6655/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.07.2026
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Anfrage

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Stand der Novellierung des Sanitätergesetzes (SanG)

BEGRÜNDUNG

 

Die Evaluierung des Sanitätergesetzes durch die Gesundheit Österreich GmbH[1] (GÖG) wurde im Februar 2024 veröffentlicht und enthält zahlreiche Empfehlungen zur Modernisierung des Berufs- und Ausbildungsrechts der Sanitäter:innen. Zu den zentralen Empfehlungen zählen insbesondere die Modernisierung der Ausbildung, die stärkere Kompetenzorientierung, die Berücksichtigung telemedizinischer Entwicklungen sowie eine bessere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe.

Darüber hinaus wurde die Evaluierung als Grundlage für eine Novellierung des Sanitätergesetzes beauftragt und durchgeführt. Auch die weiterführenden Arbeiten der GÖG zum SanG werden laut Projektübersicht weiterhin fortgeführt.

In den vergangenen Wochen und Monaten verdichteten sich jedoch Hinweise aus dem Rettungswesen, wonach einzelne Funktionär:innen und Führungskräfte von Rettungsorganisationen gegenüber Mitarbeiter:innen und Sanitäter:innen die Auffassung vertreten würden, dass eine Novellierung des Sanitätergesetzes in dieser Gesetzgebungsperiode nicht mehr erfolgen werde.

Sollten derartige Aussagen tatsächlich getroffen werden, stellt sich die Frage, auf welcher Informationsgrundlage diese erfolgen und ob einzelne Organisationen oder deren Vertreter:innen über Informationen verfügen, die weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit bekannt sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welchen aktuellen Zeitplan verfolgt das Bundesministerium hinsichtlich der Novellierung des Sanitätergesetzes?

2)    Hält die Bundesregierung weiterhin an einer Novellierung des Sanitätergesetzes in der laufenden Gesetzgebungsperiode fest?

3)    Bis zu welchem Zeitpunkt soll ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegen?

4)    Bis zu welchem Zeitpunkt soll eine Regierungsvorlage dem Nationalrat übermittelt werden?

5)    Welche Arbeiten wurden seit Veröffentlichung der GÖG-Evaluierung konkret durchgeführt?

6)    Welche Arbeitsgruppen, Projektgruppen oder sonstigen Gremien befassen sich derzeit mit der Novellierung des Sanitätergesetzes?

7)    Wer sitzt in diesen Arbeitsgruppen, Projektgruppen oder sonstigen mit der Novelle des SanG beschäftigten weiteren Gremien?

8)    Welche Organisationen waren seit Veröffentlichung der GÖG-Evaluierung in den weiteren Novellierungsprozess eingebunden?

9)    Welche Organisationen wurden zu Besprechungen, Workshops oder Verhandlungsrunden rund um die Novellierung des SanG seit Veröffentlichung des Evaluierungsberichts eingeladen?

10) Welche Organisationen haben seit Veröffentlichung der GÖG-Evaluierung schriftliche Stellungnahmen oder Positionspapiere an das Ministerium übermittelt?

11) Welche Bundesländer waren in die bisherigen Arbeiten eingebunden?

12) Welche Ressorts auf Bundesebene waren bisher in die Arbeiten eingebunden?

13) Welche konkreten Empfehlungen der GÖG-Evaluierung werden derzeit im Rahmen der Novellierung geprüft?

14) Welche Empfehlungen der GÖG-Evaluierung sollen nach derzeitigem Stand jedenfalls umgesetzt werden?

15) Welche Empfehlungen der GÖG-Evaluierung sollen nach derzeitigem Stand nicht umgesetzt werden?

16) Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe werden derzeit geprüft?

17) Welche Maßnahmen zur Attraktivierung des Berufsbildes der Sanitäter:innen werden derzeit geprüft?

18) Welche Änderungen hinsichtlich Kompetenzen von Rettungs- und Notfallsanitäter:innen werden derzeit geprüft?

19) Welche Änderungen hinsichtlich Ausbildungsdauer und Ausbildungsstruktur werden derzeit geprüft?

20) Wird die Einführung tertiärer Ausbildungselemente oder akademischer Ausbildungswege geprüft? Falls ja, wer ist mit dieser Prüfung befasst?

21) Wird eine stärkere Anrechnung von Sanitäter:innenausbildungen auf andere Gesundheitsberufe geprüft?

22) Welche Rolle spielen die Ergebnisse internationaler Vergleichsanalysen im Novellierungsprozess?

23) Welche Organisationen vertreten derzeit offiziell die Interessen der Sanitäter:innen im Novellierungsprozess?

24) Wurde der Bundesverband Rettungsdienst seit Veröffentlichung der GÖG-Evaluierung in den weiteren Prozess eingebunden?

a)    Falls ja: In welcher Form und wie oft?

b)    Falls nein: Warum nicht?

25) Sind dem Ministerium Aussagen von Vertreter:innen von Rettungsorganisationen bekannt, wonach eine Novellierung des Sanitätergesetzes in dieser Gesetzgebungsperiode nicht mehr erfolgen werde?

a)    Falls ja: Welche Organisationen bzw. Vertreter:innen haben derartige Aussagen gegenüber dem Ministerium oder in dessen Beisein getätigt?

26) Auf welcher Grundlage könnten Vertreter:innen von Rettungsorganisationen bereits heute einschätzen, ob eine Novelle in dieser Gesetzgebungsperiode noch beschlossen wird?

27) Wurden Vertreter:innen einzelner Organisationen über den aktuellen politischen Verhandlungsstand informiert?

a)    Falls ja: Welche Organisationen und aus welchem Grund?

28) Welche konkreten Verhandlungsschritte sind bis zur Vorlage einer Regierungsvorlage noch erforderlich?

29) Welche offenen Streitpunkte bestehen derzeit noch im Novellierungsprozess?

30) Welche Positionen vertreten die Länder in den laufenden Verhandlungen?

31) Welche Positionen vertreten die Rettungsorganisationen in den laufenden Verhandlungen?

32) Welche Positionen vertreten die Sozialpartner in den laufenden Verhandlungen?

33) Welche nächsten konkreten Schritte sind für die kommenden sechs Monate geplant?



[1] Siehe https://jasmin.goeg.at/id/eprint/3681/1/Eval_Sanitätergesetz_bf.pdf