6692/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.07.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schutzlücken im Sexualstrafrecht nach Ermittlungen zu internationalen Vergewaltiger-Netzwerken schließen
Aus internationalen Medienberichten sowie den von den beiden deutschen Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh veröffentlichten Recherchen geht hervor, dass über Jahre hinweg international vernetzte Tätergruppen Frauen gezielt betäubten, vergewaltigten, die Taten filmten und die Aufnahmen in geschlossenen Netzwerken austauschten. Die dafür eingerichteten Telegram-Gruppen hatten bis zu 73.000 Mitglieder. Die Recherchen führten zu Ermittlungen in mehreren euro-päischen Staaten.
Mit dem jüngst bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren in Tirol, bei dem ein 44-Jähriger im Verdacht steht, seine Partnerin mehrfach betäubt, vergewaltigt und Aufnahmen der Taten ins Internet gestellt zu haben, sind mittlerweile bereits zwei Fälle in Österreich bekannt geworden, die Verbindungen zu internationalen Verge-waltiger-Netzwerken aufweisen. Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um grenzüberschreitend organisierte Täterstrukturen.
Die bekannt gewordenen Ermittlungen werfen jedoch nicht nur Fragen der inter-nationalen Strafverfolgung auf, sondern auch nach dem strafrechtlichen Schutz von Betroffenen in Österreich. Hinter jedem Vergewaltigungsvideo steht eine Frau, die sexualisierte Gewalt erlebt hat. Für viele Betroffene endet diese Gewalt nicht mit der Tat selbst, sondern setzt sich durch das Speichern, Teilen und wiederholte Ansehen solcher Aufnahmen fort.
Die Bundesministerin für Justiz hat am 20. Juli 2026 angekündigt, im Rahmen einer im Herbst startenden Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, ob der Besitz von Verge-waltigungsaufnahmen künftig strafbar sein soll. Gleichzeitig sieht der von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bereits für das zweite Quartal 2026 die Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts vor, um bestehende Schutzlücken zu schließen. Diese Überprüfung hätte somit bereits abgeschlossen sein müssen.
Mit der Europol-Operation MEDUSA arbeiten mehrere europäische Staaten bereits eng bei der Bekämpfung international organisierter Vergewaltiger-Netzwerke zusam-men. Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage nach einer konsequenten internationalen Strafverfolgung, sondern auch, ob Österreich sein Strafrecht und seine Ermittlungsinstrumente an diese Bedrohungslage angepasst hat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Beabsichtigt die Bundesministerin, einen
eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Aufnahmen
tatsächlicher Vergewaltigungen zu schaffen?
a. Wenn ja, bis wann soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Teilt die Bundesministerin die Auffassung, dass sowohl der Besitz als auch die Weitergabe von Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen künftig ausdrücklich strafbar sein sollten?
3. Teilt die Bundesministerin die Auffassung, dass der Besitz und die Weitergabe von Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen eine eigenständige Form der Viktimisierung der Betroffenen darstellen und daher einer ausdrücklichen strafrechtlichen Regelung bedürfen?
4. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen werden derzeit im Bundesministerium für Justiz geprüft, um bestehende Schutzlücken im Zusammenhang mit Vergewaltigungsaufnahmen zu schließen?
5. Wer wird Teil der von der Bundesministerin angekündigten Arbeitsgruppe sein? (Bitte um Auflistung aller teilnehmenden Personen und Organisationen.)
6. Weshalb nimmt diese Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit erst im Herbst 2026 auf, obwohl der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eine Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts bereits für das zweite Quartal 2026 vorsieht?
7. Wann genau wird die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufnehmen?
8. Bis wann soll ihr Abschlussbericht vorliegen?
9. Weshalb wurde die im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für das zweite Quartal 2026 vorgesehene Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts nicht fristgerecht umgesetzt?
10. Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Ermittlungen zu internationalen Vergewaltiger-Netzwerken vom Bundesministerium für Justiz gesetzt, um bestehende strafrechtliche Schutzlücken zu schließen?
11. Ist Österreich an der Europol-Operation MEDUSA
beteiligt?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Welche österreichischen Behörden nehmen daran teil?
c. Welche konkreten Beiträge leistet Österreich?
12. Falls Österreich nicht an der Operation MEDUSA
beteiligt ist:
a. Aus welchen Gründen erfolgt keine Beteiligung?
b. Wurde eine Teilnahme geprüft?
c. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
13. Gab oder gibt es einen Informationsaustausch zwischen
österreichischen Strafverfolgungsbehörden und Europol im Zusammenhang
mit der Operation MEDUSA?
a. Wenn ja, wann?
14. Gab oder gibt es einen Informationsaustausch mit
Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten im Zusammenhang mit den im Rahmen
der Operation MEDUSA geführten Ermittlungen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, mit welchen Strafverfolgungsbehörden und Staaten?
15. Wurden österreichische Strafverfolgungsbehörden
von Europol oder von Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten über
mögliche Bezüge nach Österreich informiert?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, durch welche Strafverfolgungsbehörden bzw. Staaten?
16. Seit wann liegen den österreichischen Strafverfolgungsbehörden Hinweise auf Verbindungen internationaler Vergewaltiger-Netzwerke nach Österreich vor?
17. Wie viele Gerichtsverfahren mit Bezug zu den im Rahmen der Operation MEDUSA untersuchten Täterstrukturen wurden in Österreich bislang geführt oder werden derzeit geführt? (Bitte um Auflistung nach Datum, Ort und Gerichtsverfahren.)
18. In welchem Umfang konnten die im Rahmen der Operation MEDUSA vorhandenen Daten bereits durch österreichische Behörden geprüft werden? Wie wurde sichergestellt, dass diese – wie vom Sprecher des Bundeskriminalamts am 20. Juli 2026 ausgeführt – keinen Österreich-Bezug aufwiesen?
19. Wie viele Beschuldigte wurden in Österreich im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen internationale Vergewaltiger-Netzwerke bislang ausgeforscht und vor Gericht gestellt?
20. Welche Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden entsprechender Hinweise vom Bundesministerium für Justiz bzw. den Strafverfolgungsbehörden gesetzt, um Verbindungen internationaler Vergewaltiger-Netzwerke nach Österreich strafrechtlich aufzuklären und zu verfolgen?
21. Wie viele Gerichtsverfahren wegen drogenassoziierter sexueller Übergriffe im sozialen Nahraum wurden unabhängig von der Operation MEDUSA bislang geführt oder werden derzeit geführt? (Bitte um Auflistung nach Datum, Ort und Gerichtsverfahren.)
22. Wird sich das Bundesministerium für Justiz
gegenüber dem Bundesministerium für Inneres für eine Beteiligung
Österreichs an der Operation MEDUSA einsetzen?
a. Wenn ja, wann soll diese erfolgen?
b. Wenn nein, warum nicht?
23. Welche weiteren gesetzgeberischen oder organisatorischen Maßnahmen plant das Bundesministerium für Justiz, um internationale Vergewaltiger-Netzwerke künftig wirksamer strafrechtlich zu verfolgen und Betroffene besser zu schützen?