6588/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Anzahl diplomatischer Verbalnoten durch die ukrainische Botschaft in Wien an das Außenministerium

Wie aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Skandal um Geldtransporter für Kiew“ (5222/J)[1] durch den Bundesminister für Finanzen jüngst hervorging, wurde seit dem Jahr 2022 in insgesamt 1.030 Transporten die unglaubliche Summe von knapp 20 Milliarden Euro von Österreich in die Ukraine transferiert.

Das ist insofern bemerkenswert, als man hier bei Weitem nicht mehr von „Spielgeld“ sprechen kann. Es handelte sich um 1.030 angemeldete Bargeld- und Goldtransporte, rund 12 Milliarden Euro plus 7,75 Milliarden US-Dollar, die physisch über 1.300 Kilometer in ein Kriegsgebiet transportiert wurden – und der zuständige Finanzminister kann oder will dazu keine näheren Angaben machen.

Der Kontrast zum Alltag jedes Österreichers ist dabei der eigentliche Skandal. Denn während man in Österreich als Privatperson höhere Geldbeträge bei Transfers oder Einzahlungen nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz lückenlos belegen muss und bei fehlenden Belegen auch juristisches Ungemach droht, fragt man offenbar bei 20 Milliarden Euro für die Ukraine nicht genau nach, woher dieses Geld stammt, wofür es verwendet wird und wer die Abnehmer sind.

Es ist dabei im Sinne der Transparenz von besonderem Interesse, in welchem Ausmaß die ukrainische Botschaft in Wien mittels sogenannter Verbalnoten mit dem österreichischen Außenministerium kommuniziert hat und ob diese im Zusammenhang mit derartigen Transporten und Geldtransfers standen.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1.   Wie viele Verbalnoten wurden seit dem 24. Februar 2022 von der ukrainischen Botschaft in Wien an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten übermittelt?

a.   Wie viele dieser Verbalnoten wurden beantwortet?

2.   Wie viele dieser Verbalnoten wurden seit dem 1. Jänner 2026 übermittelt?

a.   Welche konkreten Daten (Datum der Übermittlung) weisen die seit dem 1. Jänner 2026 eingegangenen Verbalnoten auf?

b.   Welchen Inhalt bzw. welche thematischen Schwerpunkte hatten die einzelnen seit dem 1. Jänner 2026 übermittelten Verbalnoten jeweils?

3.   Wie viele der seit 2022 übermittelten Verbalnoten standen im Zusammenhang mit Finanztransfers (Bargeld), Goldtransporten, sonstigen Werttransporten oder sonstigen logistischen oder sicherheitsrelevanten Transporten?

4.   Wie viele Verbalnoten hatten explizit Geld- oder Goldtransporte von Österreich in die Ukraine zum Gegenstand?

5.   Wie viele Verbalnoten betrafen Transporte aus der Ukraine nach oder durch Österreich?

6.   Wurden in Verbalnoten seitens der ukrainischen Botschaft konkrete Wünsche, Forderungen oder Ersuchen hinsichtlich der Abwicklung solcher Transporte geäußert?

a.   Wenn ja, welche und wann?

7.   Ist Ihnen eine an Ihr Ressort gerichtete Verbalnote mit der Nummer 6121/22-012-869 bekannt?

a.   Wenn ja, was war deren Inhalt?

8.   In wie vielen Fällen erfolgte auf Verbalnoten hin eine konkrete Handlung oder Maßnahme seitens österreichischer Behörden?

9.   Wurden Verbalnoten auch im Zusammenhang mit internationalen Kooperationen (z. B. mit anderen EU-Staaten oder Drittstaaten) betreffend derartige Transporte übermittelt?

10. In wie vielen Fällen wurden Verbalnoten an andere Ressorts oder Behörden weitergeleitet?

a.   Wann und an welche konkret?

11. Gab es Verbalnoten, die rechtliche Fragen, etwa im Zusammenhang mit Geldwäscheprävention oder Finanzmarktaufsicht, zum Gegenstand hatten?

12. Welche internen Abläufe bestehen im Ressort zur Bearbeitung solcher Verbalnoten?

a.   Welche Abteilung ist dafür inhaltlich zuständig?

13. Gab es seit dem Jahr 2022 anderweitige diplomatische Ansuchen, Bitten oder Schreiben an Ihr Ressort seitens der ukrainischen Botschaft in Wien, die Transporte aus der Ukraine nach/durch Österreich oder von Österreich in die Ukraine betrafen?

a.   Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Inhalt?



[1]    Anfrage: https://wwwparlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/5222

     Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4723 (aufgerufen am 02.07.2026)