6694/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeiliche Erkenntnisse zu gruppenförmiger sexueller Ausbeutung Minderjähriger, digitaler Anbahnung sowie zu Täterstrukturen im Kontext migrantischer Ausbeuternetzwerke

Gruppenförmige sexuelle Ausbeutung Minderjähriger beginnt vor dem Gerichts­verfahren: Kontaktanbahnung über soziale Medien, Messenger, Schulumfeld, Bahnhöfe, Einkaufszentren, Jugendtreffs, Partys, Alkohol, Drogen, Geschenke, Abhängigkeit, Drohung, Erpressung, Aufnahme und Weitergabe von Bildmaterial. Die Polizei ist regelmäßig die erste staatliche Stelle, die Muster erkennen kann.

Der öffentliche Verhandlungsspiegel zeigt einzelne Strafverfahren erst, wenn Anklage erhoben und verhandelt wird. Für Prävention und Aufklärung entscheidend ist aber, ob die Sicherheitsbehörden bereits im Ermittlungsstadium erkennen, ob Täter alleine handeln oder als Gruppe, ob Opfer weitergereicht werden, ob digitale Plattformen genutzt werden, ob Missbrauchsmaterial verbreitet wird und ob Täter einschlägig bekannt sind.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.   Wie viele Anzeigen wurden seit 1. Jänner 2020 wegen Straftaten nach §§ 201, 202, 205, 205a, 206, 207, 207a, 207b, 208, 208a, 212, 214, 215, 215a, 216, 217 und 218 StGB erstattet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland, Delikt und nach minderjährigen Opfern)

a.   Wie viele dieser Anzeigen betrafen zwei oder mehr Tatverdächtige?

b.   Wie viele betrafen drei oder mehr Tatverdächtige?

c.   Wie viele betrafen fünf oder mehr Tatverdächtige?

d.   Wie viele betrafen mehrere Opfer?

2.   Wird in der polizeilichen Erfassung markiert, ob bei Sexualdelikten Minder­jährige durch mehrere Täter sexuell misshandelt wurden?

a.   Wenn ja, seit wann?

b.   Wenn nein, warum nicht?

c.   Wie werden entsprechende Muster sonst erkannt?

3.   Wird in der polizeilichen Erfassung markiert, ob Opfer vor der Tat digital kontaktiert oder angebahnt wurden?

a.   Wenn ja, über welche Kategorien?

b.   Wenn nein, warum nicht?

c. Wird zwischen Social Media, Messenger, Gaming, Dating-Plattformen und sonstigen Online-Kanälen unterschieden?

4.   Wie viele Verfahren betrafen seit 1. Jänner 2020 den Verdacht, dass Minderjährige durch Alkohol, Drogen, Geld, Geschenke, Unterkunft, Drohung, Erpressung oder emotionale Abhängigkeit gefügig gemacht wurden?

a.   Welche dieser Faktoren werden elektronisch auswertbar erfasst?

b.   Welche aus welchen Gründen nicht?

5.   Wie viele Ermittlungen betrafen den Verdacht, dass Minderjährige an andere Täter weitergegeben, vermittelt oder mehreren Tätern zugänglich gemacht wurden?

a.   Unter welchen Delikten wurden diese Fälle geführt?

b.   Wie viele betrafen§ 207a StGB?

c.   Wie viele betrafen§ 208a StGB?

d.   Wie viele betrafen§ 215a StGB?

6.   Wie viele Tatverdächtige in den genannten Verfahren waren seit 1. Jänner 2020 nicht österreichische Staatsbürger? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt und Staatsangehörigkeit, soweit anonymisiert und rechtlich zulässig)

7.   Wie viele Tatverdächtige hatten einen asyl- oder fremdenrechtlich relevanten Status? (Bitte um Aufschlüsselung nach Asylwerbern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt, Personen mit Aufenthaltstitel nach dem NAG und Personen mit aufenthalts­beendender Maßnahme)

8.   Wie viele Tatverdächtige waren österreichische Staatsbürger durch Verleihung?

a.   Wird dies polizeilich auswertbar erfasst?

i.     Wenn nein, warum nicht?

b.   Kann dies im Einzelfall aus den Akten rekonstruiert werden?

9.   Wie viele Tatverdächtige benötigten Dolmetscher?

a.   Für welche Sprachen?

b.   In welchen Ermittlungsstadien?

c.   Wird Dolmetscherbedarf statistisch mit Sexualdelikten gegen Minderjährige verknüpft ausgewertet?

