6657/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Straftaten von Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren
Medienberichten zufolge werden immer wieder Straftaten bekannt, die von Personen begangen worden sein sollen, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse an Informationen über die Anzahl solcher Personen, deren Aufenthaltsstatus sowie deren mögliche Beteiligung an strafbaren Handlungen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen hielten sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Österreich auf, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde?
a. Wie viele davon verfügten über keinen aufrechten Aufenthaltstitel?
b. Wie viele davon waren vollziehbar ausreisepflichtig?
2. Wie viele Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren wurden in den Jahren 2021 bis 2025 als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Deliktskategorie und Staatsangehörigkeit)
3. Wie viele strafbare Handlungen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren zugerechnet?
a. Wie viele davon betrafen Gewaltstraftaten?
b. Wie viele davon betrafen Eigentumsdelikte?
c. Wie viele davon betrafen Sexualdelikte?
d. Wie viele davon betrafen Suchtmitteldelikte?
4. Wie viele Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren wurden in den Jahren 2021 bis 2025 außer Landes gebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Zieldestination)
a. Wie viele davon im Wege einer Abschiebung?
b. Wie viele davon im Wege einer freiwilligen Ausreise?
5. Wie viele Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren konnten trotz bestehender Ausreiseverpflichtung in den Jahren 2021 bis 2025 nicht abgeschoben werden?
a. Aus welchen Gründen war eine Außerlandesbringung jeweils nicht möglich?
b. Wie viele Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Schubhaft?
6. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um die Außerlandesbringung von Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren zu beschleunigen?
7. Welche rechtlichen, administrativen oder praktischen Hindernisse bestehen derzeit bei der Abschiebung von Personen mit rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten