6607/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katrin Auer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Zustand und zukünftige Nutzung des Landschlosses Ort in Gmunden

Das Landschloss Ort in Gmunden befindet sich im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und steht unter Denkmalschutz[1]. Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und weist nach Berichten aus der Region[2] einen zunehmend schlechten Erhaltungszustand auf. Auch der zur Liegenschaft gehörende Park bzw. Garten macht einen ungepflegten Eindruck.

Das Landschloss Ort ist ein bedeutendes Kultur- und Geschichtsdenkmal Oberösterreichs und nimmt insbesondere aufgrund seiner historischen Bedeutung einen wichtigen Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund besteht großes öffentliches Interesse an den bisherigen Erhaltungsmaßnahmen, den Entwicklungsabsichten der Eigentümerin sowie an einer möglichen zukünftigen Nutzung der Liegenschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher folgende

Anfrage

1.    Seit wann steht das Landschloss Ort in Gmunden leer?

2.    Welche Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden seit dem Erwerb der Liegenschaft durch die BIG gesetzt?

3.    Welche finanziellen Mittel wurden seit dem Erwerb der Liegenschaft für Erhaltungs-, Sicherungs- und lnstandhaltungsmaßnahmen aufgewendet?

4.    Wie beurteilt die BIG den aktuellen baulichen Zustand des Landschlosses Ort?

5.    Liegen Gutachten über den baulichen Zustand des Schlosses vor?

a.    Wenn ja, wann wurden diese erstellt und zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese?

6.    Welche Maßnahmen sind zur Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes aktuell geplant?

7.    Gibt es seitens der BIG konkrete Überlegungen oder Konzepte für die künftige Nutzung des Landschlosses Ort?

8.    Wurden in den vergangenen zehn Jahren Möglichkeiten einer Verwertung, Entwicklung oder Nachnutzung der Liegenschaft geprüft?

a.    Wenn ja, welche Varianten wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?

9.    Gab es in den vergangenen Jahren Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt, dem Land Oberösterreich oder der Stadt Gmunden hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Landschlosses Ort?

a. Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

10. Welche Rolle spielt der Denkmalschutz bei den Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung der Liegenschaft?

11. Ist beabsichtigt das Landschloss Ort in den kommenden Jahren einer Nutzung zuzuführen?

a.    Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen und in welcher Form?

b.   Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Auswirkungen hat die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 auf die Verpflichtungen der BIG als Eigentümerin des denkmalgeschützten Landschlosses Ort hinsichtlich Erhaltung, Sicherung und weiterer Entwicklung der Liegenschaft?

13. Wurde seit Inkrafttreten der Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 geprüft, ob sich daraus neue Möglichkeiten oder Verpflichtungen für die Sanierung, Nutzung oder Adaptierung des Landschlosses Ort ergeben?

a. Wenn ja, welche Prüfungen wurden durchgeführt und zu welchen Ergebnissen kamen diese?

b. Wenn nein, warum wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen?



[1] www.bda.gv.at/service/unterschutzstellung/denkmalverzeichnis/denkmalliste-gemaess-3-dmsg.html, abgerufen am 9.7.2026

[2] www.krone.at/3529833, abgerufen am 29.06.2026