6712/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Nicole Sunitsch, Michael Gmeindl

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Geplante Einbürgerung eines verurteilten syrischen Terrorkämpfers trotz Bedenken des Staatsschutzes

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist das wertvollste Gut, das unsere Republik an ausländische Staatsbürger zu vergeben hat, und darf unter keinen Umständen leichtfertig verliehen werden. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft setzt ein uneingeschränktes Bekenntnis zu unseren rechtsstaatlichen und demokratischen Werten voraus. Personen, die aktiv versuchen, diese Fundamente durch Gewalt und Terror zu untergraben, haben in Österreich nichts verloren.

Wie am 17. Juni 2026 medial berichtet wurde, steht ein 29-jähriger syrischer Staatsbürger, der im Jahr 2014 im Zuge der damaligen Migrationswelle als Asylwerber nach Österreich gelangte, kurz vor der Einbürgerung.[1] Dieser Mann wurde im Jahr 2016 vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu einer 30-monatigen Haftstrafe verurteilt, weil er sich aktiv als Kämpfer der radikal-islamischen Terrormiliz „Liwa al-Tawhid ldlib“ angeschlossen, mit Schusswaffen agiert und an militärischen Operationen zur Errichtung eines radikal-islamischen Kalifats in Syrien teilgenommen hatte.[2] Trotz schwerwiegender und aktueller Bedenken des steirischen Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, das ein fortlaufendes Gefährdungspotenzial des Mannes explizit nicht ausschließen konnte, entschied das Landesverwaltungsgericht Steiermark im Mai 2026 im Einbürgerungsverfahren zugunsten des verurteilten Terroristen.

Es ist ein beispielloser sicherheitspolitischer Skandal und eine massive Verhöhnung aller rechtschaffenen Bürger dieses Landes, dass potenziellen Terroristen und Feinden unserer westlichen Lebensweise der rote Teppich zur Staatsbürgerschaft ausgerollt wird. Die Verleihung des österreichischen Passes an Personen mit einer nachgewiesenen dschihadistischen Vergangenheit gefährdet die innere Sicherheit unseres Landes auf das Äußerste und zeugt von einem fatalen Versagen im Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts. Dass der Betroffene im Zuge seiner Befragung zudem angab, eine Teilnahme an den staatlichen Deradikalisierungsprogrammen bewusst verweigert zu haben, verdeutlicht die fortlaufende Missachtung unserer Rechtsordnung und macht die positive Entscheidung der Behörden und Gerichte im Sinne einer wehrhaften Demokratie absolut unentschuldbar.

Um Schaden von der Republik abzuwenden und die lückenlose Aufklärung dieses ungeheuerlichen Vorgangs sicherzustellen, bedarf es einer umfassenden parlamentarischen Aufarbeitung im Sinne der parlamentarischen Kontrolle. Es muss im Sinne der Transparenz und der Sicherheit der Bürger offengelegt werden, wie zukünftig verhindert werden kann, dass radikale Gefährder künftig mit dem rot-weißroten Pass belohnt werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.   Seit wann ist Ihnen der angeführte Fall bekannt?

a.   Welche Maßnahmen haben Sie seitdem in der Causa gesetzt?

2.   Wie viele Personen, gegen die in Österreich eine rechtskräftige Verurteilung wegen dschihadistischer oder terroristischer Straftaten(§§ 278b bis 278g StGB) vorliegt, haben in den Kalenderjahren 2021 bis heute einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt?

a.   Wie viele dieser Anträge wurden in den jeweiligen Kalenderjahren positiv entschieden?

b.   Wie viele dieser Anträge wurden negativ entschieden?

c.   Wie viele dieser Anträge sind aktuell noch hängig?

(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

3.   Auf welche Herkunftsländer verteilen sich die in Frage 1 genannten Personen, die einen Antrag gestellt haben?

a.   Wie viele kamen jeweils aus Syrien?

b.   Wie viele kamen jeweils aus Afghanistan?

c.   Wie viele kamen aus sonstigen Staaten? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit)

d.   Welche konkreten Möglichkeiten haben österreichische Behörden, um die Vergangenheit von Personen zu überprüfen, die aus Bürgerkriegsgebieten wie Syrien stammen?

(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr ab 2021)

4.   Können Sie ausschließen, dass ehemalige Mitglieder islamistischer Milizen unter falschen oder unvollständigen Angaben die österreichische Staatsbürgerschaft erlangten?

a.   Wenn ja, auf Grundlage welcher Erkenntnisse?

b.   Wenn nein, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt?

c.   Wenn nein, welche Risiken ergeben sich daraus für die innere Sicherheit Österreichs?

