6671/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Ortsungebundene Telearbeit bzw. „Horne-Office“ in Ihrem Ressort

Die „COVID-19 Jahre“ haben vieles verändert. Unter anderem kam es dadurch zu einer strukturellen Etablierung der sogenannten „Home-Office“-Regelungen und später der Telearbeitsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen.

In diesem Zusammenhang hat der Rechnungshof bereits 2022 in seinem Bericht „Dienstrechtliche und technische Umsetzung von Telearbeit in ausgewählten Bundesministerien“ (Reihe BUND 2022/27)[1] unter anderem sehr flexible Richtlinien sowie erhebliche IT-Sicherheitsrisiken durch den Einsatz privater PCs mangels flächendeckender dienstlicher IT-Ausstattung festgestellt.[2]

Als zentrale Empfehlung wurde vom Rechnungshof unmissverständlich formuliert, dass bei der Ausgestaltung der Telearbeit die Wahrung dienstlicher Interessen stets im Mittelpunkt stehen muss. Zudem sei zwingend das erforderliche Maß an persönlicher Anwesenheit der Bediensteten an der Dienststelle sicherzustellen, um die zeitgemäße Aufgabenerfüllung und die lückenlose zu garantieren.

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

Anfrage

1.   Mit wie vielen Mitarbeitern Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienst­stellen besteht eine aufrechte Vereinbarung zur Erbringung von Telearbeit?

a.   Wie viele Anträge auf Telearbeit, die explizit eine Dienstverrichtung außerhalb der eigenen Wohnung vorsahen, wurden gestellt bzw. sind durch die aufrechte Vereinbarung grundsätzlich möglich?

i.     Wie viele davon wurden bewilligt und wie viele abgelehnt?

ii.    Wie viele Kabinettsmitarbeiter haben eine diesbezügliche Tele­arbeitsvereinbarung?

b.   Wie viele Anträge auf Telearbeit außerhalb Österreichs wurden gestellt bzw. sind durch die aufrechte Vereinbarung grundsätzlich möglich?

i.     Wie viele davon wurden bewilligt und wie viele abgelehnt?

ii.     Wie viele Kabinettsmitarbeiter haben eine diesbezügliche Tele­arbeitsvereinbarung?

2.   Wie setzt Ihr Ressort die zentrale Empfehlung des Rechnungshofes konkret um, das „erforderliche Maß an persönlicher Anwesenheit“ der Bediensteten an der Dienststelle sicherzustellen?

a.   Gibt es eine festgelegte Mindestquote für Präsenztage pro Woche?

i.     Wenn ja, wie ist diese für Kabinettsmitarbeiter ausgestaltet?

b.   Wie viele Telearbeitstage sind für Bedienstete Ihres Ressorts maximal zulässig?

i.     Gibt es abweichende Regelungen für Kabinettsmitarbeiter?

c.   Gibt es Bedienstete, die seit Inkrafttreten des Telearbeitsgesetzes[3] überwiegend (>80%) oder ausschließlich außerhalb der Dienststelle tätig waren?

i.     Wenn ja, wie viele?

ii.     Wenn ja, wie viele davon waren Kabinettsmitarbeiter?

3.   Nach welchen Kriterien wird geprüft, ob eine selbst gewählte Örtlichkeit für Telearbeit geeignet ist?

a.   Gibt es Örtlichkeiten oder Länder, von denen aus Telearbeit grundsätzlich ausgeschlossen ist?

i.     Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

4.   Wurden Mitarbeitern, die ihre Telearbeit an einem anderen Ort als ihrem Hauptwohnsitz verrichteten, für allfällige kurzfristige dienstliche Fahrten zurück ins Ministerium Reisekosten, Kilometergelder oder sonstige Spesen erstattet?

a.   Wenn ja, in welcher Höhe?

b.   Wenn ja, wie hoch war der Kostenanteil der Kabinettsmitarbeiter?

5.   Wie wird die qualitative und quantitative Ergebnis- und Leistungskontrolle bei Mitarbeitern in der Telearbeit im Vergleich zur Vor-Ort-Präsenz sichergestellt?

a.   Gibt es für Kabinettsmitarbeiter abweichende Regelungen?

i.     Wenn ja, in welcher Form und aus welchen Gründen?

6.   In wie vielen Fällen wurde seit April 2025 im Rahmen der Telearbeit eine Pflichtverletzung, mangelnde Erreichbarkeit, unzureichender Arbeitserfolg oder ein unbefugter Aufenthalt an einem nicht genehmigten Ort dokumentiert?

a.   Wie viele Fälle betrafen Kabinettsmitarbeiter?

