6658/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verharmlosung linker Gewaltstrukturen durch die Nichtnennung linksextremer Gruppierungen im Verfassungsschutzbericht 2025

Bei der genauen Analyse des vorliegenden Verfassungsschutzberichtes 2025 fällt eine eklatante und systematische Asymmetrie bei der Darstellung der verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereiche auf. Während im Kapitel über den „Rechtsextremismus“ eine Vielzahl rechter Gruppierungen und Netzwerke namentlich genannt und detailliert beschrieben werden , glänzt das Kapitel über den „Linksextremismus“ durch das völlige Fehlen der Nennung konkreter, im Inland aktiver linker Organisationen . Dies ist umso bemerkenswerter, als das Berichtswerk im selben Kapitel von einer „in Teilen der Szene evidenten Akzeptanz rechtswidriger Aktionsformen“ spricht und konkrete Gewalttaten wie den schweren Raubüberfall auf einen Akademikerball-Besucher in Graz („Fall Mütze“), Buttersäure-Anschläge, Infiltrationen des ORF-Zentrums sowie militante Betriebsblockaden detailliert beschreibt.[1]

Es ist völlig inakzeptabel , dass der Verfassungsschutz auf dem linken Auge offensichtlich blind ist und gewaltbereite linksextreme Strukturen und Organisationen schont, indem er sie im Dunkeln der Anonymität belässt. Diese Praxis der Verschleierung verharmlost die massive Bedrohung , die vom linksautonomen und marxistischen Extremismus für unsere Gesellschaft, unsere kritische Infrastruktur und unsere demokratischen Institutionen ausgeht. Wäh rend rechte Akteure und Jugend­gruppen politisch motiviert namentlich an den Pranger gestellt werden , dürfen gewalttätige Antifa-Netzwerke, linksextreme Schlägertrupps und radikale Klima­saboteure im Verfassungsschutzbericht namentlich ungeschoren davonkommen. Dieser unhaltbare Zustand erfordert eine sofortige Aufklärung und eine Abkehr von dieser politisch einseitigen Berichterstattung.

Im Sinne der parlamentarischen Kontrolle und zur Gewährleistung einer lückenlosen Transparenz über die tatsächlichen extremistischen Bedrohungen in unserem Land ist es von essenzieller Bedeutung , dass der zuständige Bundesminister für Inneres umfassend zu dieser ungleichen Gewichtung Stellung bezieht. Die Bürger haben ein Recht darauf, lückenlos darüber aufgeklärt zu werden , welche konkreten linksextremen Gruppierungen für die im Bericht dokumentierten Gewalttaten, Sabotageakte, Hausfriedensbrüche und Sachbeschädigungen verantwortlich sind .

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.   Aus welchen fachlichen, rechtlichen oder ermittlungstaktischen Gründen wurde im Verfassungsschutzbericht 2025 im Phänomenbereich „Linksextremismus“ im Gegensatz zum Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ auf die Nennung konkreter, im Inland aktiver Gruppierungen, Organisationen oder Netzwerke verzichtet?

2.   Welche konkreten linksextremen, marxistisch-leninistischen, trotzkistischen oder autonom-anarchistischen Gruppierungen und Vereine werden derzeit von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) aktiv beobachtet?

3.   Welchen konkreten Organisationen, informellen Gruppierungen oder antifaschistischen Bündnissen sind die Täter des im Verfassungsschutzbericht dokumentierten „Falls Mütze“ (schwerer Raubüberfall im Jänner 2025 in Graz) zuzurechnen?

4.   Welchen konkreten linksextremistischen oder pro-palästinensischen Gruppierungen sind die Aktivisten zuzuordnen, welche im Juni und August 2025 widerrechtlich in die ORF-Standorte in Tirol und Wien eingedrungen sind?

5.   Welche konkreten Organisationen oder Initiativen zeichnen für den Buttersäure-Angriff auf das Drohnensymposium „DroneVation & Defence 2025“ im September 2025 in Wien verantwortlich?

6.   Welche konkreten Gruppierungen aus dem Bereich des militanten Klimaaktivismus wurden im Jahr 2025 in Österreich als verfassungsschutzrelevant eingestuft und warum werden diese im Bericht nicht namentlich angeführt?