10. Wie viele Tatverdächtige waren vor der Anzeige bereits polizeilich bekannt?

a.   Wegen Sexualdelikten?

b.   Wegen Gewaltkriminalität?

c.   Wegen Vermögensdelikten?

d.   Wegen Suchtmitteldelikten?

e.   Wegen Drohung, Nötigung oder Erpressung?

11. Wie viele Ermittlungen betrafen Tatorte oder Anbahnungssituationen in oder bei Schulen, Jugendzentren, Bahnhöfen, Parks, Einkaufszentren, Unterkünften für Asylwerber, betreuten Wohneinrichtungen oder privaten Wohnungen?

a.   Welche dieser Tatort- oder Anbahnungskategorien werden auswertbar erfasst?

b.   Welche aus welchen Gründen nicht?

12. Wie viele Ermittlungen betrafen Bild- oder Videomaterial von minderjährigen Opfern?

a.   Wie häufig wurde Material hergestellt?

b.   Wie häufig wurde Material weitergegeben?

c.   Wie häufig wurde Material zur Erpressung verwendet?

d.   Wie häufig wurde Material online verbreitet?

13. Welche spezialisierten Einheiten befassen sich im Ressort beziehungsweise im Bundeskriminalamt mit sexueller Ausbeutung Minderjähriger?

a.   Welche Einheiten befassen sich mit Cyber-Grooming?

b.   Welche Einheiten befassen sich mit Missbrauchsmaterial?

c.   Welche Einheiten befassen sich mit Menschenhandel und sexueller Ausbeutung?

14. Gibt es im Ressort Lagebilder oder interne Auswertungen zu gruppenförmiger sexueller Ausbeutung Minderjähriger?

a.   Wenn ja, seit wann?

b.   Wenn ja, mit welchen zentralen Erkenntnissen?

c.   Wenn nein, warum nicht?

15. Wurden seit 1. Jänner 2020 Ermittlungen geführt, bei denen der Verdacht bestand, dass Täter gezielt minderjährige Mädchen kontaktierten, isolierten oder sexuell ausbeuteten?

a.   Wie viele Fälle waren dies?

b.   In welchen Bundesländern?

c.   Welche Delikte?

d.   Welche Täterstruktur?

16. Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Opferschutzeinrichtungen?

a.   Gibt es standardisierte Meldeketten?

b.   Gibt es gemeinsame Fallkonferenzen?

c.   Gibt es Vorgaben bei digitaler Anbahnung?

17. Wie viele Gefährdungsmeldungen an Kinder- und Jugendhilfeträger erfolgten seit 1. Jänner 2020 aus polizeilichen Ermittlungen wegen Sexualdelikten gegen Minderjährige? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und Deliktsgruppe)

18. Welche Schulungen erhalten Exekutivbedienstete zum Erkennen von Grooming, Tätergruppen, digitaler Erpressung, Missbrauchsmaterial und sexueller Ausbeutung Minderjähriger?

a.   Seit wann?

b.   Wie viele Bedienstete wurden geschult?

c.   Gibt es verpflichtende Fortbildungen?

19. Wie viele Ermittlungen wurden seit 1. Jänner 2020 wegen mangelnder Identifizierbarkeit von Online-Tätern eingestellt?

a.   Wie häufig fehlten IP-Daten?

b.   Wie häufig fehlten Plattformdaten?

c.   Wie häufig fehlte internationale Kooperation?

20. Welche internationalen Kooperationen nutzt das Ressort bei Verdacht auf digitale Anbahnung und Missbrauchsmaterial?

a.   ·Europol?

b.   Interpol?

c.   Ausländische Polizeibehörden?

d.   Plattformbetreiber?

21. Wurden seit 1. Jänner 2020 Tätergruppen festgestellt, die bundesländer­übergreifend agierten?

a.   Wie viele?

b.   Welche Deliktsbereiche?

c.   Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden gesetzt?

22. Wurden seit 1. Jänner 2020 Tätergruppen festgestellt, die grenzüberschreitend agierten?

a.   Wie viele?

b.   Welche Staaten waren betroffen?

c.   Welche Zusammenarbeit erfolgte?

23. Hat das Ressort die Öffentlichkeit seit 1. Jänner 2020 aktiv über Fälle oder Lagebilder zur gruppenförmigen sexuellen Ausbeutung Minderjähriger informiert?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wenn ja, in welcher Form?

c.   Wenn nein, warum nicht?

24. Welche konkreten Maßnahmen plant das Ressort, um solche Tätergruppen früher zu erkennen, Opfer schneller zu schützen und digitale Spuren besser zu sichern?