6635/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Hermann Brückl MA,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit; Pflege und Konsumenten­schutz

betreffend Wirksamkeit und Effizienz von Bildungs- und Integrationsprogrammen

Das Jugendcollege hat mit September 2025 seine Betreuungsplätze auf rund 7.200 Personen aufgestockt.[1] Vergleichbare Bildungs-, Sprach- und Integrationsprogramme für junge Erwachsene bestehen darüber hinaus auch in mehreren anderen Bundesländern. Diese Angebote verfolgen das Ziel, jungen Menschen durch Sprach- und Basisbildung zu qualifizieren und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie ein selbstständiges und selbstfinanziertes Leben zu ermöglichen.

Gleichzeitig wird in der öffentlichen Diskussion sowie in fachlichen Einschätzungen zunehmend die Frage aufgeworfen, in welchem Ausmaß diese Zielsetzungen tatsächlich erreicht werden. Auch seitens arbeitsmarktpolitischer Analysen wird darauf hingewiesen, dass die erzielten Integrationsergebnisse teilweise hinter den Erwartungen zurückbleiben und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen kritisch zu bewerten sei.

So zeigt etwa die AMS-Studie „Recent Arrivals – Syrische Flüchtlinge am österreichischen Arbeitsmarkt“ von Judith Kohlenberger, dass ein erheblicher Anteil der seit 2015 nach Österreich gekommen syrischen Flüchtlinge auch langfristig nur eingeschränkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert sind und häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind.[2] Trotz umfangreicher Qualifizierungs- und Sprach­fördermaßnahmen lassen sich demnach nur begrenzte nachhaltige Integrationseffekte feststellen.

Vor diesem Hintergrund erscheint ein vertieftes parlamentarisches Überprüfen der Zielerreichung, der Kostenstruktur sowie der tatsächlichen Wirkungszusammenhänge der vom Bund mitfinanzierten bzw. begleiteten Bildungs- und Qualifizierungs­programmen.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.   Welche Daten liegen dem Ressort seit 2024 über Teilnehmer des Jugendcollege Wien, des College 25+ sowie vergleichbarer Bildungs- und Integrationsprogramme in den Bundesländern vor, aufgeschlüsselt nach

a.   Alter,

b.   Geschlecht,

c.   Staatsangehörigkeit,

d.   Aufenthaltsstatus bzw. Asylstatus,

e.   Staatsbürgerschaft,

f.    Bundesland des besuchten Programms?

2.   Welche Erkenntnisse liegen dem Ressort über vorzeitige Austritte aus den Bildungs- und Integrationsprogrammen in den Bundesländern seit 2024 vor?

a.   Wie hoch waren die jährlichen Abbruchquoten?

b.   Welche Ursachen für Abbrüche wurden dokumentiert?

c.   Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern?

3.   Wie viele Teilnehmer wurden seit 2024 dem Jugendcollege bzw. College 25+ sowie ähnlichen Programmen der Bundesländer erneut zugebucht, nahmen die Maßnahme jedoch nicht auf und erschienen nicht zum Kursbeginn?

a.   Wie hoch war der Anteil dieser Personen an allen Zuweisungen bzw. Zubuchungen des jeweiligen Jahres?

b.   Welche Gründe für das Nichterscheinen wurden dokumentiert?

c.   Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern?

d.   Wie viele dieser Personen wurden in anderen Bildungs-, Qualifizierungs- oder Arbeitsmarktmaßnahmen vermittelt?

4.   Welche Erfolgsquoten liegen dem Ressort hinsichtlich der Pflichtschul­abschlussprüfungen in Bildungs- und Integrationsprogrammen vor?

a.   Wie viele Teilnehmer wurden insgesamt jährlich zugelassen?

b.   Wie viele davon traten tatsächlich zu den Prüfungen an?

c.   Wie viele erreichten einen positiven Pflichtschulabschluss?

d.   Wie unterscheiden sich die Ergebnisse zwischen den Bundesländern?

e.   Auf welcher Berechnungsgrundlage beruhen die jeweiligen Erfolgs­quoten der einzelnen Programme (z.B. Jugendcollege Wien, College 25+)?

5.   Welche Definition eines „vollwertigen Abschlusses“ wird im Rahmen der dem Ressort bekannten bzw. durch Bundesmittel unterstützten Programme angewandt?

a.   Wie genau gestaltet sich die weitere Integration in den Arbeitsmarkt der Personen mit solch einem „vollwertigen Abschluss“?

b.   Wie viele Prozent dieser Personen befinden sich 6 bzw. 12 Monate nach Abschluss jeweils in

i.     einer weiterführenden Ausbildung,

ii.     einer Beschäftigung,

iii.     einer Vormerkung beim AMS,

iv.     einer Teilnahme an einer AMS-Maßnahme?

c.   Wie unterscheiden sich diese Ergebnisse zwischen den Bundesländern?

6.   Welche Erkenntnisse liegen dem Ressort über wiederholte Teilnahme an Bildungs- und Integrationsprogrammen vor?

a.   Wie unterscheiden sich diese Quoten zwischen den einzelnen Programmen?

b.   Wie unterscheiden sich diese Quoten zwischen den Bundesländern?