7.   Wie viele der im Jahr 2025 registrierten 136 linksextremen Tathandlungen sowie der 243 zur Anzeige gebrachten Delikte konnten konkreten, dem Verfassungsschutz bekannten Organisationen oder deren (Tarngruppen-) Vereinen zugeordnet werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gruppierung und Anzahl der Delikte)

8.   Wie viele der im Bericht erwähnten 403 Versammlungen mit linksextremem Bezug wurden von konkreten, dem Verfassungsschutz bekannten Organisationen, Vereinen oder Bündnissen angemeldet bzw. mitorganisiert?

9.   Existieren innerhalb der DSN, des Bundesministeriums für Inneres oder der Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Richtlinien, Erlässe oder interne Vorgaben, die die namentliche Nennung von linken bzw. linksextremen Gruppierungen in öffentlichen Publikationen im Vergleich zu rechten Gruppierungen einschränken?

10. Welche konkreten Maßnahmen wird das Ressort ergreifen, um in zukünftigen Verfassungsschutzberichten eine ausgewogene, symmetrische und lückenlose namentliche Nennung von extremistischen Strukturen, unabhängig von deren politischer Ausrichtung, sicherzustellen?

11. Zum Vorfall bei der Firma „BRP-Rotax“ in Gunskirchen am 22. August 2025: Welchen konkreten Organisationen, Plattformen oder Bündnissen gehören die an dieser Aktion beteiligten Personen an?

a.   Wurde dieser Vorfall im Vorfeld durch den Staatsschutz (DSN/LSE) beobachtet?

b.   Welche präventiven Warnungen ergingen an das betroffene Unternehmen?

12. Zu den Sachbeschädigungen der Wiener Burschenschaft Gothia Ende Jänner 2025: Welche konkreten Gruppierungen zeichnen für diesen Anschlag auf das Vereinseigentum verantwortlich?

a.   Gibt es Bekennerschreiben auf einschlägigen Plattformen (wie beispielsweise „lndymedia“)?

i.     Wenn ja, welchen Gruppierungen werden diese zugeordnet?

13. Zum Phänomen des linksextremen Kampfsports in Österreich: Wie heißen die konkreten Kampfsportvereine, Trainingsgruppen, „Gyms“ oder Veranstaltungsreihen, die diese Trainings im Jahr 2025 in Österreich durchgeführt haben?

a.   Warum wird das rechtsextreme Gegenstück (wie „Alpen-Donau Boxing“ oder „Active Clubs“) im Bericht namentlich genannt, während die linksextremen Gewalt- und Kampfsportstrukturen völlig anonymisiert werden?

14. Zur Unterwanderung dritter Bewegungen und Kooperation mit PKK-nahen Vereinen: Um welche konkreten österreichischen (studentischen) Bündnisse oder universitären Gruppierungen handelt es sich bei den im Bericht erwähnten Kooperationspartnern der in der EU als Terrororganisation eingestuften PKK?

a.   Welche konkreten Gruppierungen oder Jugendnetzwerke in Österreich riefen im Jahr 2025 im Zuge des Nahostkonflikts zu antisemitischen beziehungsweise antiisraelischen Kundgebungen auf?

15. Zu den angeführten Protesten unter dem Titel „Grenzen töten“: Welche konkreten Vereine, NGOs oder linksextremen Vorfeldorganisationen treten als Anmelder und Organisatoren dieser dezidiert staatsfeindlichen Kundgebungen auf?

16. Zur transnationalen Vernetzung mit ausländischen Gewaltakteuren: Welche konkreten österreichischen linksextremen Strukturen, Plattformen oder Vereine hielten hierzu Kontakt zu den gewaltbereiten Tätern im Ausland, die im Zusammenhang mit Angriffen auf Infrastruktur vor Gericht standen?

a.   Welche konkreten Reisetätigkeiten österreichischer Linksextremisten zu militanten Protestcamps oder Sabotageaktionen im Ausland (beispielsweise im deutschen „Lützerath“ oder im Kontext der „Vulkangruppe“) wurden von der DSN im Jahr 2025 registriert?

17. Welche exakten Kriterien (Mindestmitgliederzahl, Gefährdungsprognose, Organisationsgrad, Vorliegen rechtskräftiger Verurteilungen etc.) müssen erfüllt sein, damit eine politisch oder religiös motivierte Gruppierung im Verfassungsschutzbericht namentlich genannt wird?

a.   Welche dieser Kriterien wurden von den im Kapitel „Rechtsextremismus“ namentlich genannten Gruppierungen erfüllt, die von den im Kapitel „Linksextremismus“ anonymisierten Gruppierungen nicht erfüllt wurden?

 

 

 

 

 

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[1]    https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf (aufgerufen am 09.07.2026)