6577/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.07.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Reguläre und freiwillige Beiträge Österreichs an die Weltgesundheits-organisation und weitere internationale Organisationen
Österreich zahlt erhebliche Beiträge an internationale Gesundheits- und Sozial-organisationen. Für die Weltgesundheitsorganisation sind 2025 rund 3,6 Millionen Euro und 2026 rund 4,3 Millionen Euro veranschlagt, ein Anstieg um rund 20 Prozent binnen eines Jahres.[1] Dazu kommen Beiträge an die Internationale Arbeits-organisation und weitere Einrichtungen.[2]
Ein Teil dieser Zahlungen sind pflichtgemäße Mitgliedsbeiträge, ein anderer Teil freiwillige Leistungen. Eine getrennte Darstellung fehlt bis heute. Gerade angesichts der Debatte um das geplante WHO-Pandemieabkommen und die damit verbundenen Souveränitätsfragen hat der Bürger ein Recht zu erfahren, wie viel Österreich an diese Organisation zwingend und wie viel freiwillig überweist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
Vorbemerkung: Soweit nachstehend nach Beträgen für die Jahre 2020 bis 2026 gefragt wird, sind für die Jahre 2020 bis 2024 die tatsächlichen Auszahlungen (Vollzug) und für die Jahre 2025 und 2026 die veranschlagten Werte sowie der jeweils aktuelle Vollzugsstand anzugeben.
1. Wie hoch waren bzw. sind die gesamten Beiträge Ihres Ressorts an internationale Organisationen 2020 bis 2026? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahr und Angabe in Euro)
2. Welcher Anteil entfiel jeweils auf zwingende Pflichtbeiträge und welcher auf freiwillige Beiträge ohne vertragliche Beitragspflicht, in Euro und in Prozent?
3. Welche Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 jeweils an die Weltgesundheitsorganisation? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Angabe in Euro)
a. Welcher Anteil davon ist ein pflichtgemäßer Mitgliedsbeitrag und welcher ein freiwilliger Beitrag?
b. Worauf ist der Anstieg des WHO-Beitrags von rund 3,6 Millionen Euro (2025) auf rund 4,3 Millionen Euro (2026) zurückzuführen?
4. Welche freiwilligen Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 über den pflichtgemäßen WHO-Mitgliedsbeitrag hinaus? (Bitte um Aufschlüsselung nach Programm, Jahr und Betrag)
5. Welche freiwilligen Beiträge Österreichs an die Weltgesundheitsorganisation stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung des WHO-Pandemie-abkommens bzw. der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Betrag?
6. Welche österreichischen Bediensteten oder externen Experten wirken in Gremien der Weltgesundheitsorganisation mit, die über die Verwendung freiwilliger Beiträge entscheiden?
7. Welche Beiträge leistete Österreich 2020 bis 2026 an die Internationale Arbeitsorganisation sowie an weitere internationale Sozial- und Gesundheits-einrichtungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Empfänger, Jahr und Betrag, jeweils unter Angabe, ob Pflicht oder freiwillig)
8. Auf welcher Grundlage und durch welche Organe wird über freiwillige Beiträge Ihres Ressorts entschieden?
9. Falls in Ihrem Ressort keine Unterscheidung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen geführt wird: aus welchen Gründen unterbleibt diese Unterscheidung, und werden die entsprechenden Daten künftig erhoben?
10. Sind Sie bereit, Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge künftig gesondert auszuweisen?