7.   In wie vielen Fällen wurde seit April 2025 eine Telearbeitsvereinbarung in Ihrem Ressort aufgrund von Pflichtverletzungen, mangelnder Erreichbarkeit, unzureichendem Arbeitserfolg oder wegen eines unbefugten Aufenthalts an einem nicht genehmigten Ort widerrufen?

a.   Wie viele Fälle betrafen Kabinettsmitarbeiter?

8.   Wie verteilen sich die seit April 2025 konsumierten Telearbeitstage in Ihrem Ressort sowie in den nachgeordneten Dienststellen statistisch auf die einzelnen Wochentage?

a.   Wie stellt sich diese Verteilung bei den Kabinettsmitarbeitern dar?

b.   Gibt es Abweichungen im Vergleich zur Verteilung bei den übrigen Bediensteten?

i.     Wenn ja, welche?

c.   Wie hoch ist der Anteil der konsumierten Telearbeitstage, die auf einen Freitag oder Montag entfallen?

i.     Wie hoch ist dieser Anteil bei den Kabinettsmitarbeitern?

d.   Wie hoch ist der Anteil der konsumierten Telearbeitstage, die auf Fenstertage entfallen?

i.     Wie hoch ist dieser Anteil bei den Kabinettsmitarbeitern?

9.   An wie vielen Tagen seit April 2025 waren ganze Organisationseinheiten (Abteilungen, Referate) vollständig ohne Präsenz an der Dienststelle?

a.   An wie vielen Tagen war das Kabinett vollständig ohne Präsenz an der Dienststelle?

b.   An wie vielen Tagen lag die Präsenzquote der Kabinettsmitarbeiter unter 50%?

c.   An wie vielen Tagen lag die Präsenzquote der Kabinettsmitarbeiter über 50%?

d.   An wie vielen Tagen lag die Präsenzquote der Kabinettsmitarbeiter über 90%?

10. Wie verteilen sich seit April 2025 die konsumierten Telearbeitstage auf die Kalendermonate?

a.   Wie hoch ist der Anteil in den Monaten Juli und August im Speziellen?

b.   Wie stellt sich diese Verteilung bei den Kabinettsmitarbeitern dar?

11. Wie viele Überstunden und Mehrdienstleistungen sind im Rahmen von Telearbeit seit April 2025 in Ihrem Ressort angefallen?.

a.   Welcher Kostenanteil entfiel hierbei auf die Kabinettsmitarbeiter?

12. Wie wird die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Telearbeit in Ihrem Ressort sichergestellt?

13. Sind sensible Tätigkeiten oder Aktenbearbeitungen in Ihrem Ressort von Telearbeit grundsätzlich ausgeschlossen?

a.   Wenn ja, welche Bereiche sind davon betroffen?

14. Welche IT-Sicherheitsvorkehrungen existieren grundsätzlich für Mitarbeiter an Telearbeitstagen?

a.   Sind externe Datenanschlüsse (z.B. USB-Anschlüsse) an dienstlichen IT-Endgeräten gesperrt?

b.   Verfügen die Mitarbeiter über eine flächendeckende Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) bzw. einen vergleichbaren oder höheren Sicherheitsstandard?

i.     Wenn nein, warum nicht?

c.   Ist der Einsatz von privaten IT-Endgeräten gestattet?

i.     Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

d.   Welche Schulungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit, etc. im Zusammen­hang mit Telearbeit wurden seit Jänner 2025 durchgeführt?

i.     Wie viele Bedienstete nahmen teil?

ii.     Wie viele Kabinettsmitarbeiter nahmen teil?

15. Wurden seit April 2025 Datenschutzverletzungen, IT-Sicherheitsvorfälle oder Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Telearbeit gemeldet?

a.   Wenn ja, wie viele und welcher Art?

b.   Wie viele Fälle betrafen Kabinettsmitarbeiter

16. Welche Kosten sind durch die aufrechten Vereinbarungen zur Erbringung von Telearbeit (z.B. Hardwarebeschaffung) entstanden?

a.   Welcher Kostenanteil entfiel hierbei auf die Kabinettsmitarbeiter?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2022_Telearbeit.pdf (aufgerufen am 10.06.2026)

[2]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/aktuelles/Mobiles_Arbeiten_im_
oeffentlichen_Dienst_seit_COVID-19_ve.html
(abgerufen am 10.06.2026)

[3]    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_|_110/BGBLA_2024_|_110.html (abgerufen am 15.06.2026)