6580/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.07.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Markus Tschank

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Unmittelbare und mittelbare Auftragsvergaben, Beratungsleistungen und Geschäftskontakte von Dr. Christoph Matznetter und Dr. Gabriel Lansky im Bereich des Infrastrukturministeriums

 

 

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Beratungsleistungen und Gutachten im Bereich der staatlichen Infrastruktur erfordert stets ein Höchstmaß an Transparenz und Sachlichkeit. Da in diesem Sektor erhebliche Finanzmittel der Steuerzahler eingesetzt werden, müssen sämtliche Beschaffungsvorgänge nach objektiven Kriterien und frei von äußeren Einflussfaktoren vollzogen werden.

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie bei den diesem Ressort unterstehenden ausgegliederten Gesellschaften, wie etwa den ÖBB oder der ASFINAG[1], kommt es regelmäßig zur Vergabe von anspruchsvollen Beratungs- und Vertretungsleistungen.

 

Für eine saubere und nachvollziehbare Verwaltung ist es unerlässlich, dass bei der Auswahl von externen Dienstleistern kein wie immer gearteter Anschein einer Bevorzugung oder eines politischen Naheverhältnisses entsteht oder besteht. Ein transparenter Wettbewerb muss sicherstellen, dass Aufträge ausschließlich auf Basis von Qualität und Wirtschaftlichkeit vergeben werden, um jede Form von unzweckmäßiger Mittelverwendung von vornherein auszuschließen.

 

Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Vergabepraxis im Infrastrukturbereich dauerhaft zu sichern, ist eine lückenlose Aufstellung aller direkten und indirekten Auftragsverhältnisse geboten. Eine detaillierte Beantwortung der vorliegenden Fragen ist daher im Sinne der parlamentarischen Kontrollfunktion und der vollen Transparenz im staatlichen Einflussbereich zwingend erforderlich.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Verträge, Aufträge oder Beratungsvereinbarungen wurden seitens Ihres Ressorts oder der in Ihrem Ressortbereich angesiedelten nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen (wie z. B. ÖBB, ASFINAG) seit dem Jahr 2020 direkt oder indirekt an folgende Personen oder Rechtsträger vergeben:

a.    Dr. Christoph Matznetter (persönlich oder über eigene Agenturen/ Beratungsunternehmen, wie zB die MC Matznetter Consulting GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft),

b.    Dr. Gabriel Lansky (persönlich),

c.    die Rechtsanwaltskanzlei „Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl + Partner“ (LGP) sowie kooperierende Partnergesellschaften,

d.    sonstige Unternehmen, an denen die genannten Personen direkt oder indirekt Anteile halten?

2.    Wie hoch war das jeweilige finanzielle Gesamtvolumen (aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren, Vertragspartnern und konkreten Auftragsgegenständen) für die in Frage 1 genannten Aufträge und welche Leistungen wurden konkret beauftragt?

3.    In wie vielen Fällen erfolgten die unter Frage 1 fallenden Vergaben im Wege einer Direktvergabe, einer nicht offenen Ausschreibung ohne vorherige Bekanntmachung bzw. über andere vereinfachte Vergabeverfahren? (Bitte um detaillierte Auflistung pro Vergabeprozedere und Auftrag)

4.    Wurden seit dem Jahr 2020 mittelbare Aufträge oder Verträge über Dritte (z. B. als Subunternehmer, Konsulenten, Gutachter oder ARGE-Partner) an die in Frage 1 genannten Personen, Firmen oder Kanzleien im Zuständigkeitsbereich Ihres Ressorts und dessen Beteiligungsgesellschaften vergeben?

a.    Wenn ja, bei welchen konkreten Projekten und zu welchen Konditionen?

b.    Wenn ja, in welcher Gesamthöhe flossen hierbei finanzielle Mittel?

5.    Welche konkreten Beratungsleistungen, Gutachten oder juristischen Vertretungen wurden durch die Rechtsanwaltskanzlei „Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl + Partner“ (LGP) im Auftrag Ihres Ressorts oder der ausgegliederten Infrastrukturunternehmen des Bundes (insb. ÖBB-Gruppe und ASFINAG) seit 2020 erbracht?

6.    Inwiefern wurden bei den Vergabeverfahren an die Kanzlei LGP oder an Dr. Christoph Matznetter bzw. seine Unternehmen potenzielle Unvereinbarkeiten, Befangenheiten oder Compliance-Konflikte einer formalen Prüfung unterzogen, und wie lautete das jeweilige Ergebnis dieser Prüfungen?

7.    Existieren aktuelle Service-Level-Agreements, Rahmenverträge oder dauerhafte Beraterverträge zwischen Ihrem Ressort bzw. den ausgegliederten Rechtsträgern und den in Frage 1 genannten Personen oder Rechtsträgern?

8.    Gab es seit 2020 finanzielle Zuwendungen, Förderungen oder Sponsorings aus dem Budget Ihres Ressorts oder der Ihnen unterstehenden Unternehmen an Vereine, Stiftungen oder Institutionen, in denen Dr. Christoph Matznetter oder Dr. Gabriel Lansky eine Funktion (z. B. Vorstand, Kuratorium, Präsidentschaft, Vereinsleitung) innehaben?

a.    Wenn ja, um welche Beträge und Verwendungszwecke handelte es sich im Einzelnen?

9.    Welche Compliance-Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort ergriffen, um sicherzustellen, dass es bei der Vergabe von juristischen oder wirtschaftlichen Beratungsleistungen im Bereich der kritischen Infrastruktur zu keiner unsachlichen Bevorzugung bestimmter Kanzleien oder Personen kommt?

10. Wurden seitens der Internen Revision Ihres Ressorts oder der Revisions-abteilungen der ausgegliederten Rechtsträger (z. B. ÖBB, ASFINAG) seit 2020 Prüfungen bezüglich der Auftragsvergaben an LGP oder Herrn Dr. Matznetter bzw. seine Unternehmen durchgeführt?

a.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangten diese Prüfungen?

b.    Wenn nein, warum wurde auf eine solche Prüfung verzichtet?



[1]    https://www.bmimi.gv.at/ministerium/organisation/beteiligungsmanagement/beteiligung.html (aufgerufen am 24.06.2026)