66/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.11.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend das aufrechte Waffenverbot gegen den Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aufhebung dieses Verbots
Georg Dornauer, Landeshauptmannstellvertreter von Tirol und SPÖ-Landeschef, sorgte 2019 für Schlagzeilen, als er ein geladenes Gewehr ungesichert und sichtbar auf dem Rücksitz seines Fahrzeugs am Innsbrucker Flughafen zurückließ. Aufgrund dieses Vorfalls verhängte die Bezirkshauptmannschaft ein unbefristetes Waffenverbot gegen Dornauer, das später auch durch das Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Richterin begründete die Entscheidung mit "grober Fahrlässigkeit", und ihm wurde folglich auch die Tiroler Jagdkarte entzogen.[1]
Nun berichten Medien, fünf Jahre nach diesem Vorfall, dass Herr Dornauer, das Waffenverbot aufheben lassen will[2]. Gleichzeitig steht er erneut in öffentlicher Kritik, da die Staatsanwaltschaft Graz mögliche Ermittlungen wegen Wilderei im Rahmen einer Jagdveranstaltung prüft, bei der Dornauer zusammen mit dem Unternehmer René Benko teilnahm. Während es der SPÖ überliegt, über Dornauers politische Tauglichkeit zu walten, werfen diese neuen Berichte aber jedenfalls Fragen bezüglich seiner Verlässlichkeit als Waffenbesitzer auf, insbesondere vor dem Hintergrund seines bestehenden Waffenverbots. Zahlreiche Stimmen aus der Tiroler Politik und Zivilgesellschaft, darunter die Tiroler Grünen, fordern Klarheit darüber, ob Dornauer in der Steiermark gegen sein aufrechtes Waffenverbot verstoßen hat.[3]
Aus diesen Gründen erscheint es geboten, den Status des Waffenverbots gegen Herrn Dornauer sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen mögliche Aufhebung näher zu beleuchten und diesbezüglich Klarheit zu schaffen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist das Waffenverbot gegen Herrn Georg Dornauer, verhängt durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft im Jahr 2019, aktuell noch aufrecht?
a. Falls ja, welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit dieses Waffenverbot aufgehoben werden könnte?
b. Wurden dem Ministerium seit der Beantragung der Aufhebung des Waffenverbots durch Herrn Dornauer neue Informationen bekannt, die bei der Entscheidungsfindung über die Aufhebung relevant sein könnten, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz?
2) Wie bewertet das Ministerium im Allgemeinen die Verlässlichkeit von Personen, die bereits durch grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen aufgefallen sind?
a. Existieren spezifische Vorgaben, Erlässe oder Leitlinien für die Prüfung der Verlässlichkeit einer Person im Hinblick auf eine Aufhebung eines Waffenverbots nach mehreren Jahren?
3) Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die für politische Amtsträger wie Herrn Dornauer gelten, falls diese ein Waffenverbot aufheben lassen wollen?
4) Wie häufig wurde in den letzten fünf Jahren ein Antrag auf Aufhebung eines unbefristeten Waffenverbots gestellt und wie häufig wurde diesen Anträgen stattgegeben?
a. Aus welchen Gründen wurden unbefristete Waffenverbote wieder aufgehoben?
5) Inwieweit ist der Minister darüber informiert, ob Herr Dornauer im Rahmen der jüngsten Jagdveranstaltung in der Steiermark eine Schusswaffe getragen hat und ob dadurch gegen das bestehende Waffenverbot verstoßen wurde?
6) Wie wird der Minister künftig sicherstellen, dass Waffenverbote konsequent durchgesetzt und Verstöße entsprechend geahndet werden, um die Verlässlichkeit und den sorgsamen Umgang mit Waffen in Österreich zu gewährleisten?
7) Welche Konsequenzen ergeben sich für Personen, die trotz bestehenden Waffenverbots an einer Jagd teilnehmen oder anderweitig gegen das Waffenverbot verstoßen?
a. Ist die Teilnahme an der Jagd – auch ohne Waffe – ebenfalls ein Verstoß gegen ein Waffenverbot?