6541/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Reguläre und freiwillige Beiträge Österreichs an internationale Organisationen, insbesondere den Zusatzbeitrag an die Internationale Antikorruptionsakademie
In der Untergliederung 11 „Inneres“ sind für 2025 und 2026 Beiträge an internationale Organisationen von jeweils rund 1,54 Millionen Euro budgetiert. Aufschlussreich ist die Internationale Antikorruptionsakademie (IACA) mit Sitz in Laxenburg. Neben einem Grundbeitrag von 0,3 Millionen Euro leistet Österreich einen ausdrücklich als solchen ausgewiesenen Zusatzbeitrag von 0,5 Millionen Euro.[1] Hier steht der freiwillige Mehrbeitrag wörtlich im Budget.
Dazu kommen Beiträge an Interpol und weitere Einrichtungen.1 Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, welcher Teil dieser Beiträge zwingend ist und welcher Teil, wie der IACA-Zusatzbeitrag, freiwillig obendrauf bezahlt wird.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
Vorbemerkung: Soweit nachstehend nach Beträgen für die Jahre 2020 bis 2026 gefragt wird, sind für die Jahre 2020 bis 2024 die tatsächlichen Auszahlungen (Vollzug) und für die Jahre 2025 und 2026 die veranschlagten Werte sowie der jeweils aktuelle Vollzugsstand anzugeben.
[1] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/Beitraege_internationale_
Organisationen_2025_2026.pdf , S. 23 (aufgerufen am 16.06.2026)