6608/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gesundheitliche Versorgung, Beweissicherung und Traumahilfe bei minderjährigen Opfern sexueller Gewalt
Minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung kommen nicht immer zuerst zur Polizei. Sie kommen in Ambulanzen, Kinderkliniken, psychiatrische Einrichtungen, Beratungsstellen, Kinderschutzzentren, Kriseneinrichtungen oder zu niedergelassenen Ärzten. Dort muss erkannt werden, ob Verletzungen, psychische Symptome, Schwangerschaft, sexuell übertragbare Krankheiten, Selbstverletzung, Suchtmittelkontakt, Angst, Schlafstörungen oder Schulvermeidung auf sexuelle Gewalt hinweisen.
Gerade bei minderjährigen Mädchen ist frühe medizinische Dokumentation oft entscheidend. Medizinische Versorgung, forensische Sicherung, Traumahilfe, Meldungen an Kinder- und Jugendhilfe und Opferberatung müssen rasch und verlässlich ineinandergreifen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort zur Erkennung minderjähriger Opfer sexueller Gewalt im Gesundheitssystem?
a. In Krankenanstalten?
b. In Kinderkliniken?
c. In Ambulanzen?
d. In psychiatrischen Einrichtungen?
e. Im niedergelassenen Bereich?
2. Gibt es bundesweite Leitlinien für medizinisches Personal bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen Minderjährige?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wird gruppenförmige sexuelle Ausbeutung ausdrücklich behandelt?
3. Gibt es bundesweite Leitlinien zur Erkennung von Grooming-Folgen wie:
a. Verletzungen,
b. psychischen Symptomen,
c. Alkohol- oder Drogenkontakt,
d. Erpressung mit Bildern,
e. wiederholte sexuelle Gewalt,
f. Kontakt zu mehreren Tätern?
4. Wie viele minderjährige Personen wurden seit 1. Jänner 2020 im Gesundheitssystem wegen Verdachts auf sexuelle Gewalt behandelt, soweit statistisch erfasst? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland, Altersgruppe und Geschlecht)
5. Wird im Gesundheitssystem statistisch erfasst, ob sexuelle Gewalt durch mehrere Täter erfolgt sein könnte?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wird im Gesundheitssystem statistisch erfasst, ob Opfer minderjährig, unmündig oder jugendlich waren?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wird im Gesundheitssystem statistisch erfasst, ob eine Anzeige erstattet wurde?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie viele Gewaltambulanzen beziehungsweise klinisch-forensische Untersuchungsstellen gibt es derzeit in Österreich?
a. An welchen Standorten?
b. Mit welchen Öffnungszeiten?
c. Mit welchen Zuständigkeiten für Minderjährige?
d. Mit welchen Sprachen oder Dolmetschmöglichkeiten?
9. Wie viele Minderjährige wurden seit 1. Jänner 2020 in Gewaltambulanzen oder vergleichbaren Stellen nach sexueller Gewalt untersucht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland, Altersgruppe und Geschlecht)
10. Wie häufig wurden bei Minderjährigen Spuren gesichert?
a. Wie häufig wurde Material an Strafverfolgungsbehörden übergeben?
b. Wie häufig erfolgte die Sicherung ohne sofortige Anzeige?
c. Wie lange werden Spuren aufbewahrt?
11. Gibt es besondere Vorgaben für Minderjährige, die durch mehrere Täter missbraucht worden sein könnten?
a. In medizinischer Hinsicht,
b. forensisch,
c. psychologisch,
d. in der Weitervermittlung?
12. Gibt es besondere Vorgaben bei Verdacht auf digitale Erpressung oder Missbrauchsmaterial?
a. Was wird dokumentiert?
b. Wie werden Betroffene beraten?
c. Wie erfolgt die Weiterleitung an Polizei oder Opferschutz?
13. Welche Meldepflichten bestehen für medizinisches Personal bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen Minderjährige?
a. Gegenüber der Polizei?
b. Gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe?
c. Gegenüber Erziehungsberechtigten?
d. Gibt es Ausnahmen?
14. Wie wird medizinisches Personal zu sexueller Gewalt gegen Minderjährige geschult?
a. In der Ausbildung?
b. In Fortbildungen?
c. Sind die Schulungen verpflichtend oder freiwillig?
d. Wie viele Personen wurden seit 1. Jänner 2020 geschult?
15. Welche Rolle spielen Kinderschutzzentren bei minderjährigen Opfern sexueller Ausbeutung?
a. Wie viele Kinderschutzzentren werden durch Bundesmittel unterstützt?
b. In welcher Höhe?
c. Mit welchen Zielvorgaben?
16. Welche Daten liegen Ihrem Ressort zu Wartezeiten auf Traumatherapie für minderjährige Opfer sexueller Gewalt vor?
17. Gibt es einen standardisierten Übergang von medizinischer Versorgung zu Opferschutz, Prozessbegleitung und Kinder- und Jugendhilfe?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
18. Hat Ihr Ressort seit 1. Jänner 2020 die Öffentlichkeit aktiv über medizinische Hilfe, Gewaltambulanzen oder Unterstützungsmöglichkeiten für minderjährige Opfer sexueller Gewalt informiert?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, in welcher Form?
c. Wenn nein, warum nicht?
19. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ressort, um minderjährige Opfer sexueller Ausbeutung schneller medizinisch, forensisch und psychologisch zu versorgen?