6545/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.07.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sicherheitslücke bei der Fachkräftezuwanderung – Einreise potenzieller Gefährder mit Arbeitsvisa
Medienberichte, insbesondere ein Bericht der Zeitung BILD vom 19. Dezember 2025[1], thematisieren eine mögliche sicherheitspolitische Schwachstelle bei der Fachkräfte-zuwanderung nach Deutschland. Demnach sollen mehrere mutmaßliche islamistische Gefährder mit regulären Arbeits- bzw. Fachkräftevisa eingereist sein. Im Fall Dingolfing wurden laut Bericht drei marokkanische Staatsangehörige mit Fachkräftevisa festgenommen, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. Ein weiterer Fall betrifft einen tadschikischen Staatsangehörigen in Magdeburg, der mit einem Au-pair-Visum eingereist sein soll. Sicherheitsexperten sprechen in diesem Zusammenhang von einer möglichen „Sicherheitslücke“ im System der Visaerteilung und fordern intensivere Sicherheitsüberprüfungen bereits im Visaverfahren
Auch für Österreich stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob vergleichbare Risiken im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte, sonstiger Arbeitsvisa oder im Bereich des Fachkräftezuzugs bestehen und ob bestehende Kontrollmechanismen ausreichend sind, um potenzielle Gefährder bereits vor der Einreise zu identifizieren.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Drittstaatsangehörige sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils mit einem Arbeitsvisum, einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder vergleichbaren Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit nach Österreich eingereist?
2. Aus welchen Herkunftsstaaten stammten diese Personen jeweils? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Herkunftsländern)
3. Wie viele Personen, die mit einem arbeitsbezogenen Aufenthaltstitel eingereist sind, wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nachträglich als Gefährder, terrorverdächtige Personen oder sicherheitsrelevante Personen eingestuft?
4. In wie vielen Fällen wurden seit 2023 Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit aufgrund nachträglich bekannt gewordener extremistischer, islamistischer oder sonst sicherheitsgefährdender Aktivitäten widerrufen?
5. Welche Sicherheitsüberprüfungen erfolgen derzeit vor Erteilung eines Arbeits-visums bzw. einer Rot-Weiß-Rot-Karte?
6. Welche österreichischen Behörden sind konkret in diese Sicherheits-überprüfungen eingebunden?
7. Erfolgt im Rahmen dieser Prüfungen ein verpflichtender Abgleich mit internationalen Fahndungs- und Sicherheitsdatenbanken (z. B. SIS, Interpol, Europol)?
8. Werden Social-Media-Aktivitäten, öffentlich erkennbare extremistische Äußerungen oder Hinweise auf Radikalisierung systematisch geprüft?
a. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie viele Anträge auf arbeitsbezogene Aufenthaltstitel wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 aus sicherheitsbehördlichen Gründen abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. Welche häufigsten Ablehnungsgründe lagen diesen Fällen zugrunde?
10. Gibt es eine gesonderte Risikoanalyse für Antragsteller aus Staaten mit erhöhtem islamistischem oder extremistischer Gefährdungspotenzial?
a. Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie bewertet das Ressort das Risiko, dass reguläre Fachkräftezuwanderung gezielt zur Umgehung migrations- und sicherheitspolitischer Kontrollen missbraucht wird?
12. Gibt es seitens des Ressort Hinweise darauf, dass Arbeitsmigration als Einfallstor für extremistische Netzwerke oder Gefährderstrukturen genutzt wird?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
13. Welche Maßnahmen wurden seit 2023 gesetzt, um Missbrauch von Arbeitsvisa durch sicherheitsgefährdende Personen zu verhindern?
14. Plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Sicherheitsüberprüfungen bei arbeitsbezogenen Aufenthaltstiteln?
a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele Personen mit arbeitsbezogenen Aufenthaltstiteln sind nach Ablauf ihres Aufenthaltsrechts in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nicht freiwillig ausgereist? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. Wie viele dieser Personen sind derzeit als rechtswidrig aufhältig bekannt?
b. Welche Maßnahmen bestehen zur Kontrolle, ob Inhaber befristeter Arbeitsvisa Österreich nach Ablauf tatsächlich wieder verlassen?
16. Halten Sie das derzeitige System der Fachkräftezuwanderung aus sicherheits-politischer Sicht für ausreichend abgesichert?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten
[1] https://www.bild.de/politik/inland/sicherheitsluecke-fachkraeftezuwanderung-gefaehrder-reisen-mit-arbeitsvisum-ein-6943c71e154a37d2ae223229 (aufgerufen am 28.04.2026)