6713/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Arbeitsplatzbewertung für Soldaten im BMLV

Nach wiederholten Gesprächen mit Soldaten aller Dienstgrade im Bundesheer zeigt sich, dass viele Arbeitsplätze, die oftmals zu Schlüsselfunktionen zählen, vor allem auf Ebene der Truppe, nicht besetzt werden können. Als Grund für die fehlenden Bewerbungen auf einzelne Arbeitsplätze werden oftmals die damit verbundenen, niedrig eingestuften Wertigkeiten und die vergleichsweise geringere Besoldung genannt.

In den Reihen des Bundesheeres bestehen Arbeitsplätze, die eine hohe Verantwortung über Mannschaft und Gerät erfordern oder eine besondere Fach­kenntnis verlangen und dadurch auch höher bewertet werden.

Neben Kommandantenfunktionen bestehen aber auch Arbeitsplätze ohne Kommandantenverantwortung in den Tätigkeitsbereichen der Fachunteroffiziere oder Sachbearbeiter im Stabsdienst.

Auf Kompanieebene sind dies die Unteroffiziere in den Funktionen des:

    Wirtschaftsunteroffiziers (WiUO),

    Kraftfahrunteroffiziers (KUO),

    Nachschubsunteroffiziers (NUO) und

    Fernmeldeunteroffiziers (FmUO).

In einem Bataillonsstab kann das beispielsweise die Funktion des Mobilmachungs­unteroffiziers (MobUO) sein.

Trotz des Umstandes, dass es sich bei diesen Arbeitsplätzen um Schlüsselfunktionen handelt, werden diese lediglich in der Funktionsgruppe der Militärberufsunteroffiziere 1 (MBUO 1) eingeordnet. Diese Funktionsgruppe liegt am unteren Ende der Gehaltstabelle, oberhalb der „Grundlaufbahn“ und weit unterhalb der Funktionsgruppe der Militärberufsunteroffiziere 7 (MBUO 7).

Verändern sich Soldaten im Lauf ihrer militärischen Tätigkeit und wechseln von einer Kommandantenfunktion zu einer Funktion eines Fachunteroffiziers können die höheren Wertigkeiten nur in einzelnen Fällen mitgenommen werden.

Einzelne Arbeitsplätze gestatten in ihren Ausschreibungen die Mitnahme der höheren Funktionsgruppe. Dies kann beispielsweise nach der mehrjährigen Verwendung in einer höherwertigen Funktion erfolgen. So können erfahrene Zugskommandanten im fortgeschrittenen Dienstalter in die Funktion eines MobUO wechseln, ohne dabei finanzielle Einbußen erleben zu müssen.

Die Mitnahme der höheren Funktionsgruppe ist derzeit aber für Fachunteroffiziere, wie etwa des KUO, WiUO oder NUO nicht vorgesehen. Unteroffiziere, ohne der Möglich­keit höhere Wertigkeiten mitnehmen zu können, können so aufgrund wirtschaftlicher Nachteiligkeit nur selten für entsprechende Schlüsselfunktionen geworben werden.

Parallel dazu sind dies aber Arbeitsplätze, wie etwa der des MobUO (MBU01) Schlüsselfunktionen, ohne die eine erfolgreiche Koordination von Wehrpflichtigen des Milizstandes in Einsatz- und Ausbildungsbelangen kaum möglich ist.

Eine Aufwertung für Fachunteroffiziere und MobUO (nach der derzeit gültigen Gehaltstabelle April 2026), aus der Verwendungsgruppe MBUO 1 auf MBUO 3, (Funktionsgruppe 3) würde eine monatliche Zulage, abhängig vom Dienstalter, zwischen € 63,40 und € 406,00 brutto bedeuten. Vielfach wurde daher die Notwendigkeit einer Aufwertung der Funktionsgruppe -oberhalb der Funktionsgruppe 1 - für die wichtigen Fachunteroffiziere auf Kompanieebene und MobUO gefordert.

Diese Änderung im Gehaltsschema würde nicht nur finanzielle Anreize für jüngere Unteroffiziere bieten, sondern auch durch ein finanzielles Attraktivieren personelle Lücken schließen.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.   Ist eine Aufwertung der Funktionsgruppen bei Fachunteroffizieren und MobUO zur Schließung von personellen Lücken geplant?

a.   Wenn ja, ab wann und in welcher Form ist diese Aufwertung geplant?

b.   Wenn, nein, warum nicht?

2.   Warum wurden Wertigkeiten von sehr vielen Arbeitsplätzen, ab Direktionsebene aufwärts, angehoben, während die Arbeitsplätze bis zur Ebene Brigade, exklusive einzelner Ausnahmen, gleichgeblieben sind?

3.   Wie viele Schlüsselfunktionen, wie die des MobUO, WiUO, FmUO, NUO, KUO, MechUO oder WaMstUO sind aktuell im Bundesheer nicht besetzt?

4.   Sind Anreize geplant, wie sie auch im Regierungsprogramm auf Seite 82 ff zu lesen sind („Stärkung der inneren Struktur der Kompanien und Bataillone durch nachhaltige Maßnahmen zur Steigerung des Nachwuchs bei Unteroffizieren und Offizieren, um Fehlstellen bei der Truppe besetzen zu können“[1]), die die Attraktivität dieser Schlüsselfunktionen fördern können?

a.   Wenn ja, ab wann sind diese Anreize geplant bzw. in welcher Form sollen diese ausgestaltet werden?

b.   Wenn, nein, warum nicht?

5.   Warum werden, trotz unmissverständlicher Bekundung im aktuellen Regierungsprogramm Offiziere, als Absolventen des BA-Studienlehrgangs „Militärische Führung“ bis heute nach dem Gehaltsschema von Maturanten besoldet, während nach Vorgaben des Bundeskanzleramtes bereits heute BA-Absolventen in anderen Ressorts, in einem eigenen Gehaltsschema zwischen Maturanten und Master-/Diplomstudienabsolventen bezahlt werden?



[1]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf, S. 89 (aufgerufen am 02 .07.2026)