6729/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.07.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Stand der Umsetzung zentraler Maßnahmen für den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Am 28. September wird weltweit wieder der Safe Abortion Day begangen. Dieser Tag erinnert daran, dass der Zugang zu einem legalen, sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbruch kein Privileg, sondern ein grundlegendes Menschenrecht und ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Gesundheitsversorgung ist. Während in anderen europäischen Ländern wie Frankreich – wo bereits 2024 die „garantierte Freiheit“ der Frau zu einem freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung festgeschrieben wurde – Fortschritte erzielt werden und spätestens seit dem Erfolg der EU-weiten Bürger:inneninitiative „My Voice, My Choice“[1] mit mehr als 1,2 Millionen Unterstützer:innen klar ist, wie groß das gesellschaftliche Verlangen danach ist, reproduktive Rechte endlich wirksam abzusichern, bleibt Österreich weiterhin hinter internationalen und europäischen Standards zurück.

Die Realität für ungewollt Schwangere ist in Österreich nach wie vor unzumutbar, denn auch im Jahr 2026 besteht kein bundesweit zugängliches Angebot an sicheren, kostenfreien und auch legalen Schwangerschaftsabbrüchen.


Schwangerschaftsabbrüche gelten gemäß § 96 StGB weiterhin grundsätzlich als strafbar und sind lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dies ist damit der einzige medizinische Eingriff, der überhaupt im Strafgesetzbuch als Straftat-bestand aufgeführt wird. Die Folgen sind gravierende Versorgungslücken und unzumutbare Hürdenläufe für ungewollt Schwangere: Privat zu zahlende Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro und teils lange und mühsame Anfahrten in andere Bundesländer sind eine hohe Belastung in einer ohnehin bereits schweren Situation.

In Österreich hängt der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen maßgeblich vom Wohnort, der finanziellen Situation sowie davon ab, ob Ärzt:innen oder öffentliche Krankenanstalten entsprechende Leistungen überhaupt anbieten. Gleichzeitig sind ungewollt Schwangere vor den wenigen Einrichtungen, die Schwangerschafts-abbrüche durchführen, teilweise massiven Einschüchterungsversuchen durch Abtreibungsgegner:innen ausgesetzt. Moderne Versorgungsformen wie der tele-medizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bleiben bislang unberücksichtigt, obwohl sie international längst etabliert sind und insbesondere für Frauen im ländlichen Raum eine merkliche Verbesserung bedeuten würden.

Zur Beseitigung dieser Missstände liegen konkrete parlamentarische Initiativen vor. Auch der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sieht die Prüfung von Schutzzonen vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, vor[2] und ein entsprechender Antrag ist von den Klubs der Regierungskoalition beschlossen worden[3]. Über den aktuellen Stand dieser Prüfung bzw. über allfällige Ergebnisse hat die Bundesregierung jedoch bislang keine Informationen veröffentlicht. Gleichzeitig haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter „Gehsteigbelästigungen“ und damit zum Schutz ungewollt schwangerer Frauen im März dieses Jahres abgelehnt.[4] Weitere Gesetzesinitiativen zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, zur Einführung des telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschafts-abbruchs sowie weitere Vorschläge zur Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Versorgung liegen ebenfalls bereits vor – Fortschritte bei deren Umsetzung bleiben jedoch bislang aus.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gesetzt hat, um bestehende Versorgungs-lücken beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu schließen und angekündigte beziehungsweise parlamentarisch geforderte Reformen umzusetzen. Ebenso von Interesse ist, welche Schritte die Bundesregierung setzt, um den Zielen der Europäischen Bürger:inneninitiative „My Voice, My Choice" Rechnung zu tragen und bestehende europäische Finanzierungsmöglichkeiten – insbesondere im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) – für die Verbesserung des Zugangs zu legalen, sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich zu nutzen.

Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung darf weder vom Wohnort noch vom Einkommen abhängen. Keine Frau darf gezwungen sein, für einen legalen medi-zinischen Eingriff durch halb Österreich zu reisen, mehrere hundert Euro aufbringen zu müssen oder sich auf dem Weg zu einer Gesundheitseinrichtung Beschimpfungen und Einschüchterungen auszusetzen. Der gleichberechtigte, sichere, freie und kostenlose Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht und staatliche Verantwortung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Prüfung zur Einführung von Schutz-zonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten?

2.    Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Prüfung zur Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten, öffentlich vorlegen?

3.    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits zur Einführung von Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten, gesetzt?

4.    Welche Ressorts und Institutionen sind mit der Umsetzung befasst?

5.    Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer vollständigen Einführung der Schutzzonen vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten?

6.    Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz vor Abtreibungsgegner:innen bzw. sogenannten Gehsteigberatungen?

7.    Liegen der Bundesregierung Daten oder Erhebungen über Einschüchterungs-versuche, Belästigungen oder sogenannte Gehsteigberatungen vor Gesundheits-einrichtungen in Österreich vor? Wenn ja, welche?

8.    Wurden seitens des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (rechtliche) Vorarbeiten oder Gutachten zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs erstellt?

a.    Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor?

b.    Falls nein, warum nicht?

9.    Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bis wann?

10. Welche Maßnahmen und bis wann setzt die Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung für Personen, die aufgrund finanzieller Hürden keinen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch haben?

11. Welche Schritte setzt die Bundesregierung, um den gleichberechtigten Zugang zu legalen, sicheren und erschwinglichen Schwangerschaftsabbrüchen im Einklang mit dem Beschluss sowie den Vorgaben der europäischen Kommission[5] im Zusammenhang mit der Europäischen Bürgerinitiative "My Voice, My Choice" sicherzustellen?

12. Wurden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereits vorhan-dene Mittel abgeholt oder eine Umverteilung verfügbarer Mittel geprüft, um den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung – insbesondere zu Schwangerschaftsabbrüchen – in Österreich zu verbessern?

a.    Wenn ja, welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden bzw. werden daraus finanziert?

b.    Wenn nein, weshalb wurde diese Möglichkeit bislang nicht genutzt?

13. Plant die Bundesregierung künftig, ESF+-Mittel gezielt für Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu legalen und sicheren Schwangerschafts-abbrüchen einzusetzen?

a.    Wenn ja, für welche Maßnahmen und ab wann?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislatur-periode, um den Zugang zu legalen, sicheren, diskriminierungsfreien, wohnorts-nahen und leistbaren Schwangerschaftsabbrüchen österreichweit zu verbessern?

 



[1] My Voice, My Choice

[2] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:f722ff53-fd15-4622-a917-3d45aa4c0620/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf S. 20.

[3] Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen (694/A(E)) | Parlament Österreich

[4] 427 der Beilagen XXVIII. GP - Ausschussbericht NR - Berichterstattung

[5] MITTEILUNG DER KOMMISSION über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „My Voice, My Choice: Für einen Zugang