung)?
    4. Welche Gegenleistungen oder Vorteile für Österreich wurden mit dem Zusatzbeitrag begründet?
  4. Welche Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 an Interpol sowie an weitere internationale Einrichtungen im Wirkungsbereich des Ressorts, gesondert nach Empfänger, Jahr und Betrag, jeweils unter Angabe, ob Pflicht oder freiwillig?
  5. Auf welcher Grundlage und durch welche Organe wird über freiwillige Beiträge Ihres Ressorts entschieden?
  6. Falls in Ihrem Ressort keine Unterscheidung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen geführt wird: aus welchen Gründen unterbleibt diese Unterscheidung, und werden die entsprechenden Daten künftig erhoben?
  7. Sind Sie bereit, Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge künftig gesondert auszuweisen?


[1]    https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/Beitraege_internationale_
Organisationen_2025_2026.pdf
, S. 23 (aufgerufen am 16.06.2026)