6627/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.07.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Neue Justizanstalt in Asten

BEGRÜNDUNG

 

Anfang Juli 2026 wurden Pläne für den Bau einer neuen Justizanstalt in Asten im Bezirk Linz-Land bekannt. Der ORF Oberösterreich berichtete unter dem Titel „Asten: Ausbaupläne für Justizanstalt umstritten“:

„In Asten (Bezirk Linz-Land) wird ein möglicher Gefängnisneubau geprüft. Das Bundesministerium für Justiz Österreich hat den Gemeinderat informiert, dass der Standort grundsätzlich infrage kommt. In der Gemeinde sorgt das Vorhaben für deutliche Skepsis und wenig Zustimmung.

Geplant ist ein neues Gefängnis in Asten mit einer Kapazität von rund 500 Häftlingen. Zusätzlich ist eine Medizinstation mit etwa 50 Betten vorgesehen. Diese Eckdaten hat das Bundesministerium für Justiz Österreich dem Gemeinderat von Asten vorgelegt (…)“[1]

In den österreichischen Justizanstalten herrscht derzeit extremer Überbelag. Die Auslastung im Strafvollzug liegt aktuell bei 108,34 %.[2] Der Leiter der von der Justizministerin eingesetzten Expert:innengruppe zum Strafvollzug, Prof. Wolfgang Gratz, warnte zuletzt eindringlich: „Der Strafvollzug stößt wirklich an seine Grenzen“.[3]

Vor diesem Hintergrund ist das von Justizministerin Anna Sporrer vorgelegte Justizbudget für die Jahre 2027 und 2028 nur schwer nachvollziehbar. Das Budget für den Strafvollzug sinkt im Jahr 2028 sogar gegenüber dem laufenden Jahr. Gleichzeitig werden auch die Mittel für die Bewährungshilfe gekürzt.

Der Ausbau der Haftkapazitäten stellt eine der möglichen mittel- und langfristigen Maßnahmen dar, um dem Überbelag im Strafvollzug entgegenzuwirken. Im vorgelegten Budget sind jedoch keine entsprechenden Mittel für die Errichtung einer neuen Justizanstalt vorgesehen.

Da bislang noch keine endgültige Standortentscheidung getroffen wurde, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Auswahlkriterien, des Planungsstands sowie der Auswirkungen eines möglichen Neubaus auf die betroffene Region.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welchem Stadium befindet sich die Prüfung des Standorts Asten für den Neubau einer Justizanstalt?

2.    Wann fiel die Entscheidung zur Prüfung des Standorts Asten?

3.    Liegt bereits ein Ergebnis der Standortprüfung vor?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wurde Asten als geeigneter bzw. bestgeeigneter Standort bewertet?

4.    Falls die Standortprüfung noch nicht abgeschlossen ist: Wann ist mit ihrem Abschluss zu rechnen?

5.    Wie weit sind die Planungen für eine neue Justizanstalt in Asten derzeit fortgeschritten?

6.    Wer führt die Planungen durch?

7.    Wer hat die Planungen beauftragt?

8.    Aus welchen Budgetmitteln werden die Kosten für die Standortprüfung und die Planungen finanziert?

9.    Nach welchen Kriterien wurde Asten als möglicher Standort ausgewählt?

10. Welche weiteren Standorte wurden im Rahmen des Auswahlprozesses geprüft?

11. Wurden die Auswirkungen eines möglichen Neubaus auf das Verkehrsaufkommen sowie auf die infrastrukturelle Belastung der Gemeinde Asten (Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung etc.) untersucht?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12. In welcher Form ist eine Einbindung der Bevölkerung sowie des Gemeinderates von Asten vorgesehen, bevor eine endgültige Standortentscheidung getroffen wird?

13. Werden Synergien mit der Gemeinde Asten angedacht (z.B. die Belieferung von Betreuungseinrichtungen durch die Küche der Justizanstalt oder ähnliche Kooperationen)?

14. Soll die Justizanstalt nach derzeitigem Planungsstand von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) errichtet werden?
a. Wenn nein, von wem?

15. Haben Sie bzw. Ihr Ressort oder die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) vorab Kontakt mit Vertreter:innen der Gemeinde Asten aufgenommen?

16. Befindet sich das für den Neubau vorgesehene Grundstück bereits im Eigentum der öffentlichen Hand?

17. Wie ist die Finanzierung der Errichtung und des Betriebs der geplanten Justizanstalt vorgesehen?

18. Welche Belagskapazität ist für den geplanten Neubau vorgesehen?

19. Für welche Gruppen von Insass:innen ist der Neubau vorgesehen?

20. Welche medizinischen Leistungen sollen durch die geplante Medizinstation mit rund 50 Betten erbracht werden?

21. Wie ist die Einbindung in das bestehende regionale Gesundheitswesen vorgesehen?

22. Welche Auswirkungen hat der Neubau auf das bestehende FTZ Asten?



[1] https://ooe.orf.at/stories/3360671/, abgerufen am 7.7.2026

[2] https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/verteilung-des-insassinnen-bzw-insassenstandes.2c94848542ec49810144457e2e6f3de9.de.html (Stand 1. Juli 2026)

[3] https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/experte-warnt-nach-haeftlingstod-der-strafvollzug-stoesst-wirklich-an-seine-grenzen;art385,4189442