6651/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Bilaterale Arbeitsgruppe zu Asbest - effektive Aufklärung oder alles nur Effektpolitik?
Die im Jänner 2026 verfügte behördliche Sperrung von vier Steinbrüchen im Südburgenland hat die Notwendigkeit umfassender umwelt- und gesundheits-politischer Maßnahmen aufgezeigt. In den betroffenen Brüchen wurden erhebliche Vorkommen von naturgewachsenem Asbest im Gesteinsmaterial festgestellt. Da dieses Material über mehrere Jahrzehnte hinweg als Schotter im Straßen-, Wege- und Unterbau der gesamten Region verwendet wurde, besteht durch mechanischen Abrieb (etwa durch Verkehrsbelastung oder Witterungseinflüsse) das Risiko, dass asbestverdächtige Fasern in die Außenluft freigesetzt werden.
Da Lieferketten und Materialströme im Straßenbau über Jahrzehnte hinweg grenzüberschreitend zirkulierten, ist auch die ungarische Seite mit den Auswirkungen dieser Gesteinsvorkommen konfrontiert. In grenznahen ungarischen Komitaten und Städten, wie beispielsweise in Szombathely, wurden bereits entsprechende Untersuchungen eingeleitet, nachdem erhöhte Faserkonzentrationen auf geschotterten Verkehrsflächen festgestellt worden waren. Eine isolierte, rein nationale Aufarbeitung des Sachverhalts ist daher weder zweckmäßig noch zielführend.
Vor diesem Hintergrund wurde am 21. Mai 2026 anlässlich des offiziellen Arbeitsbesuchs des neuen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar in Wien von Bundeskanzler Christian Stocker die Einrichtung einer gemeinsamen, bilateralen Asbest-Arbeitsgruppe zwischen Österreich und Ungarn vereinbart.
Unklar ist aber, welche Stakeholder und Expert:innen in diesen Gruppen sitzen und was genau die Aufgabe bzw. bisherige Ergebnisse dieser Gruppe sind.
Darüber hinaus hat der Anfragesteller bereits am 26.2.2026 den Entschließungs-antrag „Asbestgefahr eindämmen – Empfehlungen der burgenländischen Taskforce umsetzen und rechtliche Lücken schließen (751/A(E))“ eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, umgehend die Empfehlungen der burgenländischen Taskforce umzusetzen und den Entwurf einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender asbesthaltiger Materialien klar reguliert bzw. an einen verbindlichen Grenzwert knüpft, auszuarbeiten. Dieser Antrag wurde zwar im Umweltausschuss am 17.4.2026 mit den Stimmen der Regierungskoalitionsparteien vertagt – es stellt sich aber dennoch die Frage nach dem Umsetzungsstand und Inhalt allfälliger gesetzlicher Änderungen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann genau im Jahr 2026 wurde die bilaterale Arbeitsgruppe Österreich-Ungarn zum Thema Asbest offiziell konstituiert?
2) Wie viele Sitzungen (bzw. Treffen von Expertenunterausschüssen) haben wo seit der Gründung stattgefunden? (Bitte um Angabe der genauen Termine)
3) Wann sind die nächsten Treffen dieser Arbeitsgruppe anberaumt, und welche Schwerpunkte sind für die Tagesordnung vorgesehen?
4) Welche Institutionen, Behörden und Ministerien sind auf österreichischer und auf ungarischer Seite in dieser Arbeitsgruppe vertreten?
5) Welche konkreten Ergebnisse, Vereinbarungen oder gemeinsamen Absichtserklärungen wurden in den bisherigen Sitzungen erzielt?
6) Wurde bereits ein verbindlicher Modus für den gegenseitigen Datenaustausch bezüglich der Asbestfaserbelastung in der Außenluft im Grenzraum vereinbart?
7) Inwiefern fließen die Erkenntnisse der ungarischen Behörden bezüglich dortiger Steinbrüche und Vorkommen direkt in die aktuelle Risikobewertung für den österreichischen Raum ein?
8) Welches Budget wurde für die Arbeit dieser bilateralen Arbeitsgruppe für das Kalenderjahr 2026 sowie für die Folgejahre bereitgestellt?
9) Werden aus diesen Mitteln bereits konkrete wissenschaftliche Untersuchungen, geologische Gutachten oder grenzüberschreitende Luftgütemessungen im Grenzraum finanziert? Wenn ja, in welcher Höhe?
10) Welche Unterstützung können sich die betroffenen Bundesländer von dieser Arbeitsgruppe vom Bundeskanzleramt insgesamt erwarten?
a. Welche Unterstützungshandlungen wurden bisher gesetzt, welche sind geplant?