6631/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.07.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an die Bundesregierung

betreffend Umsetzungsmonitoring zum Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025–2027

BEGRÜNDUNG

 

Mit Beschluss des Ministerrats im Juni 2025 wurde das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025–2027 (3JP) angenommen. Das Dreijahres-programm bildet gemäß Kapitel 1 das gesamtstaatliche Leitdokument der österreichischen Entwicklungspolitik und verfolgt den Anspruch einer kohärenten Gesamtstrategie unter Einbeziehung unterschiedlicher Politikbereiche. Es definiert Österreichs entwicklungspolitische Antwort auf aktuelle sowie längerfristige globale Herausforderungen und dient als strategischer Orientierungsrahmen für das staatliche Handeln.

Erstmals enthält das Dreijahresprogramm in Annex 1 eine Matrix, die ausdrücklich als Grundlage für ein systematisches Umsetzungsmonitoring dienen soll. Laut Dreijahres-programm sollen auf Basis dieses Monitorings ein Zwischenbericht – rechtzeitig, um substanzielle Erkenntnisse für die Erarbeitung des folgenden Dreijahresprogramms bereitzustellen – sowie ein Abschlussbericht nach Ende der Programmlaufzeit erstellt werden.

Ein wirksames Monitoring ist eine wesentliche Voraussetzung für Transparenz, Rechenschaftspflicht und evidenzbasierte Weiterentwicklung der österreichischen Entwicklungspolitik. Von besonderem Interesse ist daher, wie das Monitoring organisatorisch verankert wird, welche Indikatoren und Datenquellen herangezogen werden, wie die ressortübergreifende Zusammenarbeit erfolgt und in welcher Form Parlament und Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)     Welche organisatorischen Schritte wurden seit der Annahme des Dreijahresprogramms gesetzt, um das im Annex 1 vorgesehene Umsetzungsmonitoring einzurichten?

2)     Welche Ministerien sind federführend für die Durchführung des Monitorings verantwortlich?

3)     Welche konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten kommen den jeweils beteiligten Ressorts zu?

4)     Wann ist die Erstellung des angekündigten Zwischenberichts vorgesehen?

5)     Bis zu welchem Zeitpunkt soll der Zwischenbericht dem Ministerrat vorgelegt werden?

6)     Gibt es bereits einen ersten Entwurf eines Berichts zum Umsetzungsmonitoring des Dreijahresplans, der bisher nur intern weitere Verwendung findet? Wenn ja, wieso wurde dieser nicht weiterbearbeitet und veröffentlicht?

7)     Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse des Zwischenberichts rechtzeitig in die Erarbeitung des nächsten Dreijahresprogramms einfließen?

8)     Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn sich im Monitoring erhebliche Zielabweichungen oder Umsetzungsdefizite zeigen?

9)     Welche Form der parlamentarischen Information über die Ergebnisse des Monitorings ist vorgesehen?

10)   Wann ist mit der Veröffentlichung des abschließenden Berichts zu rechnen?