6653/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Ewigkeitschemikalien: Nicht mehr länger wegschauen!
Egal ob im Boden, in Gewässern, in Lebensmitteln, im Trinkwasser oder sogar im menschlichen Körper: Ewigkeitschemikalien finden sich quasi überall. Diese riesige Gruppe von menschgemachten Chemikalien, auch PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) genannt, wurden und werden auf Grund ihrer fett-, schmutz- und wasserabweisenden Eigenschaften zu unterschiedlichsten Zwecken verwendet.
Das Problem: PFAS werden in der Umwelt unter natürlichen Bedingungen praktisch nicht abgebaut, daher bezeichnet man sie als "Ewigkeitschemikalien". Sie reichern sich in Böden, Wasser und der Nahrungskette an.
Wie man heute weiß, sind viele Stoffe der Gruppe gesundheitsschädigend. Sie können zu Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs führen. Und vor allem: die Forschung steht hinsichtlich der Frage der gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Ewigkeitschemikalien noch ganz am Anfang. Von den meisten Verbindungen der mehrere tausend Stoffe umfassenden Gruppe ist schlicht nicht bekannt und nicht erforscht, ob es zu schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit kommt.
Auch im Tierreich konnten PFAS bereits nachgewiesen werden. Von der Tiefsee bis hin zu den Gletschern der Arktis und im Blut von Walen und Eisbären: offenbar ist es den PFAS in nur wenigen Jahrzehnten gelungen, sich bis in die letzten Winkel der Erde zu verbreiten.
Auch in Österreich wurden PFAS schon zahlreich nachgewiesen. Bekannte größere Kontaminationsflächen befinden sich etwa in der Nähe von Flughäfen wie in Linz.
Auch im Lebringer Feld in der Steiermark kam es durch Eintrag von PFAS-haltigen Löschmitteln zu einer Kontamination, die auch das dortige Trinkwasser betraf.
Bekannt sind auch einige mögliche Emittenten aus der Industrie: Infineon, Andritz, Lenzing Plastics oder Agru Kunststofftechnik sind laut Medienberichten Unternehmen, die in ihren Betrieben auch PFAS verarbeiten.
Insgesamt gibt es in Österreich aktuell zahlreiche Studien von verschiedenen Akteuren (staatliche Stellen, NGOs, Privatpersonen) die PFAS-Kontaminationen nachweisen konnten. Aber es bleibt der Eindruck eines „Fleckerlteppichs“ an Wissen darüber, wo hierzulande PFAS in welcher Konzentration vorkommen.
Mit 1. März 2024 ist die Überarbeitung der Trinkwasserverordnung gültig und umzusetzen und damit ist die verpflichtende PFAS-Untersuchung ab 12. Jänner 2026 Vorschrift. Trinkwasserversorger müssen also das von ihnen angebotene Wasser auf PFAS untersuchen. Die Vorgabe aus der EU-Trinkwasser Richtlinie lautet, dass ab 2026 der Grenzwert von 0,10 μg/l für die Summe von 20 definierten PFAS (sogenannte „Summe PFAS-20“) nicht überschritten werden darf
Im 13. Umweltkontrollbericht werden darüber hinaus die hohen Kosten des Nicht-Handelns aufgezeigt: Dies sind jährliche Gesundheitskosten in der Höhe von bis zu 1,68 Milliarden Euro sowie Kosten von 338 Millionen pro Jahr für Umweltscreening, Überwachung bei festgestellter Kontamination, Wasseraufbereitung, Bodensanierung und Gesundheitsbewertung.
Das Umweltbundesamt hat 2025 – aufbauend auf den PFAS Aktionsplan – eine Machbarkeitsstudie für ein PFAS-Monitoring erarbeitet. Dafür wurden unter anderem Daten zu Industrieanlagen und Umweltmonitoring in einem Masterfile zusammen-gestellt sowie Vorschläge für Monitoringprogramme für Boden, atmosphärische Depositionen sowie für Input- und Outputströme von Anlagen inklusive einer Kostenabschätzung erstellt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Stellen sind in Österreich mit der Erhebung der Datenlage zu PFAS, sowohl Rückständen als auch Emissionen, beauftragt oder von Gesetzes wegen zuständig?
a.) Sind die erhobenen Daten zentral abrufbar? Wenn ja, ersuchen wir um Angabe der entsprechenden Websites.
2) Welche Abteilungen oder nachgelagerte Dienststellen und ausgelagerte Rechtsträger sind in Ihrem Verantwortungsbereich für PFAS zuständig oder beschäftigen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit damit?
