669/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.03.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Inanspruchnahme von Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit - Daten 2024
Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit dient der besseren Vereinbarkeit von Erwerbs-tätigkeit und Pflege naher Angehöriger im eigenen Haushalt.
Ziel ist, Arbeitnehmern im Falle eines akuten Pflegebedarfs eines nahen Angehörigen Zeit für die Pflegetätigkeiten einzuräumen oder bereits in häuslicher Pflege beschäftigte Personen temporär zu entlasten und die Pflegesituation (neu) zu organisieren.
Folgende Varianten stehen zur Verfügung:
· Pflegekarenz gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgelts
· Pflegeteilzeit gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgelts
Da Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Überbrückungsmaßnahmen darstellen, können diese für eine Dauer von 1-3 Monaten vereinbart werden. Bei der Pflegeteilzeit ist eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Woche möglich.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie oft wurde im Jahr 2024 Pflegekarenz gegen den Entfall des Arbeitsentgelts in Anspruch genommen?
2. Wie oft wurde im Jahr 2024 Pflegekarenz gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgelts in Anspruch genommen?
3. Wie oft wurde im Jahr 2024 Pflegeteilzeit in Anspruch genommen?
4. Wie hoch waren in diesem Zeitraum die jeweiligen Kosten für Pflegekarenz und Pflegeteilzeit?
5. Wie lange dauert derzeit die Inanspruchnahme von Pflegekarenz durch-schnittlich?