67/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.11.2024
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend: Auftritt eines uniformierten Vertreters der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) bei der Nationalfeiertagsparade
Am 16. September 2022 forderte das Europäische Parlament, die islamischen Revolutionsgarden in die EU-Terroristenliste aufzunehmen.[1] Notwendig wäre hierfür ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates. Dieser kam der Forderung zum damaligen Zeitpunkt nicht nach.
Staaten wie die USA, Kanada und Schweden haben die IRGC auf ihre Terrorlisten gesetzt, um auf deren Rolle als größter Förderer terroristischer Gruppierungen wie Hamas und Hisbollah zu reagieren. Die Revolutionsgarden stehen als Organisation und einzelne ihrer Mitglieder wegen Menschenrechtsverletzungen und wegen des iranischen Nuklearprogramms unter diversen Sanktionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union.
Das Auftreten eines uniformierten Vertreters der IRGC bei der Nationalfeiertagsparade, einem staatlichen Festakt in Wien, wirft Fragen zur Außenwirkung auf. Die Tageszeitung Der Standard berichtete.[2]
Dieses Ereignis hat international in den sozialen Medien Kritik hervorgerufen. Wir befürchten, dass das Ansehen Österreichs durch dieses fragwürdige Signal belastet werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Handelt es sich bei der genannten Person um den akkreditierten Militärattaché der Islamischen Republik Iran in Österreich?
a. Wenn ja: gehört er der Armee der iranischen Republik Iran an oder – wie vermutet wird – der Iranischen Revolutionsgarde?
2. Laut Medien erfolgt vor Akkreditierung der Militärattachés im Außenministerium ein Überprüfungsverfahren jedes Einzelnen dieser Militärattachés durch die Sicherheitsbehörden.
a. Was ist das Ergebnis dieser Überprüfung beim genannten iranischen Militärattaché?
b. Unter welchen Umständen kann eine Akkreditierung verweigert werden?
c. Reicht die bloße Zugehörigkeit zur Iranischen Revolutionsgarde aus, um eine Akkreditierung zu verweigern?
d. Welche Abteilung im Außenministerium führt diese Überprüfung durch?
e. Welche Mittel der Informationsbeschaffung über die zu prüfende Person werden herangezogen und mit welchen anderen Sicherheitsbehörden wird hier kooperiert?
f. Wie kann sichergestellt werden, dass die Einladungslisten für Festakte der Republik sorgfältiger geprüft werden?
3. Wie kann einer Teilnahme von Vertreter:innen von Organisationen, die Menschenrechtsverletzungen begehen, wie das offenkundig bei der Iranischen Revolutionsgarde der Fall ist, an staatlichen Festakten in Österreich, künftig vorgebeugt werden?
4. Es gibt ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rates der EU zur Frage der Listung der Iranischen Revolutionsgarde auf der EU-Terroristenliste. Dem Gutachten zufolge sind die Voraussetzungen für eine Listung der Iranischen Revolutionsgarde auf der EU-Terroristenliste nicht gegeben.
a. Wie beurteilt das BMEIA das Ergebnis dieses Gutachtens?
b. Wurde seitens des BMEIA eine eigene Beurteilung zu dieser Frage vorgenommen und wenn ja: was ist das Ergebnis?