3) Welche Untersuchungen zu PFAS-Rückständen oder Emissionen laufen aktuell (bitte um genaue Auflistung betreffend Zeitrahmen, Inhalt und durchführende Stelle)?
4) Welche Untersuchungen zu PFAS-Rückständen oder Emissionen sind geplant (bitte um genaue Auflistung betreffend Zeitrahmen, Inhalt und durchführende Stelle)?
5) Welche Flächen mit hoher PFAS-Kontamination sind in Österreich bekannt?
6) Welche dieser Flächen werden aktuell saniert bzw. bei welchen dieser Flächen ist dies geplant, und wie hoch sind jeweils die dafür entstehenden Kosten?
7) Wer kommt für diese Sanierungskosten auf?
8) Sind hinsichtlich dieser Flächen die Verursacher bekannt?
a. Wenn ja: inwieweit beteiligen sich diese an den Kosten für die Sanierung?
b. Wenn ja: gibt es hier seitens der Republik Überlegungen, die Verursacher
für den Schaden und die Sanierung haftbar zu machen?
c. Wenn nein: Warum nicht?
d. Wenn nein: Wird versucht die Verursacher ausfindig zu machen?
9) Welche (potentiellen) Emittenten aus dem Bereich der Industrie sind Ihnen bekannt?
10) Laut Medienberichten verwenden die Unternehmen Infineon, Andritz, Lenzing Plastics oder Agru Kunststofftechnik PFAS in ihren Produktionsprozessen. Wurden im Umfeld der betroffenen Standorte gezielte Untersuchungen in Hinblick auf mögliche erhöhte PFAS-Konzentrationen, insbesondere in den Böden und im Grundwasser unternommen?
a. Wenn ja: mit welchen Ergebnissen?
b. Wenn nein: warum nicht?
c. Wenn nein: ist dies geplant?
i. Wenn nein: warum nicht?
11) Welche Vorschriften müssen die oben genannten Unternehmen in Bezug auf die Entsorgung von PFAS oder möglicherweise PFAS-kontaminiertem Abwasser einhalten?
12) Gibt es Bescheide mit konkreten Vorgaben für den Umgang mit PFAS oder PFAS-kontaminiertem Abwasser für die genannten Unternehmen? Wenn ja, ersuchen wir um Bekanntgabe der Inhalte (Auflagen) aus den Bescheiden.
13) Hinsichtlich der in der Begründung genannten Untersuchungspflicht für Trinkwasserversorger ab Jänner 2026: an welcher Stelle werden die Daten aus den Untersuchungen zusammenfließen?
14) Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Daten für sämtliche Trinkwasserversorger vorliegen?
15) Wo und ab wann werden diese Daten für die Öffentlichkeit einsehbar sein?
16) Welche Leitlinien gibt es im Falle der Überschreitung von Grenzwerten und wie wird die möglichst rasche Information der betroffenen Bewohner:innen sichergestellt?
17) Hinsichtlich des Kontaminationsfalles Lebringer Feld samt großflächiger Kontamination des Grundwassers im Umfeld der Landesfeuerwehrschule: welche Maßnahmen wurden im Umfeld anderer Landesfeuerwehrschulen bzw. ähnlicher Einrichtungen getroffen, um Trinkwasserkontaminationen zu vermeiden bzw. wenn bereits vorhanden, dann zu erkennen?
a.) Wenn keine spezifischen Maßnahmen getroffen wurden: warum unterblieb dies obwohl doch eine Trinkwasserkontamination auch dort offensichtlich indiziert ist?
18) Das Umweltbundesamt hat aufbauend auf den PFAS-Aktionsplan eine Machbarkeitsstudie mit dem Titel „Vorarbeiten für ein zukünftiges PFAS-Monitoring“ erstellt, welches konkrete Vorschläge für Monitoringprogramme für Boden, atmosphärische Depositionen sowie für Input- und Outputströme von Anlagen inklusive einer Kostenabschätzung erstellt. In wie weit sind diese Vorschläge in Umsetzung (bitte um detaillierte Darstellung des Zeitplans)?
19) Im genannten Dokument war ein Masterfile enthalten. Hinsichtlich Deponien, Altlasten und Altstandorte, Kläranlagen und Klärschlamm, sowie Boden und Deposition waren die Daten laut Umweltbundesamt noch zu ergänzen. Ist dies bereits geschehen und wenn nein, bis wann ist hiermit zu rechnen?