5.   Welche konkreten sicherheitsrelevanten Erkenntnisse lagen dem steirischen Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) bzw. der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Fall des syrischen Staatsbürgers G. vor?

a.   Inwiefern wurde ein fortlaufendes sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial des Betroffenen konkret begründet?

b.   Zu welchem Datum wurde die entsprechende Gefährdungsprognose der Sicherheitsbehörden letztmalig aktualisiert?

6.   Gingen im Fall des genannten Syrers seit dem Jahr 2016 weitere Anzeigen oder behördliche Meldungen bei den Sicherheitsbehörden ein?

a.   Wie viele Anzeigen wurden wegen welcher Delikte gegen G. erstattet?

b.   Gab es dokumentierte Vorfälle im Zusammenhang mit mangelndem Respekt gegenüber weiblichen Angestellten in Gesundheitseinrichtungen oder Streitigkeiten mit Sicherheitsorganen?

c.   Führten diese Vorfälle zu sicherheitsbehördlichen Interventionen oder Ermittlungen?

7.   Wie bewerten Sie als zuständiger Bundesminister für Inneres aus sicherheitspolitischer Sicht den Umstand, dass Personen mit rechtskräftigen Verurteilungen wegen Beteiligung an dschihadistischen Terrormilizen legal die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen können?

a.   Welche konkreten Gefahren für die innere Sicherheit Österreichs ergeben sich aus solchen Einbürgerungen?

b.   Welche negative Signalwirkung hat dieser Fall auf die aktive islamistische Szene in Österreich?

c.   Halten Sie es grundsätzlich für vertretbar, dass Personen mit einer dokumentierten Vergangenheit in islamistischen Kampfverbänden österreichische Staatsbürger werden können?

i.     Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Haltung?

8.   Welche konkreten Verschärfungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) bewirbt und fordert Ihr Ressort, um solche Fälle in Zukunft gesetzlich auszuschließen?

a.   Unterstützen Sie einen lebenslangen, ausnahmslosen Ausschluss von der Einbürgerung für Personen, die wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden?

b.   Welche konkreten diesbezüglichen Novellierungsentwürfe wurden von Ihrem Ressort bereits ausgearbeitet oder vorgeschlagen?

9.   Wie wollen Sie sicherstellen, dass die österreichische Staatsbürgerschaft künftig als besonderes Privileg behandelt wird?

10. Wurde seitens des Ressorts im Fall des betroffenen Syrers die Aberkennung seines Asylstatus geprüft?

a.   Wann wurde ein solches Aberkennungsverfahren durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingeleitet?

b.   Mit welcher Begründung wurde dieses Verfahren gegebenenfalls eingestellt oder negativ beschieden?

c.   Wie viele Aberkennungsverfahren von Asylberechtigten mit Terrorkontext wurden in den Jahren 2021 bis heute insgesamt erfolgreich vollzogen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

11. Welche konkreten Konsequenzen hat das positive Urteil des Landesverwaltungsgerichts Steiermark für die operative Überwachung des betroffenen Syrers durch die Staatsschutzbehörden?

a.   Erfordert der Erwerb der Staatsbürgerschaft eine Anpassung oder Einschränkung des bisherigen Überwachungskonzepts?

b.   Wird der Betroffene trotz erfolgter Einbürgerung weiterhin aktiv als potenzieller religiös motivierter Gefährder im System geführt?

12. Wie stellt sich die aktuelle Situation hinsichtlich dschihadistischer Gefährder im Asylsystem dar?

a.   Wie viele Personen im Status eines Asylberechtigten werden in Österreich derzeit von den Staatsschutzbehörden (DSN/LSE) als Gefährder eingestuft?

b.   Wie viele Personen im Status eines subsidiär Schutzberechtigten fallen derzeit in diese Kategorie?

c.   Wie viele Personen mit Bezug zum sogenannten islamischen Staat, zu Al-Nusra, HTS oder vergleichbaren islamistischen Organisationen halten sich aktuell in Österreich auf?

i.     Wie viele verfügen über einen Asylstatus?

ii.     Wie viele verfügen über subsidiären Schutz?

iii.     Wie viele verfügen über einen sonstigen Aufenthaltstitel?

 

 

 

 

 

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[1]    https://www.heute.at/s/syrischer-terror-kaempfer-soll-jetzt-oesterreicher-werden-120210607 (aufgerufen am 23.06.2026)

[2]    Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 13. September 2022, GZ: Ra 2021/19/0382 zur rechtlichen und terroristischen Einstufung der nordsyrischen Miliz „Liwa al-Tawhid ldlib“ https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2021190382_20220913L00.pdf (aufgerufen am 23.06.2026)