6654/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Werden PFAS-haltige Abwässer einfach in unsere Flüsse geleitet?
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), auch bekannt als Ewigkeits-chemikalien, finden sich in zahlreichen Produkten.
Diese künstlichen Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum von selbst ab. Über den Eintrag in Böden gelangen PFAS auch in Lebensmittel und Pflanzen bzw. ins Grund- und Trinkwasser und letztlich in den menschlichen Körper, wo sie sich in verschiedenen Organen anreichern.
Die wissenschaftliche Forschung über die Schädlichkeit von PFAS steht aktuell noch am Beginn. Klar ist aber schon jetzt: Einige Stoffe aus der Gruppe der PFAS sind massiv gesundheitsschädlich. Sie können zu Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs führen.
Das alleine wäre Grund genug für ein weitgehendes PFAS-Verbot. Erschwerend kommt aber dazu, dass es sich möglicherweise dabei nur um die Spitze des Eisberges handelt. Denn: es gibt mehr als 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe, und von den meisten ist schlicht nicht bekannt, ob sie toxisch sind oder nicht. Doch hier sollte in jedem Fall das Vorsorgeprinzip gelten: statt auf halbe Sicht zu fahren, muss sichergestellt werden, dass die Bevölkerung und die Umwelt nicht dem Risiko einer Kontamination von Stoffen ausgesetzt werden, deren schädliche Folgen möglicher-weise erst später vollumfänglich bekannt werden und deren Beseitigung schwierig bis unmöglich ist.
In Österreich gibt es laut Medienberichten mehrere Industrieunternehmen, die jedenfalls PFAS in ihren Fertigungsprozessen verwenden.[1]
Auch die künstliche Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) gehört zu jenen Stoffen aus der Übergruppe der PFAS, für welche es Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen gibt. Die Österreichische Agentur für Gesundheit
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und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES, hat daher auch vorgeschlagen, bis zum Vorliegen einer EU-weit harmonisierten Einstufung gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) TFA im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung vorsorglich als humantoxikologisch relevant zu erachten und bei einer Risikobewertung von TFA im Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung im besonderen Maße Rechnung zu tragen.[2]
In Deutschland wurde über einen Fall berichtet, in welchem aus einem Chemiewerk der potentiell gesundheitsschädliche Stoff TFA behördlich genehmigt behandelt in den Neckar geleitet wurde.[3]
Es stellt sich daher die Frage, ob ähnliches auch in Österreich geschieht und wie die behördlichen Rahmenbedingungen hierzulande in diesem Zusammenhang ausge-staltet sind.
Mit der schriftlichen Anfrage 5412/J der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend: „Werden PFAS-haltige Abwässer einfach in unsere Flüsse geleitet?“ wurde Umweltminister Totschnig mit dieser Frage befasst.
Und die Antwort gibt leider Grund zur Sorge: „Die aktuell geltenden, genannten Abwasseremissionsverordnungen enthalten keine Emissionsbegrenzung für den Parameter PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen).“[4]
Hinsichtlich allfälliger Bewilligung von PFAS Einleitungen verwies der Umweltminister aber auf die Zuständigkeit des BMWET:

Es stellt sich daher die Frage, ob es aufrechte Bewilligungen zur Einleitung PFAS-haltiger Abwässer gibt, oder ob eine solche Bewilligung – mangels vorhandener Grenzwerte – nach derzeit geltender Rechtslage überhaupt nötig ist.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Gibt es in Österreich Industrieunternehmen, die behördlich genehmigt TFA (behandelt oder nicht) oder andere PFAS in Gewässer ausleiten?
a. Wenn ja: um welche Unternehmen handelt es sich dabei (bitte um Auflistung nach Unternehmen mit Standort, Zeitraum der Genehmigung, genehmigte Abflussmenge, genehmigte PFAS und PFAS-Gehalte)?
2) Ist eine Reinigung/Behandlung dieser PFAS-haltigen Abwässer vorgesehen?
3) Ist nach derzeitiger Rechtslage eine Bewilligung für die Einleitung von PFAS-haltigen Abwässer überhaupt nötig?
4) Welche (potentiellen) Emittenten aus dem Bereich der Industrie sind Ihnen bekannt?
5) Gibt es eine Datenlage dahingehend, welche Unternehmen im Rahmen ihrer Produktionsprozesse oder sonstigen Tätigkeiten PFAS-haltige Betriebsmittel verwenden?
[1] https://www.diepresse.com/17728083/warum-sich-heimische-firmen-vor-dem-pfas-verbot-fuerchten
[2] https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bisz/trifluoressigsaeure-bzw-trifluoracetat-tfa
[3] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/gefahr-ewigkeitschemikalie-tfa-wasserneckar-solvay-bad-wimpfen-bund-verbot-100.html
[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/4857/imfname_1759593.pdf