6542/J XXVIII. GP

Eingelangt am 08.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Reguläre und freiwillige Beiträge Österreichs zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und an internationale Organisationen

 

 

In der Untergliederung 14 „Militärische Angelegenheiten“ sind für 2025 und 2026 Beiträge an internationale Organisationen von jeweils rund 28 Millionen Euro budgetiert. Davon entfallen jeweils 25 Millionen Euro auf Beiträge zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen der European Peace Facility sowie 1,4 Millionen Euro (2025) bzw. 1,9 Millionen Euro (2026) auf die Europäische Verteidigungsagentur.[1] Die European Peace Facility finanziert unter anderem militärische Unterstützungsleistungen an Drittstaaten.

 

Welcher Teil dieser militärbezogenen Auslandsbeiträge verpflichtend ist und welcher freiwillig geleistet wird, ist dem Budget nicht zu entnehmen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

Vorbemerkung: Soweit nachstehend nach Beträgen für die Jahre 2020 bis 2026 gefragt wird, sind für die Jahre 2020 bis 2024 die tatsächlichen Auszahlungen (Vollzug) und für die Jahre 2025 und 2026 die veranschlagten Werte sowie der jeweils aktuelle Vollzugsstand anzugeben.

 

1.    Wie hoch waren bzw. sind die gesamten Beiträge der Untergliederung 14 an internationale Organisationen und Instrumente 2020 bis 2026, gesondert nach Kalenderjahr und in Euro?

2.    Welcher Anteil entfiel jeweils auf zwingende Pflichtbeiträge mit verbindlichem Beitragsschlüssel und welcher auf freiwillige Beiträge ohne vertragliche Beitragspflicht, in Euro und in Prozent?

3.    Welche Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 jeweils zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen der European Peace Facility, gesondert nach Jahr und in Euro?

a.    Beruhen diese Beiträge auf einer vertraglich zwingenden Beitragspflicht oder auf gesonderten Zusagen?

b.    Welche Informationen liegen dem Ressort über die Verwendung der österreichischen Beiträge vor?

c.    Welche Empfängerstaaten wurden nach Kenntnis des Ressorts aus der European Peace Facility unterstützt?

d.    Welcher Anteil der aus der European Peace Facility unterstützten Maßnahmen betraf nach Kenntnis des Ressorts die Lieferung tödlichen Geräts und welcher Anteil nicht-tödliches Gerät, und wie verhielt sich Österreich dabei jeweils im Sinne der konstruktiven Enthaltung?

4.    Welche Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 an die Europäische Verteidigungsagentur, gesondert nach Jahr und Betrag, und welcher Anteil ist Pflicht, welcher freiwillig?

5.    Auf welcher Grundlage und durch welche Organe wird über freiwillige Beiträge Ihres Ressorts entschieden?

6.    In welcher Höhe sind solche Beiträge für 2027 und 2028 bereits geplant oder im Bundesfinanzrahmen vorgesehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Empfänger, Jahr und Betrag)

7.    Falls in Ihrem Ressort keine Unterscheidung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen geführt wird: aus welchen Gründen unterbleibt diese Unterscheidung, und werden die entsprechenden Daten künftig erhoben?

8.    Sind Sie bereit, Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge künftig gesondert auszuweisen?



[1]    https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/Beitraege_internationale_
Organisationen_2025_2026.pdf
, S. 21 (aufgerufen am 16.06.2026)