7.   Welche Daten liegen dem Ressort hinsichtlich der Integration von Teilnehmern der Bildungs- und Integrationsprogrammen in den Arbeitsmarkt vor?

a.   Wie viele dieser Personen befinden sich sechs bzw. zwölf Monate nach dem Beginn der Beschäftigung weiterhin in einem aufrechten Arbeitsverhältnis?

b.   Welchem Anteil an allen Teilnehmern des jeweiligen Jahrgangs entspricht eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten?

8.   Welche Gesamtkosten sind für Bildungs- und Integrationsprogramme des Jugendcollege Wien bzw. College 25+ seit 2024 angefallen?

a.   Wie stellen sich diese Gesamtkosten dar? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

b.   Wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Bundesländer?

c.   Wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Programme?

9.   Welche Kostenkennzahlen liegen dem Ressort zu den genannten Programmen vor?

a.   Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmer?

b.   Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro erfolgreichem Pflicht­schulabschluss?

c.   Wie unterscheiden sich diese Kennzahlen zwischen den einzelnen Bundesländern?

10. Welche Daten liegen über die tatsächliche Auslastung der geförderten Programme vor betreffend

a.   Abbrüche,

b.   Fehlzeiten,

c.   Nachbesetzungen,

d.   Kurszeitenwechsel?

11. Auf welchem Sprachniveau treten Teilnehmer in die geförderten Bildungs- und Integrationsprogramme ein und mit welchem Sprachniveau verlassen sie das Programm?

a.   Gibt es dazu Evaluierungen?

i.     Wenn ja, welche Erkenntnisse zeigen diese?

ii.     Wenn nein, warum nicht?

12. Ist die Teilnahme an Sprach- und Prüfungsschulabschlussprüfungen im Rahmen der genannten Programme verpflichtend?

a.   Wenn nein, welche Anreizmechanismen bestehen, um Teilnehmer zur Ablegung von Prüfungen zu motivieren?

b.   Wie hoch ist der Anteil jener Teilnehmer, die zumindest zu einer Sprachprüfung antreten sind?

13. Welche internen und externen Evaluierungen oder Wirkungsanalysen liegen zu geförderten Bildungs- und Integrationsprogrammen vor?

a.   Welche zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse wurden festgestellt?

b.   Welche Schwachstellen wurden identifiziert?

c.   Welche Unterschiede wurden zwischen den Bundesländern festgestellt?

d.   Welche konkreten Schwachstellen haben sich gezeigt?

14. Inwieweit entspricht die tatsächliche Altersstruktur der Teilnehmer der geförderten Programme der Zielgruppe?

a.   Wie stellt sich die Altersstruktur der Teilnehmer seit 2024 dar nach Altersgruppen

i.     15-18 Jahre,

ii.     19-21 Jahre,

iii.     22-25 Jahre,

iv.     über 25 Jahre?

b.   Wie hoch ist der Anteil der Teilnehmer, die älter als 21 Jahre sind?

15. Welche Erkenntnisse liegen zu sicherheitsrelevanten Vorfällen im Jugendcollege Wien bzw. College 25+ vor?

a.   Wie viele Vorfälle wurden jährlich dokumentiert, aufgegliedert nach

i.     körperlichen Auseinandersetzungen,

ii.     Bedrohungen,

iii.     Sachbeschädigungen,

iv.     Verstößen gegen die Hausordnung,

v.     sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen?

b.   In wie vielen Fällen kam es zu

i.     einem Einsatz der Polizei,

ii.     einer Anzeige bei den Sicherheitsbehörden,

iii.     einer Verständigung der Rettung bzw. medizinischen Versorgung,

iv.     einem Hausverbot,

v.     einem Ausschluss aus dem Programm?

c.   Welche Sanktionen bzw. Konsequenzen wurden gegenüber den betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verhängt?

d.   Wie viele Personen wurden aufgrund solcher Vorfälle

i.     vorübergehend suspendiert,

ii.     dauerhaft ausgeschlossen,

iii.     in andere Maßnahmen oder Einrichtungen vermittelt?

e.   Welche Melde-, Dokumentations- und Eskalationsprozesse bestehen für sicherheitsrelevante Vorfälle?

f.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um Gewaltvorfälle, Bedrohungen und sonstige Störungen des Kursbetriebs zu verhindern?



[1]    https://wien.orf.at/stories/3322931/ (aufgerufen am 02.07.2026)

[2]    https://forschungsnetzwerk.ams.at/elibrary/publikation/ams-infos/2025/recent-arrivals-in-austria--neue-gefluechtete-aus-syrien-am-oesterreichischen-arbeitsmarkt.-zentrale-ergebnisse-einer-aktuellen-studie-im-auftrag-von-ams-oesterreich-und-ams-wien.html

     https://forschungsnetzwerk.ams.at/dam/jcr:9845e25b-6a6a-4d26-a7d3-99e832a597f0/AMS_2025_Recent%20Arrivals_syrische%20Fluechtlinge_Arbeitsmarkt.pdf

     (aufgerufen am 02.07.2026)