6690/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.07.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kürzung der Mehrleistungszulagen von Diplomrechtspfleger:innen

BEGRÜNDUNG

Im Juli 2026 wurde medial bekannt, dass das BMJ die Mehrleistungszulage für Diplomrechtspfleger:innen unerwartet im Zuge einer Neueinstufung streicht. Es drohen große Gehaltseinbußen. Die Salzburger Nachrichten berichteten unter dem Titel „Rechtspfleger protestieren gegen Zulagenstreichung“[1]:

„Die Justizgewerkschaft protestiert gegen die Zulagenstreichung bei den Diplomrechtspflegern. "Völlig unerwartet und ohne jede Vorankündigung" sei eine Neubewertung der Planstellen für die Diplomrechtspflegerinnen und -rechtspfleger verordnet worden, die zu massiven Verlusten bei den Betroffenen führen würde, heißt es in einem Offenen Brief der Gewerkschaft. Man werde "diese finanzielle Schlechterstellung unter dem Deckmantel einer Strukturreform nicht kampflos hinnehmen".

Das Justizministerium begründete die Maßnahme in seinem vergangene Woche ergangenen Erlass damit, dass die Neubewertung der gesamten Berufsgruppe wegen einer Klage eines Rechtspflegers auf eine höhere besoldungsrechtliche Einstufung durchgeführt werden musste. Dadurch kommt es nun zu einer Aufstufung und etwas höheren Grundgehältern, gleichzeitig wird aber die Mehrleistungszulage gestrichen. Dennoch sieht das Justizministerium die ab 1. September geltende Neueinstufung im Interesse der Bediensteten, weil das höhere Gehalt gegenüber der Zulage "neben einer signifikant höheren Bestandskraft auch andere besoldungs- und pensionsrechtliche Vorteile mit sich" bringe.

Anders sieht das die Gewerkschaft. Durch den ersatzlosen Wegfall der Mehrleist-ungszulagen würden den betroffenen Diplomrechtspflegern, die rund 80 Prozent der erstinstanzlichen Zivilverfahren erledigen, über die gesamte Dienstzeit hinweg Verluste zwischen 104.000 Euro und 193.000 Euro drohen, so die Justizgewerk-schaft.

"Keine Maßnahme der Budgetkonsolidierung"

"Uns ist bewusst, dass diese Anpassung für viele Betroffene gewisse finanzielle Einbußen bedeutet", sie sei aber infolge des dienstrechtlichen Verfahrens rechtlich angezeigt gewesen, erklärte das Ministerium am Mittwoch in einer der APA übermit-telten Stellungnahme. Betont wurde außerdem, dass es sich um keine Maßnahme im Rahmen der Budgetkonsolidierung handle. Zudem arbeite das Justizministerium daran, für die Diplomrechtspflege eine Fachhochschulausbildung und damit langfristig den Aufstieg in den höheren Dienst zu ermöglichen.“

Die Diplomrechtspfleger:innen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Justiz. Dass derart einschneidende Eingriffe in die Gehälter ohne Vorankündig-ung und Befassung entsprechender Gremien getroffen werden, ist mehr als verwund-erlich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wann haben Sie die Entscheidung getroffen, die Mehrleistungszulage für Diplomrechtspfleger:innen zu streichen?

2)    Warum wird die Mehrleistungszulage gestrichen?

3)    Wann haben Sie die Gewerkschaft bzw. die Personalvertretung über diesen Schritt informiert?

4)    Stimmt der Vorwurf, dass Sie vorab weder die GÖD noch die zuständige gesetzliche Personalvertretung informiert haben?

5)    Wie hoch sind die monatlichen sowie die jährlichen Einsparungen durch die Streichung der Mehrleistungszulage?

a.    Welchem Verwendungszweck sollen die eingesparten Mittel zugeführt werden?

6)    Wie hoch sind voraussichtlich die monatlichen Personalkosten für Diplomrechtspfleger:innen vor der höheren Einstufung und der Streichung der Mehrleistungszulage für das gesamte Ressort im August 2026?

7)    Wie hoch sind die erwarteten monatlichen Personalkosten für Diplomrechtspfleger:innen nach der höheren Einstufung und Streichung der Mehrleistungszulage im September 2026?

8)    Wie hoch ist die bisherige Mehrleistungszulage für Diplomrechtspfleger:innen?

9)    Wie hoch ist die Erhöhung des Grundgehalts durch die höhere Einstufung?

10) Wie hoch ist die aktuelle durchschnittliche Besoldung eines Diplomrechtspflegers bzw. einer Diplomrechtspflegerin im Ressort?

11) Wie hoch ist die erwartete durchschnittliche Besoldung eines Diplomrechtspflegers bzw. einer Diplomrechtspflegerin im Ressort nach dem 1. September 2026?

12) Wie viele Diplomrechtspfleger:innen sind im Ressort beschäftigt?

13) Ihr Ressort hat laut Medienberichten beauskunftet, dass die Anpassung „für viele Betroffene gewisse finanzielle Einbußen bedeutet“. Wie viele Diplomrechts-pfleger:innen werden durch die Anpassung der Besoldung finanzielle Einbußen erleiden?

14) Wurde die Streichung der Mehrleistungszulage im BVA 2027 bzw. BVA 2028 abgebildet?

a.    Wenn nein: Warum nicht?

15) Ist dieses Vorgehen angesichts der vorhersehbaren öffentlichen Berichterstattung mit dem Ziel vereinbar, Arbeitsplätze in der Justiz attraktiver zu machen?



[1] https://www.sn.at/politik/innenpolitik/rechtspfleger-protestieren-gegen-zulagenstreichung-art-662277